Wie weit darf Gemeinnützigkeit politisch sein?

Der Bundesfinanzhof entschied am 10. Januar 2019 über die Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac (Az. V R 60/17) und zog dabei enge Grenzen für politische Betätigung im Rahmen gemeinnütziger Zwecke. Eine Organisation, die sich schwerpunktmäßig allgemeinpolitisch betätigt, statt die in der Abgabenordnung anerkannten Zwecke zu verfolgen, kann danach die Steuerbegünstigung verlieren, selbst wenn ihre politischen Anliegen für sich genommen legitim sind. Die Entscheidung wirkte über den Einzelfall hinaus und prägte die Diskussion um weitere Organisationen wie Campact.

Anders als die meisten Fälle dieser Sammlung lässt sich Attac nicht als klarer Fehler einer Organisation einordnen. Hier treffen unterschiedliche legitime Interessen aufeinander. Der Gesetzgeber will die steuerliche Privilegierung an klar umrissene, im Gesetz benannte Zwecke binden und verhindern, dass sie zu einem allgemeinen Instrument der Förderung beliebiger politischer Anliegen wird. Viele gemeinnützige Organisationen können ihre inhaltliche Arbeit dagegen kaum sauber von politischen Fragen trennen, gerade in Feldern wie Umweltschutz, Entwicklungszusammenarbeit oder Verbraucherschutz.

Weil sich diese Spannung nicht mit einer einfachen Formel auflösen lässt, lohnt ein genauer Blick auf die Grenze, die der Bundesfinanzhof gezogen hat. Maßgeblich war für ihn, ob die politische Einflussnahme selbst zum Zweck der Tätigkeit wird oder Mittel zur Verfolgung eines anerkannten gemeinnützigen Zwecks bleibt. Politische Positionen zu vertreten, ist für sich genommen unschädlich. Die Unterscheidung ist in der Anwendung anspruchsvoll, weil sie eine Bewertung der Schwerpunktsetzung über einen längeren Zeitraum verlangt und sich an keiner einzelnen Aktion oder Stellungnahme festmachen lässt.

Gemeinnützige Organisationen, die zu gesellschaftlich umstrittenen Themen arbeiten, stehen damit vor einer dauerhaften Herausforderung. Der Zweck, wie ihn die Beteiligten leben, kann größer und politischer sein als das, was das Steuerrecht als gemeinnützig anerkennt. Eine geschicktere Satzungsformulierung allein schließt diese Lücke nicht. Es braucht eine fortlaufende, ehrliche Selbstprüfung, ob die Schwerpunkte der Arbeit noch innerhalb der gezogenen Grenzen liegen oder sich im Lauf der Zeit davon entfernt haben. Attac zeigt, dass längst nicht jedes Problem im Gemeinnützigkeitsrecht auf mangelnde Sorgfalt zurückgeht. Manche Fälle sind Grenzfälle, in denen unterschiedliche Perspektiven zu unterschiedlichen vertretbaren Ergebnissen führen.

Politische Positionen gefährden die Gemeinnützigkeit nicht, solange sie Mittel zu einem anerkannten Zweck bleiben. Organisationen in umstrittenen Themenfeldern sollten regelmäßig prüfen, ob sich ihr Schwerpunkt mit der Zeit verschoben hat.

Mehr solcher Fälle gibt es hier!