Warum meine Pro-Bono-Arbeit rückblickend ein Glücksgriff war

Wer Pro Bono Arbeit leistet, tut dies meist aus Idealismus. Auch ich habe während meiner Zeit als Anwalt regelmäßig pro bono beraten, nicht vollständig kostenlos, aber häufig zu einem stark reduzierten Stundensatz*. Ich habe diese Beratung gezielt dort angeboten, wo ich Projekte oder Organisationen unterstützen wollte, die ich für sinnvoll hielt und bei denen zugleich meine fachliche Kompetenz gefragt war.

Rückblickend fällt mir auf, dass aus dieser Pro Bono Arbeit nicht selten Jahre später ganz reguläre Mandate entstanden sind. Meist nicht unmittelbar und oft auch nicht im gleichen sachlichen Kontext. Aber Menschen, die sich sozial engagieren, übernehmen eben nicht selten auch an anderer Stelle Verantwortung, als Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstände oder sonstige Entscheider. Entsprechend kam es immer wieder vor, dass nach ein, zwei oder sogar fünf Jahren plötzlich ein Anruf erfolgte. Dann ging es nicht mehr um ein gemeinnütziges Projekt, sondern um klassische wirtschaftsrechtliche Beratung, etwa im Bereich Vertragsrecht, im Datenschutz, im gewerblichen Rechtsschutz oder in der Projektbegleitung und so gut wie nie wurde über Honorare diskutiert.

Das lag vermutlich auch daran, dass ich von Anfang an transparent kommuniziert habe, wie mein regulärer Stundensatz aussieht und dass die Pro Bono Arbeit eine bewusste Ausnahme darstellt. So konnte kaum der Eindruck entstehen, meine Arbeit sei grundsätzlich günstig.

Erst jetzt wird mir klar, warum daraus später Mandate entstanden. In der Pro Bono Beratung war ich mit exakt derselben Expertise tätig wie später auch in regulären Mandaten. Ich habe dort dieselbe Art von Arbeit geleistet wie beruflich: Vertragsgestaltung, Datenschutz, Rechtskonformität und die rechtliche Begleitung von Projekten.

Demgegenüber habe ich deutlich mehr Zeit in Ehrenämter investiert, also Tätigkeiten ohne Bezahlung. Aber bis auf eine größere und einige kleinere Ausnahmen sind daraus jedoch nie Mandate entstanden. Der Grund liegt wird wohl der sein, dass mein Einsatz dort überwiegend „fachfremd“ war. Meine Rollen da waren sehr bunt gemischt. Es ging vorwiegend um Marketing, Jugendhilfe, Fundraising, Veranstaltungsplanung, Konzepte, Organisation oder Pressearbeit, damit um Themen, die mit meinem anwaltlichen Profil nur wenig zu tun hatten.

Damals habe ich mir darüber keine Gedanken gemacht. Heute sehe ich den Unterschied sehr deutlich. Durch die Pro Bono Beratung konnten die Beteiligten unmittelbar erleben, wie ich als Jurist arbeite, denke und Probleme löse. Eben pragmatisch, wirtschaftlich und vorausschauend. Genau diese Eigenschaften sind für reguläre Mandate hoch relevant. Im Ehrenamt blieb das hingegen meist unsichtbar, weil ich dort zwar engagiert war, aber nicht auf dem fachlichen Niveau meiner anwaltlichen Tätigkeit gearbeitet habe.

Kurz gesagt, im Ehrenamt habe ich neue Fähigkeiten erlernt. Einige davon konnte ich später beruflich nutzen, andere nicht. Ja, diese fachfremde Arbeit hat mir besonders gut gefallen, weil ich gerne Neues lerne. Entsprechend habe ich deutlich mehr Zeit dort investiert als in die Pro Bono Beratung. Nüchtern betrachtet hätten diese Tätigkeiten aber wahrscheinlich auch andere engagierte Personen ebenso gut ausfüllen können. In der Pro Bono Arbeit hingegen war meine juristische Expertise deutlich knapper und damit meine Ressource Zeit dort objektiv wertvoller.

Trotzdem würde ich daraus keine allgemeine Strategie ableiten wollen. Engagement für Dinge, die einem am Herzen liegen, ist für sich genommen bereits wertvoll. Mit der Erkenntnis, dass Pro-Bono-Arbeit zugleich Sichtbarkeit und Vertrauen schafft, fällt es allerdings leichter, bewusst Zeit in solche Projekte zu investieren. Sollte ich irgendwann wieder nebenberuflich als Anwalt tätig sein, würde ich Pro-Bono-Arbeit deshalb heute nicht mehr nur als guten Zweck verstehen, sondern auch als langfristige Vertrauensbildung und damit faktisch auch Marketing. Hiervon profitieren im besten Fall beide Seiten. Sinnvolle Projekte erhalten erschwingliche Beratung und daraus können mit der Zeit Mandatsbeziehungen entstehen, die über die reine Geschäftsgrundlage hinausgehen.

* Insbesondere als Anwalt ist hier die Anwaltshaftung zu beachten, die man kaum vollständig ausschließen kann. Daher sollte bei einer Pro-Bono-Beratung immer Rücksprache mit der eigenen Berufshaftpflichtversicherung gehalten werden, inwieweit der Versicherungsschutz auch die Pro-Bono-Tätigkeit abdeckt. Bei mir durfte ich mit meinem Stundensatz auf bis zu 100 Euro heruntergehen, was eine erhebliche darstellte).