Wird KI (einen Teil der) Kirchenjuristen ersetzen?
Ersetzt nicht, wird sich die Arbeit mitunter verändern, ich denke ja, natürlich, alles andere wäre eigenartig. Die EKvW hat sich hier klar in Bezug auf die Rolle der KI positioniert: “Sie dient dabei dem Menschen und ersetzt weder menschliche Verantwortung noch Urteilskraft.” Zur Frage, wie sich KI auf Mandantengespräch auswirkt, habe ich mich bereits an anderer Stelle ausführlich geäußert.
Ganz konkret nutze ich als Kirchenjurist KI zunächst als eine Art Vieraugenprinzip für meine eigenen Gutachten und Vorlagen. Ich schreibe den Text selbst und lasse ihn danach kritisch prüfen, zum einen auf Rechtschreibfehler, wichtiger ist mir aber auf die inhaltliche Substanz. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind erstaunlich unterschiedlich. Manche Rückmeldungen sind schlicht falsch, andere treffen den Punkt, verweisen aber auf die falsche Rechtsgrundlage, wieder andere sind richtig gut und bringen mich tatsächlich weiter. Mehr schaffe ich dadurch nicht zwingend. Meine Arbeit wird aber spürbar besser und das ist für mich schon sehr viel wert.
Auch bei Präsentationen setze ich KI mittlerweile gerne ein. Wenn ich zum Beispiel für die GESA sprechen soll, den Zusammenschluss der Mitarbeitervertretungen auf Ebene der EKvW und der Lippischen Landeskirche, greife ich gerne auf bereits vorhandene Unterlagen zurück. Ich gebe der KI dann vor, einen Abschnitt aus diesen Unterlagen zu übernehmen oder auszuarbeiten, denn die Gedanken darin sind ohnehin meine eigenen. Solche Inhalte zusammenzufassen und ansprechend darzustellen, kann eine KI ziemlich gut.
Recherche ist ein weiteres Feld, das ich am Anfang fast vergessen hätte. Bei der Vorbereitung von Abmahnungsverfahren lasse ich mir bei Beck Online gerne etwas heraussuchen, was über Stichwörter schon immer gut funktioniert hat, wo die KI aber inzwischen einen spürbaren Mehrwert bringt. Genauso recherchiere ich mit KI, ob andere Landeskirchen zu einem Thema bereits etwas veröffentlicht haben, das in eine ähnliche Richtung geht wie meine eigenen Überlegungen. Das ersetzt keine eigene Prüfung der Originalquelle, liefert aber eine gute Erstorientierung, solange die Ergebnisse halbwegs aktuell sind.
Ein größeres Potenzial sehe ich bei der Stellenbewertungskommission, in welcher ich selbst sitze. Bei Stellen, die in einer Organisation mehrfach vorkommen und für die es entsprechend viele Vergleichsfälle gibt, könnte ein KI-gestütztes Verfahren die gutachterliche Bewertung fairer, schneller und günstiger machen. Der Mensch bleibt dabei die letzte Instanz, das System liefert nur die Vorlage, ganz ähnlich wie ein extern eingeholtes Gutachten auch nur eine Vorlage für die eigene Entscheidung ist. Zehn externe Gutachten einzuholen wird schnell teurer als ein sauber aufgesetztes System. Die Chance wird noch größer, sofern die Datenbasis über mehrere Landeskirchen hinweg zusammenlegt, etwa mit der EKiR oder der Lippischen Landeskirche, mit denen ohnehin schon in einzelnen Projekten mit gemeinsamem Personal kooperiert wird. Bei Stellen mit einem sehr besonderen, seltenen Zuschnitt fehlt dafür allerdings die Datenbasis. Dort würde ich ein solches System aktuell noch nicht einsetzen wollen.
Entlastung erwarte ich außerdem beim Urheberrecht, für das ich ebenfalls zuständig bin. Einfache Fragen dazu kann ich selbst ohnehin beantworten, dafür brauche ich keine KI. Bei den Menschen, die mich mit solchen Fragen kontaktieren, sehe ich aber schon jetzt häufiger, dass vorab informell eine KI für eine Ersteinschätzung genutzt wurde und ich dann gefragt werde, ob diese Einschätzung zutrifft. Ich denke einige Fragen werden dadurch vielleicht gar nicht mehr zu mir vordringen. Je besser diese Ersteinschätzungen werden, desto mehr dürfte mich das perspektivisch entlasten.
