Was macht eigentlich ein Kirchenjurist?
Was machst du eigentlich nun, eine Frage die ich nach rund 17 Jahren als Anwalt aktuell immer wieder höre. Als Kirchenjurist arbeite ich für das Landeskirchenamt, eine Organisation die eigenes Recht setzt und eine eigene Gerichtsbarkeit betreibt. Ein Teil meiner Arbeit besteht zudem in der Umsetzung und Konkretisierung EKD-weiter rechtlicher Vorgaben auf Ebene der Landeskirche sowie in der Abstimmung zwischen landeskirchlichen Strukturen und gesamtkirchlichen Rahmenregelungen. Anders als in der klassischen Anwaltschaft geht es hier nicht allein um Auslegung, sondern um aktive Mitgestaltung verbindlicher Normen und die Umsetzung rechtlicher Rahmenwerke. Ich bin damit in Strukturen eingebunden, die in Aufbau und Funktion vergleichbar sind mit Landesbehörden im öffentlichen Recht, mit gesetzgebenden Gremien, Aufsichtsebenen und gerichtlicher Entscheidungsinstanz.
Meine Tätigkeit umfasst grundsätzlich drei zentrale Rollen:
• Rechtsetzung und Gestaltung: Entwicklung kirchlichen Rechts, Implementierung verbindlicher Regelungen, Begleitung strategischer Vorhaben
• Vertretung der Aufsicht: Prüfung von Entscheidungen, Begleitung von Gremienprozessen, Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben
• Juristische Beratung: Betreuung der internen Rechtsabteilung, Bearbeitung interner und externer Rechtsfragen, Vertragsprüfung und Prozessstrukturierung
Meine fachlichen Schwerpunkte liegen in Governance und Compliance, der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, dem Kirchenrecht und dem Datenschutz (vor allem im Kontext des kirchlichen Datenschutzrechts DSG-EKD). Ziel ist es, Entscheidungsprozesse zu strukturieren, Risiken abzusichern und komplexe Organisationen handhabbar zu machen. Ein Teil meiner Arbeit ist auch hier die Gremienarbeit. Dabei arbeite ich, viel enger denn als Anwalt und oft mit einem sehr interdisziplinären Kontext, im Team sowie an den Schnittstellen zwischen Fachabteilungen, Verwaltung, Leitungsgremien und Aufsichtsebenen. Wichtige Entscheidungen werden oft nicht operativ getroffen, sondern vorbereitet, abgewogen und verantwortet. Ich begleite diese Prozesse zwar vor allem juristisch, aber sie müssen auch strukturell und strategisch nutzbar sein um belastbare Entscheidungsgrundlagen zu entwickeln und sorge dafür, dass komplexe Sachverhalte für Entscheider verständlich und handhabbar bleiben.
Und warum ich nach so vielen Jahren gewechselt bin? Die Antwort ist sehr schlicht, mit der Verantwortung für eine Familie und zwei Kinder haben sich meine Prioritäten verschoben. Ich war immer sozial und ehrenamtlich engagiert, aber mir wurde klar, dass ich Sinnstiftung nicht mehr nur nebenbei betreiben wollte. Rechtliche Arbeit erfolgt im neuen Wirkungsfeld eben nicht mehr wertneutral, sondern eingebunden in die Dienstgemeinschaft der Kirche und ist damit mit einem wertegebundenen Anspruch verbunden. Eine Tätigkeit, die gesellschaftliche Verantwortung, institutionelle Wirkung und rechtliche Gestaltung verbindet, erfüllt mich mehr als reine Honorartätigkeit .Die Arbeit als Kirchenjurist verbindet genau diese Ebenen. Sie verlangt juristische Präzision, Verständnis für komplexe Organisationen und die Fähigkeit, in Gremien tragfähige Entscheidungen vorzubereiten, eine Kombination die mir großen Spaß bereitet.