Für Laien im Amt · Version 1.0 (Beta) Kompass Testamentsvollstreckung Sie wurden in einem Testament als Testamentsvollstreckerin oder Testamentsvollstrecker benannt, etwa für die eigenen Eltern oder einen nahen Angehörigen, und machen das zum ersten Mal. Diese Übersicht führt Sie in sechs Abschnitten von der Frage, ob Sie das Amt annehmen, bis zur Schlussrechnung. Ihre Eingaben werden nicht übertragen. Speichern können Sie sie auf Wunsch ausschließlich in diesem Browser.
Der Kompass dient der Orientierung. Er zeigt, worauf zu achten ist und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen. Den Einzelfall kann er nicht beurteilen, und es gibt Sonderkonstellationen, in denen weitere Punkte wichtig werden. Bei Fristen und in allen Zweifelsfällen empfiehlt sich eine Rechtsberatung.
Für die ersten Tage nach dem Todesfall, also Bestattung, Sterbeurkunde und Benachrichtigungen, gibt es eigene Trauerfall-Checklisten. Dieser Kompass setzt dort an, wo Ihr Amt beginnt.
Wo Rechtsprechung und Literatur keine einheitliche Antwort geben, ist der Punkt mit Rechtslage nicht eindeutig markiert. Darunter steht entweder der sichere Weg , mit dem Sie nach allen relevanten Ansichten richtig handeln, oder unter offene Frage , wie Sie vorsichtig vorgehen, wenn es einen solchen Weg nicht gibt.
Jeder Punkt trägt außerdem ein Kennzeichen. Gesetzlich vorgeschrieben heißt, dass das Gesetz es von Ihnen verlangt. Empfehlung steht für gute Praxis, die Sie schützt. Gut zu wissen erklärt die Rechtslage, ohne dass Sie etwas tun müssen.
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Der Kompass ist eine kostenlose Orientierungshilfe ohne Rechtsberatung und ohne Gewähr für den Einzelfall. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Haftung und Nutzungsbedingungen lesen
Was in den ersten Tagen zählt Diese Punkte vertragen keinen Aufschub. Die Einzelheiten finden Sie in den Abschnitten weiter unten.
Haben Sie das Original des Testaments, liefern Sie es unverzüglich beim Nachlassgericht ab. Entscheiden Sie, ob Sie das Amt annehmen. Der Selbstcheck direkt darunter hilft dabei. Sichern Sie Wohnung, Wertsachen und Unterlagen und lassen Sie die Post umleiten. Fragen Sie bei den Banken nach Vollmachten, die über den Tod hinaus gelten. War der Verstorbene Mieter, behalten Sie die Monatsfrist für die Sonderkündigung im Blick. Weisen Sie die Erben auf ihre Frist zur Ausschlagung hin, besonders wenn Schulden möglich sind. Bezog der Verstorbene Rente, erinnern Sie einen hinterbliebenen Ehepartner an den Vorschuss auf das Sterbevierteljahr, der binnen 30 Tagen nach dem Tod beantragt werden muss. Die genannten Fristen dienen der Orientierung. Wann sie beginnen und ob Ausnahmen gelten, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.
Was nicht Ihre Aufgabe ist Gerade in der Familie verschwimmen die Rollen leicht. Als Testamentsvollstrecker verwalten Sie den Nachlass und setzen das Testament um. Vieles andere liegt bei den Erben oder den Angehörigen.
Die Bestattung organisieren die Angehörigen oder die Person, die der Verstorbene dafür bestimmt hat. Die Kosten zahlen Sie aus dem Nachlass. Ob ein Erbe die Erbschaft ausschlägt, entscheidet er allein. Sie weisen auf die Frist hin, beraten ihn aber nicht. Einen Erbschein brauchen Sie für Ihr Amt in der Regel nicht. Ob die Erben einen benötigen, ist ihre Sache. Über einen Pflichtteil verhandeln und entscheiden die Erben, weil sich der Anspruch gegen sie richtet. Steuern zahlen Sie grundsätzlich aus dem Nachlass und nicht aus Ihrem eigenen Vermögen. Persönlich haften Sie, wenn Sie Ihre Pflichten verletzen, etwa indem Sie den Nachlass verteilen, bevor die Steuern bezahlt sind. Leistungen, die direkt an eine bestimmte Person gehen, etwa eine Lebensversicherung mit Bezugsrecht oder eine Hinterbliebenenrente, gehören nicht zum Nachlass und damit nicht zu Ihrer Verwaltung. Sie beraten die Erben nicht rechtlich und schlichten keinen Familienstreit. Sie bleiben neutral und verweisen bei Rechtsfragen an eine Beratung. Selbst führen oder Unterstützung holen? Vieles in einer Familienvollstreckung lässt sich mit Sorgfalt selbst erledigen. Manche Lagen überfordern aber auch gewissenhafte Laien. Kreuzen Sie an, was auf Ihren Fall zutrifft. Am besten vor der Annahme, die Einschätzung lässt sich jederzeit ändern.
