Zuständigkeit für Whistleblower-Verfahren
Ich bin einer der beiden Personen, die auf Ebene der Evangelischen Kirche von Westfalen für die Whistleblower-Verfahren zuständig sind. Die zweite Person übt diese Aufgabe bereits länger aus, ich selbst bin durch das Ausscheiden ihres bisherigen Pendants neu in diese Zuständigkeit hineinberufen worden. Diese Doppelbesetzung ist an dieser Stelle sehr sinnvoll. Sie ermöglicht ein Vieraugenprinzip und sorgt dafür, dass ein Verfahren nicht von einer Person allein, sondern in Abstimmung zwischen zwei Personen betrieben wird. Das hilft den Verfahren selbst, und es sorgt dafür, dass wir jederzeit weiter handeln können, auch wenn jemand von uns im Urlaub oder erkrankt ist.
Unsere Aufgabe ist es, Einrichtungen und Dienststellen der Landeskirche im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz zu begleiten und als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Die eigentlichen Meldungen laufen dabei nicht über uns, sondern über eine zentrale EKD-Meldestelle, der sich die Landeskirche angeschlossen hat. Wir selbst nehmen also keine Meldungen entgegen und bearbeiten sie auch nicht inhaltlich. Unsere Rolle unterscheidet sich stattdessen danach, wie die jeweilige Einrichtung organisiert ist. Bei unselbstständigen Einrichtungen, etwa unseren Hochschulen oder der eigenen Dienststelle, sind wir direkt zuständig. Das heißt, hier übernehmen wir die weitere Sachverhaltsaufklärung oder veranlassen diese durch geeignete interne oder externe Stellen. Bei selbstständigen Einrichtungen verstehen wir uns eher als Verfahrensbegleiter, wir leiten relevante Hinweise weiter, halten den Kontakt und fragen regelmäßig nach dem aktuellen Stand, ohne in die Entscheidungshoheit der Einrichtung einzugreifen.
Warum mir diese Aufgabe wichtig ist, lässt sich für mich auf einen einfachen Gedanken zurückführen. Komplexe Organisationen haben immer blinde Flecken. Man hat schlicht nicht die Ressourcen, um von sich aus alles zu durchleuchten, und man bekommt auch nicht alles mit, zumal es auch ein Grundvertrauen geben sollte. Genau deshalb ist es so wertvoll, einen sicheren Weg zu haben, auf Fehlentwicklungen und Compliance-Verstöße hinzuweisen, Hinweise, die sonst oftmals unentdeckt blieben. Das stärkt jede Organisation, auch wenn es natürlich immer wieder Personen gibt, die ein solches System missbrauchen. Für mich überwiegt der Nutzen ganz klar die damit verbundenen Kosten und Risiken und fügt sich sehr gut in die Leitsätze der EKVW ein.
Für eine dem Menschen zugewandte und moderne Kirche kommt aus meiner Sicht noch etwas hinzu. Ein solches Meldesystem ist nicht nur etwas für Mitarbeitende, es steht grundsätzlich jedem offen, der auf irgendeine Weise Kontakt zur Landeskirche hat, ob haupt- oder ehrenamtlich Tätige, Menschen, die kirchliche Angebote nutzen, Vertragspartner oder Gemeindemitglieder. Kirche versteht sich selbst als Institution, die Wahrheit, Gerechtigkeit und den Schutz der Schwachen zu ihren zentralen Aufgaben zählt. Eine Kirche, die glaubwürdig für diese Werte einstehen will, muss sie zuallererst auch in den eigenen Strukturen ernst nehmen. Fehlverhalten zu benennen, ist für mich ein integraler Bestandteil christlicher Ethik, nicht um zu verurteilen, sondern um Umkehr, Wiedergutmachung und Erneuerung zu ermöglichen. Ein funktionierendes Hinweisgeberschutzsystem ist insofern für mich auch Ausdruck einer Kultur, in der Wahrheit ausgesprochen werden darf und soll, und die den Schutz derer, die auf Missstände hinweisen, als Ausdruck gelebter Nächstenliebe versteht.
Die Aufgabe verbindet operative Verfahrensbegleitung mit einer strukturellen, organisationsweiten Perspektive auf Integrität und Governance. Genau deshalb, oder gerade deshalb, liegt mir diese Aufgabe fachlich und auch persönlich sehr am Herzen.