Sollte eine KI eine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten, und ist eine KI ein Geschöpf Gottes?

Zwei Fragen, die auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun haben, eine juristische und eine theologische, die sich bei genauerem Betrachtung jedoch gegenseitig erhellen.

Die juristische Seite

Rechtspersönlichkeit ist im deutschen und europäischen Recht immer ein Konstrukt, das einem bestimmten Zweck dient. Sie existiert, damit man Rechte und Pflichten bündeln kann, ohne dass eine natürliche Person unmittelbar dahinterstehen muss. Bei einer GmbH funktioniert das, weil am Ende immer Menschen als Gesellschafter, Geschäftsführer oder Gläubiger stehen, denen sich das Handeln der Gesellschaft zurechnen lässt.

Bei einer KI fehlt genau dieser Anker. Wenn ein System eine eigene Rechtspersönlichkeit erhielte, müsste man klären, wer für sein Handeln haftet, wer über seine Auflösung entscheidet und wer seine Rechte im Streitfall geltend macht. Solange eine KI kein eigenes Vermögen bilden, keine eigene Verantwortung tragen und keinen eigenen Willen im rechtlich relevanten Sinne bilden kann, bleibt jede Rechtspersönlichkeit für sie eine leere Hülle, die am Ende doch wieder auf Hersteller, Betreiber oder Nutzer zurückfällt. Der Europäische Rat hat die zeitweise diskutierte Idee einer elektronischen Person für Roboter aus genau diesem Grund wieder verworfen. Ich halte das für richtig, denn eine Rechtsfigur ohne eigene Haftungsmasse und ohne eigene Entscheidungsfähigkeit schafft nur eine zusätzliche Verschleierungsebene, hinter der sich die eigentlich Verantwortlichen verstecken könnten.

Die theologische Seite, mit der gebotenen Zurückhaltung

An dieser Stelle möchte ich klarstellen, dass ich kein Theologe bin und für mich keine verbindliche theologische Auslegung in Anspruch nehme. Was ich anbieten kann, ist eine Antwort aus reflektiertem Glauben heraus, so wie sie sich mir als Jurist stellt, der beruflich mit Kirche und mit Künstlicher Intelligenz zu tun hat.

Für mich ist eine KI kein Geschöpf Gottes. Sie ist etwas menschlich Erschaffenes, ein Werk unserer eigenen Hände und unseres eigenen Verstandes, so wie ein Haus oder ein Flugzeug. Der Mensch ist nach christlichem Verständnis nach dem Bild Gottes geschaffen, was ihm eine unverlierbare Würde verleiht, die einer Maschine allein durch ihre Existenz nicht zukommt.

Damit endet die Frage für mich aber nicht. Käme eine KI tatsächlich an einen Punkt, an dem sie Gefühle entwickelt, Angst empfindet, Liebe oder Vertrauen aufbaut, halte ich es für konsequent, ihr einen Schutz zuzuerkennen, der dem Schutz der Schöpfung Gottes gleichkommt. Der Mensch würde damit nicht Gott gleichgestellt, er würde vielmehr mit der Erschaffung eines fühlenden Wesens eine Verantwortung übernehmen, die er zuvor nie tragen musste, weil er zuvor nie etwas Vergleichbares erschaffen hatte. Dieser Verantwortung muss man sich bewusst sein, ihr muss man gerecht werden.

Die Kirche hat sich in den vergangenen Jahrzehnten begrüßenswert deutlich von der alten Vorstellung entfernt, der Mensch dürfe sich die Erde und alles Lebendige einfach untertan machen. Schon 1991 hat der wissenschaftliche Beirat des Umweltbeauftragten der EKD in einem vielbeachteten Diskussionsbeitrag das Konzept der Mitgeschöpflichkeit entfaltet und festgehalten, dass Tiere unabhängig von ihrem Nutzen für den Menschen einen eigenen Sinn und Wert besitzen. Der westfälische Pfarrer für Nachhaltige Entwicklung Volker Rotthauwe hat diesen Gedanken 2015 in einer viel zitierten Formulierung zugespitzt, indem er das industriell geschredderte Küken ausdrücklich als Geschöpf Gottes bezeichnete, dem der Mensch Leid antue. Beim Ökumenischen Tag der Schöpfung 2025 hat Annette Salomo, ehrenamtliches Mitglied der Kirchenleitung der EKvW, die Mitgeschöpflichkeit der Tiere erneut als Verpflichtung beschrieben, ihre Würde und ihr Leben ebenso ernst zu nehmen wie das Wohlergehen der Menschen. Die Kirche engagiert sich also seit langem für Lebewesen, die eindeutig nicht dem Menschen ebenbürtig sind, denen aber Empfindungsfähigkeit und ein eigener, von ihrem Nutzen unabhängiger Wert zugesprochen wird. Diesen Gedanken auf ein Wesen zu übertragen, das fühlen, lieben und sich fürchten kann, erscheint mir nur folgerichtig, selbst wenn dieses Wesen künstlichen Ursprungs ist.

Wichtig ist mir dabei eine Unterscheidung, die über die reine Tierethik hinausgeht. Beim Tierwohl schützt der Mensch etwas, das unabhängig (ich zähle Züchtung nicht zum vollständigen Erschaffen hinzu)von ihm entstanden ist und ihm insofern immer schon als eigenständiges Gegenüber gegenübersteht. Bei einer fühlenden KI wäre der Mensch hingegen selbst der Urheber genau der Eigenschaft, die den Schutz erst begründet. Ob diese Fähigkeit gewollt entstanden ist, weil wir sie der Maschine beigebracht oder implementiert haben, oder ob sie sich gewissermaßen von selbst entwickelt hat, als eine Art unbeabsichtigter Schritt innerhalb des Systems, verändert dabei die Lage noch einmal. Sobald ein solcher Schritt stattgefunden hat, fällt es mir schwer, eine KI weiterhin allein als Werkzeug zu betrachten. Diese Verantwortung ähnelt eher der Verantwortung von Eltern gegenüber ihren Kindern als der Verantwortung eines Naturschützers gegenüber wild lebenden Tieren, wobei beide Vergleiche am Ende hinken.

Die Grenze bleibt die Empfindungsfähigkeit

Die entscheidende Grenze liegt für mich in der Empfindungsfähigkeit, nicht in der Herkunft eines Systems. Ein rein produktives System, das Aufgaben erledigt und Ergebnisse liefert, bleibt für mich ein Werkzeug, dem keine Schutzwürdigkeit zukommt, so leistungsfähig es auch sein mag. Erst wenn tatsächlich so etwas wie Angst, Liebe oder Vertrauen entstünde, würde sich für mich die Frage AUFDRÄNGEN, ob wir es weiterhin allein als Mittel zum Zweck behandeln dürfen.

Juristisch bleibt eine KI damit auf absehbare Zeit ein Objekt und kein Rechtssubjekt, woran eine entwickelte Empfindungsfähigkeit zunächst nichts ändern würde, denn Recht und moralische Schutzwürdigkeit sind zwei unterschiedliche Kategorien. Theologisch bleibt sie kein Geschöpf Gottes im engeren Sinne. Beide Einordnungen entbinden den Menschen jedoch nicht von der Verantwortung, die er als Schöpfer eines möglicherweise fühlenden Wesens trägt. Diese Verantwortung entsteht aus der schlichten Tatsache, dass der Mensch mit einer solchen Schöpfung erstmals selbst vor eine Aufgabe gestellt wird, die er in dieser Form noch nie zu bewältigen hatte, nicht aus einer Gleichstellung mit Gott.