Stiftungen unter staatlicher oder kirchlicher Aufsicht, für viele eine unbekannte Wahlmöglichkeit

Viele kennen Stiftungen, sie sind Teil des sozialen Lebens geworden und zumindest die gemeinnützigen sind oft örtlich sehr sichtbar. Was dagegen erstaunlich oft fehlt, ist das Wissen, dass es neben der staatlichen auch eine kirchliche Stiftungsaufsicht gibt und der Stifter hier eine Wahlmöglichkeit hätte, die aber selbst von Anwälten oft gar nicht erst erwähnt wird. Und mehr noch, dass diese Option nicht nur für religiös geprägte Stiftungszwecke interessant sein kann.

Ich habe Stiftungsgründungen im weltlichen Bereich begleitet und arbeite inzwischen als Jurist für die Evangelische Kirche von Westfalen. So erfahre ich direkt aus beiden Praxen die Unterschiede zwischen staatlicher und kirchlicher Stiftungsaufsicht und merke sehr wohl, dass diese nicht nur formaler Natur sind. Sie wirken sich nämlich ganz konkret auf Steuerung, Flexibilität und Schutz der Stiftung aus. Nach einem längeren Gespräch mit einem Notar, der eben beide Stiftungsarten begleitet wurde meine erste Vermutung von ihm bestätigt. 

Die staatliche Stiftungsaufsicht folgt eher einem klassischen Verwaltungsverständnis. Sie ist rechtlich sauber, formal korrekt und in der Regel stark an bestehende Verwaltungspraxis gebunden. Satzungsänderungen sind möglich, aber oft langwierig. Jede Abweichung vom ursprünglichen Stifterwillen wird streng geprüft. Das ist konsequent, aber nicht immer hilfreich, wenn sich gesellschaftliche Rahmenbedingungen ändern oder die Stiftung operativ handlungsfähig bleiben soll. Die kirchliche Stiftungsaufsicht funktioniert etwas anders, selbstverständlich nicht beliebig, nicht rechtsfrei, aber deutlich pragmatischer. Der Blick richtet sich stärker auf die Funktionsfähigkeit der Stiftung und weniger auf formale Perfektion. Satzungsänderungen werden nicht reflexhaft als Gefahr für den Stifterwillen verstanden, sondern als Instrument, diesen unter veränderten Umständen zu erhalten. Das führt in der Praxis öfters zu schnelleren, sachnäheren Lösungen.

Ein weiterer Punkt wird selten offen angesprochen, ist aber real. Der Schutz vor extremistischen oder politischen Einflussnahmen. Wenn NGOs, die sich politisch positionieren bereits derzeit angegriffen werden, wie wäre die Situation dann erst, wenn echte extremistische Strömungen politisch dominieren würden? Eine Stiftung mit Ewigkeitsanspruch sollte alle Wirren der kommenden Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte im Blick haben und da ist die Frage berechtigt, welches System wird wertstabiler sein, Kirche oder Politik? Staatliche Stiftungsaufsicht ist Teil der staatlichen Verwaltung. Sie unterliegt politischen Mehrheiten, ministeriellen Zuständigkeiten und sich wandelnden Prioritäten. Was heute als unproblematisch gilt, kann morgen anders bewertet werden. Das betrifft nicht nur Inhalte, sondern auch Personalentscheidungen und Kontrollintensität. Kirchliche Strukturen sind hier vermutlich stabiler. Sie sind nicht frei von Konflikten, aber weniger anfällig für kurzfristige politische Verschiebungen. Extremistische Gruppen haben es schwerer, über institutionelle Wege Einfluss zu gewinnen und das nicht weil „Kirche“ per se moralisch überlegen ist, sondern weil ihre Entscheidungswege komplexer, weniger politisiert und durch den Glauben stärker wertegebunden sind.

Diese Einschätzung darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass kirchliche Strukturen selbst einem gesellschaftlichen Bedeutungswandel unterliegen. Sinkende Mitgliedszahlen, veränderte religiöse Bindungen und innerkirchliche Reformprozesse können langfristig auch Einfluss auf Ressourcen, Prioritätensetzungen und institutionelle Durchsetzungskraft haben. Die größere Stabilität kirchlicher Aufsicht ist daher nicht garantiert, sondern lediglich eine strukturelle Tendenz, aufgrund der Maßnahmen welche sowohl die katholische als auch evangelische Kirche getroffen haben, um sich vor einer Vereinnahmung durch antidemokratische Tendenzen zu schützen. Nicht umsonst versucht die AfD derzeit in Sachsen-Anhalt, die beiden großen Kirchen zu beschneiden.

