Testamentsvollstrecker

Als Testamentsvollstrecker vertrete ich konsequent den Willen des Erblassers, neutral gegenüber den Beteiligten, aber nicht neutral gegenüber dem Testament. Meine Aufgabe ist es, die testamentarischen Anordnungen rechtlich sicher, wirtschaftlich verantwortungsvoll und konsequent umzusetzen. Grundlage meines Handelns bilden die gesetzlichen Vorschriften der §§ 2197 ff. BGB sowie die Rechte und Pflichten eines Testamentsvollstreckers (§§ 2205, 2206, 2218 BGB). Ich handelte stets treuhänderisch, sicherte und verwaltete den Nachlass und legte die Erben ordnungsgemäß Rechenschaft ab.

Ich habe Mandate übernommen, die auch die Verwaltung großer Vermögen bis in den achtstelligen Bereich einschlossen. Darüber hinaus war ich sowohl als Testamentsvollstrecker als auch als Anwalt an der Gründung von Stiftungen, gGmbHs und Vereinen beteiligt und habe außerhalb des Kontexts Testamentsvollstrecker komplexe Unternehmensnachfolgen begleitet. Dabei geht es nicht nur um Verwaltung, sondern um strategische Entscheidungen, Vermögensschutz und die langfristige Sicherung des Nachlasses im Sinne des Erblassers. Je nach Situation kann dies auch die konsequente Durchsetzung testamentarischer Anordnungen gegenüber widerstrebenden Erben oder Dritten erfordern.

Meine Tätigkeiten umfassten bisher insbesondere:

  • Sicherung und vollständige Erfassung des Nachlasses
  • ordnungsgemäße Verwaltung und wirtschaftlich verantwortliche Entscheidungen
  • Prüfung und Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten
  • Umsetzung von Vermächtnissen und Auflagen 
  • rechtssichere Auseinandersetzung unter Miterben
  • Durchsetzung testamentarischer Regelungen – erforderlichenfalls auch streitig

Ich verstehe Testamentsvollstreckung für mich als Vertretung des Verstorbenen und handle in seinem oder ihrem Sinne, gewährleiste Rechtssicherheit und setze den letzten Willen konsequent um, ob bei familiären Nachlässen oder bei komplexen, vermögensstrategischen Aufgabenstellungen wie Unternehmensnachfolge, Stiftungstransfers oder langfristiger Vermögensverwaltung. 

Die Testamentsvollstreckung dient der sicheren und geordneten Umsetzung des letzten Willens und dieser sollte frühzeitig und aufgeklärt niedergeschrieben werden.