Anekdoten: Mandantengespräch

Ich hatte einmal einen Mandanten, Geschäftsführer eines größeren mittelständischen Unternehmens, promoviert, klug, analytisch und mit einer ausgesprochen spannenden rechtlichen Frage. Nun ist es ja im Recht nicht unüblich, dass es Vorschriften gibt, bei denen man sich im Stillen fragt, welchem praktischen Problem sie eigentlich jemals geholfen haben sollen. Und ich hatte durchaus Verständnis dafür, dass mein Mandant genau so eine Regelung gern… sagen wir sehr flexibel ausgelegt hätte.

Er schilderte mir also sein Anliegen, und ich antwortete:
„Also, als Anwalt darf ich Ihnen natürlich nicht zu einem Rechtsbruch raten. Aber ich kenne viele andere Unternehmen in diesem Bereich und die verfahren üblicherweise folgendermaßen …“

Dann erklärte ich ihm ausführlich, wie „die anderen“ es machten.

Er sah mich an und sagte trocken:
„Herr Wierz, ich will nicht wissen, wie andere das lösen. Ich will wissen, wie ich das lösen kann.“

Ich lächelte, nickte verständnisvoll und setzte erneut an:
„Also, die anderen Unternehmen machen es so und ich habe bisher von keinen Bußgeldern, Verfahren oder sonstigen Konsequenzen gehört. Ich verstehe vollkommen, dass die Vorschrift hier wenig lebensnah wirkt. Ich vermute deswegen gehen fast alle Unternehmen an der Stelle den folgenden Weg….“

Wieder erklärte ich den Ablauf.

Er, nun leicht beharrlicher:
„Ich will nicht wissen, wie die anderen das lösen. Ich will wissen, wie ich das lösen kann.“

Spätestens da musste ich die anwaltliche Notbremse ziehen.

„Gut“, sagte ich, „dann ganz klar: Als Ihr Anwalt kann ich Ihnen nur raten, sich an die geltende Rechtslage zu halten. Wenn andere Marktteilnehmer das nicht tun, tragen die das Risiko. Ob man dieses Risiko, rechtlich wie wirtschaftlich, eingehen will, ist eine unternehmerische Entscheidung. Da offenbar viele Unternehmen zu dem Schluss kommen, dass es sich lohnt, kann ich hier nur erwähnen, ich vermute dies liegt daran, dass diese Vorschrift lebenfremd ist und zumindest mir bislang auch keine einschlägigen Urteile noch Bußgelder bekannt sind.