Von der Rechtsgestaltung zur Rechtsetzung oder warum gute Gesetze erst gute Verträge möglich machen
Viele Jahre war meine juristische Arbeit geprägt von der Rechtsgestaltung. Ich habe Verträge entworfen, Klauseln verhandelt, Risiken verteilt, Interessen austariert. Als Anwalt bewegte ich mich im Spannungsfeld zwischen Parteiwillen und gesetzlichen Leitplanken. Heute arbeite ich auf der anderen "Seite" also nicht auf der Richterbank sondern in der Rechtsetzung. Ich formuliere Gesetze, Verordnungen, Leitlinien und Richtlinien. Ich beschäftige mich damit, wie Normen ineinandergreifen, wie sie systematisch wirken und welche Spielräume sie eröffnen oder auch verschließen. Aber Rechtsgestaltung und Rechtsetzung sind sicher keine getrennten Welten, vielmehr bedingen sie einander.
Rechtsgestaltung die Freiheit im Rahmen
Rechtsgestaltung ist angewandte Privatautonomie. Sie lebt von der Freiheit, innerhalb gesetzlicher Grenzen individuelle Lösungen zu entwickeln. Der Gesetzgeber gibt den Rahmen vor, die Beteiligten sind frei sich in diesem Rahmen zu bewegen. Der Vertrag verteilt Risiken, definiert Verantwortlichkeiten, strukturiert Prozesse und schafft Verlässlichkeit für die Beteiligten. Im Rahmen des Spielfelds ist man frei aber eben nie schrankenlos. Als bisheriger Zivilrechtler versuche ich es immer klar zu benennen, das dispositive Recht bietet Auffanglösungen, zwingendes Recht setzt Grenzen und zwischen diesen Polen entsteht der Gestaltungsraum. Die Qualität eines Vertrags hängt daher nicht nur vom Verhandlungsgeschick oder der Präzision der Formulierung oder dem Bedenken aller möglicher Widrigkeiten ab. Sie hängt maßgeblich davon ab, wie klar und systematisch der gesetzliche Rahmen ausgestaltet ist.
Rechtsetzung als Architektur der Möglichkeiten
In der Rechtsetzung geht es nicht um den Einzelfall, sondern um die Struktur. Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Leitlinien definieren Begriffe, setzen Standards, ordnen Zuständigkeiten und schaffen Verfahren. Sie bestimmen, was zwingend gilt, was abdingbar ist und wo bewusst Spielräume eröffnet werden.
Dabei ist jede Norm Teil eines größeren Gefüges. Ein Gesetz steht nicht isoliert im Raum. Es verweist auf andere Regelwerke, konkretisiert europäische Vorgaben, wird durch Verwaltungsvorschriften ausgelegt und durch Rechtsprechung fortentwickelt. Wer Recht setzt, muss daher stets systemisch denken. Wie greift eine neue Regelung in bestehende Strukturen ein? Welche unbeabsichtigten Nebenwirkungen entstehen? Wo entstehen Friktionen? Rechtsetzung ist damit Architekturarbeit. Sie schafft das Fundament, auf dem Rechtsgestaltung stattfinden kann.
Spielräume als Voraussetzung von Rechtssicherheit
Ein zentrales Missverständnis besteht darin, Rechtssicherheit mit Regelungsdichte gleichzusetzen. ich glaube das Gegenteil ist häufig der Fall. Überregulierung kann Gestaltungsspielräume so weit verengen, dass Verträge nur noch formal gesetzliche Vorgaben reproduzieren. Unterregulierung hingegen kann Unsicherheiten erzeugen, die Gestaltung riskant machen.
Die Kunst liegt im ausgewogenen Spielraum. Normen müssen so präzise sein, dass sie verlässliche Leitplanken bieten, und zugleich so offen, dass sie individuelle Lösungen ermöglichen. Dispositives Recht erfüllt hier eine Schlüsselrolle. Es stellt ein durchdachtes „Fallback-System“ bereit, eine Regelung für den Fall, dass die Parteien nichts anderes vereinbaren. Dadurch wird Vertragsgestaltung erleichtert, nicht erschwert. Wo dieser Rahmen klar ist, entsteht Rechtssicherheit. Parteien können Risiken kalkulieren, Gerichte können Streitfälle vorhersehbar entscheiden, und Verträge entfalten ihre ordnende Wirkung.
Systemverständnis als gemeinsame Grundlage
Sowohl in der Rechtsgestaltung als auch in der Rechtsetzung ist Systemverständnis entscheidend. Als Anwalt musste ich wissen, welche Norm dispositiv ist, welche zwingend, welche Auslegungsspielräume bestehen und welche Rechtsprechung zu erwarten ist. Heute frage ich mich bei einer Norm eher wird sie praktikabel sein? Ist sie verständlich genug? Wird sie für die Adressaten handhabbar sein? Wird sie gerichtsfest sein? Passt sie in die Gesamtsystematik?
Die Perspektive der Rechtsgestaltung wirkt in die Rechtsetzung hinein. Wer einmal Verträge verhandelt hat, weiß, wo Unklarheiten zu Konflikten führen, wo Begriffe zu unbestimmt sind oder wo vermeintlich gut gemeinte Schutzvorschriften in der Praxis zu Blockaden werden. Umgekehrt profitiert die Rechtsgestaltung von einer durchdachten Rechtsetzung. Klare Begrifflichkeiten, konsistente Systematik und nachvollziehbare Regelungsziele erhöhen die Qualität vertraglicher Lösungen.
Rechtsgestaltung und Rechtsetzung sind keine Gegensätze. Sie sind zwei Ebenen desselben Systems. Die eine operiert im konkreten Einzelfall, die andere im abstrakten Ordnungsrahmen. Doch beide verfolgen letztlich dasselbe Ziel, nämlich maximale Rechtssicherheit durch klare, verlässliche und zugleich flexible Strukturen. Gute Verträge brauchen gute Gesetze, ich hoffe sehr, dass ich möglichst schnell lerne bei den Gesetzen ebenso gut zu werden, wie ich es bei den Verträgen mit den Jahren geworden bin.