Ein großes Potenzial sehe ich bei einer meiner unauffälligsten Aufgaben, der laufenden Kontrolle, ob Gesetze, Handreichungen, Verordnungen und Dienstvereinbarungen noch rechtskonform sind. Realistisch schafft man es vielleicht alle zwei Jahre, sich die eigene Verantwortlichkeit wirklich genau anzuschauen. Ein KI-Agent, der stattdessen alle ein bis zwei Monate neue Gesetzesänderungen auf ihre Auswirkung auf bestehende Regelwerke hin durchsucht, würde in vielen Fällen sehr viel früher Hinweise liefern, wo nachgeschärft werden muss.
Ein weiteres Potenzial, das mir noch eingefallen ist, liegt in der Protokollierung. Durch Gremientätigkeiten und andere Sitzungen kommt einiges an Protokollierungsaufwand zusammen und eine KI-gestützte Protokollierung hätte hier aus meiner Sicht einen hohen Mehrwert. Selbst nutze ich das bisher nicht, weil es dafür kein freigegebenes System gibt. Ich weiß aber, dass es in anderen Einheiten bereits eingesetzt wird, teils mit und teils ohne Freigabe. Das sehe ich als Grauzone, über die man diskutieren kann, jedenfalls solange alle Anwesenden im Raum darüber informiert werden und sich dazu positionieren können.
Auch in meiner Arbeit in der Mitarbeitervertretung sehe ich Potenzial, wenn auch enger gefasst, als man zunächst denken könnte. Recherche, sprachliche Überarbeitung und die kritische Prüfung von Dienstvereinbarungen und ähnlichen Dokumenten könnten KI-unterstützt erfolgen, sofern die Datenhoheit gesichert bleibt und die übrigen rechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Gerade weil MAV-Arbeit stark auf Vertrauen beruht, braucht es dabei eine hohe Transparenz gegenüber den Beschäftigten darüber, wo KI zum Einsatz kommt. Eine Auswertung der eigentlichen Anliegen der Beschäftigten würde ich davon ausdrücklich ausnehmen.
Bewusst keinen Platz sehe ich deswegen beim Hinweisgeberschutz. Dort ist mir die menschliche Kontrolle zu wichtig, um sie an ein System abzugeben.
In der Summe schätze ich meine Effizienzsteigerung als Kirchenjurist auf zehn bis zwanzig Prozent. Als Anwalt lag der Effekt gefühlt höher, was aber auch an der Art der damaligen Aufgaben lag. Spannend ist somit vor allem die logische Anschlussfrage, was mit den frei werdenden Kapazitäten eigentlich passiert. Ohne KI wäre der Stapel auf meinem Schreibtisch in diesem Umfang und in dieser Qualität für mich erheblich schwerer zu bewältigen. Genau darin liegt für mich die eigentliche Antwort auf die frei werdende Zeit. Sie verschwindet nicht, sie wandert in Bereiche, in denen bisher aus Kapazitätsgründen zu selten oder zu spät hingeschaut wurde.
Zum Abschluss noch der Überblick, wo ich selbst stehe und wo ich noch Potenzial sehe:
| Bereich | Status |
|---|---|
| Vieraugenprinzip bei eigenen Gutachten und Vorlagen | Bereits im Einsatz |
| Aufbereitung von Präsentationen | Bereits im Einsatz |
| Recherche (Beck Online, andere Landeskirchen) | Bereits im Einsatz |
| Einfache Urheberrechtsfragen | Bei Anfragenden teils im Einsatz |
| Protokollerstellung bei Gremien und Sitzungen | Selbst noch nicht mangels System und Freigabe, in anderen Einheiten teilweise genutzt. Kurzfristig möglich |
| Rechtskonformitätskontrolle von Regelwerken | Mittelfristige Perspektive |
| Vertragsprüfung gegen ein Klausel-Playbook | Mittelfristige Perspektive |
| Stellenbewertung mit gepoolten Landeskirchen-Daten | Mittelfristige Perspektive |
| Internes Frage-Antwort-System für wiederkehrende Anfragen | Mittelfristige Perspektive |
| MAV-Arbeit: Recherche, Sprache, Prüfung von Dienstvereinbarungen | Mittelfristige Perspektive, mit starkem Transparenzvorbehalt |