Was niemand sagen will – und warum es trotzdem gesagt werden muss
Warum ein glaubwürdiges Hinweisgebersystem mehr ist als die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht
Stellen Sie sich eine Verwaltungsmitarbeiterin vor, die seit Jahren im selben Kirchenkreis arbeitet. Sie kennt die Zahlen, die durch ihre Hände gehen, so gut wie ihre eigene Handschrift. Eines Tages fällt ihr eine Abrechnung auf, die nicht ganz passt. Nichts Dramatisches, nur ein Gefühl, dass hier jemand großzügig mit sich selbst war. Sie sagt nichts. Wem auch? Der Kollege, um den es geht, sitzt drei Türen weiter, man kennt sich seit Jahren, man hat zusammen Konfirmandenfreizeiten organisiert. Also schluckt sie das Unbehagen herunter und macht weiter. Ein Jahr später ist aus der kleinen Unregelmäßigkeit ein handfestes Problem geworden – und im Rückblick sagt fast jeder im Umfeld: Irgendwie hatte man das doch geahnt.
So beginnen die meisten Krisen in Organisationen. Nicht mit einem großen, offensichtlichen Skandal, sondern mit etwas Kleinem, das niemand ausgesprochen hat, weil es keinen guten Ort dafür gab. Genau diesen Ort zu schaffen, ist der eigentliche Sinn von Whistleblowing. Und genau deshalb ist das Thema in der EKvW mehr als eine gesetzliche Pflichtübung.
Warum ausgerechnet die Kirche es besonders schwer hat
In einem anonymen Großkonzern ist es schon schwer genug, einen Missstand zu melden. In einer Landeskirche ist es oft noch schwerer, weil die Beziehungen enger sind. Man trifft sich nicht nur im Büro, sondern auch am Sonntag im Gottesdienst, beim Gemeindefest, bei der Trauerfeier für die Nachbarin. Wer dort etwas anspricht, spricht es gegen einen Menschen an, mit dem er sein halbes Leben verbracht hat – nicht gegen eine gesichtslose Institution. Das macht Nähe zu einer stillen Bremse. Niemand will böswillig sein; man will nur die gewachsene Beziehung nicht aufs Spiel setzen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verlangt von Organisationen dieser Größe eine interne Meldestelle, und die EKvW hat diese Pflicht bereits erfüllt. Das ist die formale Antwort. Die eigentliche Frage ist eine andere: Würde die Verwaltungsmitarbeiterin aus dem Beispiel diesen Weg tatsächlich nutzen? Eine Meldestelle, die nur auf dem Papier existiert, weil die Compliance dies vorsieht,wird sie nicht überzeugen. Eine, der sie vertraut, könnte es.
Mehr als ein Paragraf
Es gibt eine Geschichte, die sich durch die Bibel zieht: Ein Prophet steht vor dem eigenen König, nicht vor einem fremden, und sagt ihm ins Gesicht, was falsch läuft. Nathan vor David. Amos vor den Priestern seines eigenen Volkes. Die Kritik richtet sich fast nie dorthin, wo es leicht wäre, sondern dorthin, wo es wehtut – nach innen. Diese Grundhaltung, dass niemand über der Wahrheit steht, auch nicht die eigenen Leute, gehört zum Kern dessen, was Kirche sein will. Wer daran glaubt, kann ein Hinweisgebersystem schwer als lästige Pflicht abtun. Es ist die heutige, institutionelle Form eines sehr alten Verlangens.
Wie teuer es wird, wenn dieses Verlangen nur auf dem Papier steht, zeigt die Aufarbeitung der vergangenen Jahre. Die ForuM-Studie hat deutlich gemacht, wie strukturelle Defizite dazu beitragen konnten, dass Hinweise auf Missstände nicht wirksam aufgenommen oder weiterverfolgt wurden. Nicht immer fehlte das Wissen – häufig fehlten verlässliche Wege, dieses Wissen an die richtigen Stellen zu bringen. Das ist ein grundsätzlicher Befund über den Umgang mit Hinweisen, nicht gleichzusetzen mit der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt selbst, für die eigene, gesonderte Anlaufstellen bestehen. Der Vertrauensverlust traf die Kirche dennoch besonders hart, weil er genau das infrage stellte, was ihre Existenzberechtigung ausmacht: den Anspruch, moralisch verlässlich zu sein. Ein glaubwürdiges Hinweisgebersystem kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, verloren gegangenes Vertrauen wieder aufzubauen.
Der eigentliche Gewinn
Der praktischste Grund für ein gutes Hinweisgebersystem liegt näher, als man denkt: Jeder Missstand, der früh gemeldet wird, lässt sich leichter beheben als einer, der jahrelang unbemerkt wächst. Eine funktionierende Meldestelle holt das leise Unbehagen – das Bauchgefühl der Verwaltungsmitarbeiterin, den Verdacht eines Kirchenvorstandsmitglieds – aus dem Dunkeln, bevor daraus ein Fall für die Zeitung wird. Genau darin liegt der Unterschied zwischen einer Organisation, die auf Krisen reagiert, und einer, die ihnen zuvorkommt.
Natürlich wird nicht jede Meldung berechtigt sein. Manche werden aus Frust oder persönlichem Konflikt kommen, andere werden sich als Bagatelle herausstellen. Das ist der Preis eines offenen Systems, und er ist real. Aber er lässt sich handhaben: durch eine Meldestelle, die unabhängig von Personalverwaltung und Kirchenleitung arbeitet, und durch klare Kriterien, was überhaupt gemeldet werden sollte. Ein bisschen Rauschen im System ist kein Grund, die Tür wieder zuzumachen, durch die auch die wichtigen Hinweise kommen.
Was bleibt
Ob die Verwaltungsmitarbeiterin aus unserem Beispiel den nächsten Zweifel für sich behält oder nicht, entscheidet am Ende nicht sie. Es entscheidet die Institution – ob sie den Weg sichtbar macht, ob sie ihn ernst nimmt, ob sie zeigt, dass daraus niemandem ein Nachteil erwächst. Ein Formular im Intranet reicht dafür nicht. Es braucht die gelebte Erfahrung, dass es sich gelohnt hat, etwas zu sagen.
Genau darin liegt der Unterschied zwischen einer Kirche, die ein Gesetz erfüllt, und einer, die ihren eigenen Ansprüchen treu bleibt: Sie wartet nicht darauf, dass sich jemand traut. Sie sorgt dafür, dass es sich zu trauen lohnt.