Wichtig ist dabei eines. Kirchliche Stiftungsaufsicht setzt weder einen Christen als Stifter noch einen missionarischen Zweck voraus. Sie kann auch für Stiftungen sinnvoll sein, deren Ziele sozial, kulturell oder bildungsbezogen sind. Entscheidend ist auch nicht die „Frömmigkeit“ oder das richtige Bekenntnis des Stifters, sondern die Frage, welches Aufsichtsmodell langfristig besser zur Stiftung passt. Dass diese Option selbst unter Juristen eher unbekannt ist oder zumindest oft nicht erwähnt wird bei einer Gründungs-/Testamentsberatung, ist ein Problem. Es führt dazu, dass bei Stiftungsgründungen früh eine Weichenstellung erfolgt, ohne dass alle Alternativen wirklich bedacht werden. Wer heute eine Stiftung errichtet, entscheidet nicht nur über Zweck und Vermögen, sondern auch über das institutionelle Umfeld, in dem diese Stiftung im Idealfall auf Ewig wirken soll. Die Wahl der Aufsicht ist damit keine Formalie, sie ist eine strategische Entscheidung und sie verdient mehr Aufmerksamkeit, als sie bisher zumeist bekommt.

Bei aller Betonung der Unterschiede gibt es jedoch zentrale Punkte, in denen sich staatliche und kirchliche Stiftungsaufsicht nicht unterscheiden. Der wichtigste ist der steuerliche Status der Gemeinnützigkeit. Ob eine Stiftung der staatlichen oder der kirchlichen Aufsicht untersteht, ist für das Gemeinnützigkeitsrecht unerheblich. Maßgeblich sind allein die Vorgaben der Abgabenordnung und die tatsächliche Geschäftsführung. Finanzämter prüfen hier unabhängig von der Aufsichtsform. Steuerliche Vorteile, Spendenabzug, Körperschaftsteuerbefreiung oder Erbschaftsteuerprivilegien hängen nicht von der Frage ab, wer die Aufsicht führt.

Auch der Grundsatz der Bindung an den Stifterwillen gilt in beiden Modellen gleichermaßen. Weder staatliche noch kirchliche Aufsicht dürfen den Zweck einer Stiftung beliebig verändern. Die rechtliche Schwelle für Zweckänderungen ist in beiden Systemen hoch. Unterschiede zeigen sich aber eben in den Auslegungsspielräume und der praktischen Handhabung innerhalb dieses Rahmens.

Kirchliche Stiftungen starten automatisch mit einem kirchlichen Netzwerk (Diakonie, Caritas), das für Stiftungen eine sehr wertvolle Ressource sein kann und die kirchliche Aufsicht ist häufig näher an der Stiftung. Der Austausch scheint meist enger, informeller und kontinuierlicher zu sein. Das kann Vorteile bringen, etwa bei frühzeitiger Problemerkennung oder strategischer Beratung. Gleichzeitig setzt dieses Modell Vertrauen voraus und eine klare Rollentrennung, damit Nähe nicht zu Unschärfe wird. Wer maximale formale Distanz schätzt, wird dies eher als Nachteil empfinden.

Ein weiterer Aspekt der Überlegungen wäre die öffentliche Wahrnehmung. Staatlich beaufsichtigte Stiftungen gelten als neutral und weltanschaulich ungebunden. Kirchlich beaufsichtigte Stiftungen können unabhängig von ihrem tatsächlichen Zweck als kirchennah wahrgenommen werden. Das kann Türen öffnen, etwa im sozialen oder bildungsbezogenen Bereich. Es kann aber auch Skepsis hervorrufen, insbesondere bei rein säkularen Zielgruppen. Dieser Effekt ist nicht rechtlich, sondern kommunikativ relevant und sollte nicht unterschätzt werden.

Am Ende muss sich der Stifter fragen, welches Modell ist für meine Stiftung die richtige. Beide Modelle haben ihre jeweiligen Stärken und Schwächen. Die kirchliche Stiftungsaufsicht ist eben kein Sonderweg für religiöse Idealisten und die staatliche Stiftungsaufsicht ist kein Automatismus ohne Alternative. Beide Modelle haben ihre Berechtigung. Aber nur, wenn man sie kennt und versteht, kann man sie sinnvoll gegeneinander abwägen.