Welche Wege es gibt, wenn Sie es nicht allein machen wollen Annehmen und einzelne Aufgaben abgeben. Sie dürfen Steuerberater, Anwälte, Makler oder Entrümpelungsfirmen beauftragen, die Kosten trägt der Nachlass, soweit sie angemessen sind. Das Amt selbst und die Verantwortung für die Auswahl und Überwachung dieser Helfer bleiben bei Ihnen. Ganz übertragen dürfen Sie das Amt nur, wenn das Testament es erlaubt (§ 2218 BGB i. V. m. § 664 BGB).
Einen Mitvollstrecker oder Nachfolger benennen. Das geht nur, wenn das Testament Sie dazu ermächtigt (§ 2199 BGB). Lesen Sie die Anordnung daraufhin genau.
Das Amt ablehnen. Hat der Verstorbene einen Ersatzvollstrecker benannt, tritt dieser an Ihre Stelle. Hat er das Nachlassgericht gebeten, einen Vollstrecker zu ernennen, was sich unter Umständen erst durch Auslegung des Testaments ergibt, kann das Gericht eine andere Person bestimmen (§ 2200 BGB). Fehlt beides, entfällt die Testamentsvollstreckung und die Erben wickeln den Nachlass selbst ab. Bedenken Sie diese Folge, denn der Verstorbene wollte gerade eine Vollstreckung.
Später kündigen. Merken Sie erst während der Arbeit, dass es nicht geht, können Sie jederzeit kündigen, nur nicht zur Unzeit (§ 2226 BGB).
Die Kriterien stammen aus meinem Selbstcheck „Testamentsvollstrecker nötig?“ , der sich an Menschen richtet, die ihr Testament gestalten. Weitere Hintergründe finden Sie im Themenbereich Testamentsvollstrecker .
Begriffe kurz erklärt Erbe Wer den Nachlass als Ganzes erhält, mit allen Rechten und Schulden (§ 1922 BGB). Vermächtnis Ein Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand oder Betrag gegen die Erben, ohne selbst Erbe zu sein (§ 2174 BGB). Auflage Eine Anordnung, die befolgt werden soll, ohne dass jemand einen eigenen Anspruch darauf hat, etwa die Grabpflege (§ 1940 BGB). Teilungsanordnung Eine Vorgabe des Verstorbenen, wie der Nachlass unter den Erben aufzuteilen ist (§ 2048 BGB). Pflichtteil Ein Geldanspruch naher Angehöriger, die enterbt wurden, in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Nachlassverbindlichkeiten Die Schulden des Verstorbenen und die Kosten, die durch den Erbfall entstehen (§ 1967 BGB). Erbschein Das gerichtliche Zeugnis darüber, wer Erbe ist (§ 2353 BGB). Testamentsvollstreckerzeugnis Das gerichtliche Zeugnis über Ihre Befugnis als Testamentsvollstrecker (§ 2368 BGB). Zum Weiterlesen Eine einzige frei zugängliche und zugleich leicht verständliche Komplettanleitung für Laien im Amt gibt es bislang nicht. Diese Quellen ergänzen den Kompass gut.
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Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Sie gibt den Rahmen nach deutschem Recht vereinfacht wieder und kann den Einzelfall, besondere Anordnungen im Testament oder spätere Gesetzesänderungen nicht abbilden. Maßgeblich sind das Testament und das Gesetz. Rechtlicher Stand ist Oktober 2026.
Diese Fassung ist eine Beta und befindet sich noch in der Erprobung. Hinweise auf Fehler nehme ich gern über norman-wierz.de entgegen.
Haftung und Nutzungsbedingungen Der Kompass wird unentgeltlich und ohne Gegenleistung bereitgestellt. Seine Nutzung begründet kein Vertragsverhältnis, insbesondere kein Beratungs-, Auskunfts- oder Mandatsverhältnis. Ich erbringe mit dem Kompass keine Rechtsdienstleistung und biete keine Rechtsberatung an.
Der Kompass enthält allgemeine Hinweise zur Orientierung. Er prüft keinen Einzelfall und kann Besonderheiten des Testaments, abweichende Rechtsprechung oder spätere Gesetzesänderungen nicht berücksichtigen. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehme ich keine Gewähr. Das gilt auch für das Ergebnis des Selbstchecks, das nur eine grobe Einschätzung anhand Ihrer Angaben ist. Entscheidungen im Rahmen Ihres Amtes treffen Sie in eigener Verantwortung.
Ich hafte nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Unberührt bleiben die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel und die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, etwa dem Produkthaftungsgesetz.
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Kompass Testamentsvollstreckung, Version 1.0 (Beta), Norman Wierz. Ihre Eingaben verlassen diesen Browser nicht.