Kontrolle und Geschäft in einer Hand
Die britische Barings Bank, eine der traditionsreichsten Handelsbanken des Landes, brach 1995 zusammen. Ihr in Singapur tätiger Händler Nick Leeson hatte seit 1992 Verluste aus riskanten Derivatgeschäften auf einem verdeckten Fehlerkonto verbucht und versucht, sie durch immer riskantere Folgegeschäfte auszugleichen. Am Ende beliefen sich die Verluste auf mehr als 800 Millionen britische Pfund und damit auf mehr als das gesamte Eigenkapital der über zweihundert Jahre alten Bank. Barings wurde wenig später für ein symbolisches Pfund an die niederländische ING-Gruppe verkauft.
So bemerkenswert die Risikofreude eines einzelnen Händlers im Rückblick erscheint, ermöglicht hat den Zusammenbruch eine strukturelle Schwäche. Leeson war in Singapur zugleich für den Handel und für das sogenannte Back Office verantwortlich, also für die Abwicklung, Verbuchung und Kontrolle eben dieser Geschäfte. Diese Doppelrolle erlaubte es ihm über Jahre, Verluste auf einem internen Fehlerkonto zu verstecken und der Zentrale in London stattdessen Gewinne zu melden, ohne dass eine unabhängige Instanz vor Ort seine Angaben überprüfte.
Seither gilt der Fall als Lehrbeispiel für die Bedeutung der Funktionstrennung, weil er in besonders reiner Form zeigt, was geschieht, sobald sie fehlt. Wer eine Geschäftsentscheidung trifft, sollte nicht zugleich allein darüber bestimmen, wie diese Entscheidung im Nachhinein dargestellt wird. Diese Regel klingt selbstverständlich. In der Praxis wird sie trotzdem häufig aufgeweicht, aus Kostengründen, aus Vertrauen in besonders erfolgreiche Mitarbeiter oder aus organisatorischer Bequemlichkeit, gerade an kleineren Standorten, die der Zentrale weniger bedeutend erscheinen.
Außerhalb des Finanzsektors stellt sich dieselbe Frage überall dort, wo eine Person oder eine kleine Gruppe operative Entscheidungen trifft und zugleich die Berichterstattung über deren Erfolg kontrolliert. Das betrifft Vorstände und Geschäftsführungen ebenso wie Kassenwarte in Vereinen und Finanzverantwortliche in kirchlichen Einrichtungen, gerade dort, wo dieselbe Person Ausgaben tätigt und als Einzige diese Ausgaben gegenüber Gremium oder Kuratorium darstellt. Funktionstrennung lässt sich deshalb nicht mit wachsendem Vertrauen abbauen wie eine lästige Formalität. Erst sie stellt sicher, dass eine Organisation verlässlich erfährt, was in ihr geschieht.
Wer eine Entscheidung trifft, darf nicht zugleich allein darüber bestimmen, wie sie berichtet wird. Diese Trennung gilt für den Kassenwart im Verein ebenso wie für den Händler in der Bank und lässt sich mit wachsendem Vertrauen nicht abbauen.
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