Vom Entweder-Oder zur Stufung: Was deutsche Stiftungen aus dem Ford-Modell für ihre eigene Kapitalarchitektur ableiten können
Eine Stiftung ist dann erfolgreich, wenn Sie den Stiftungszweck dauerhaft möglichst effektiv erfüllt. Die Ford Foundation zeigt dabei seit Jahren, dass sich ein erheblicher Teil eines Stiftungsvermögens in Venture Capital investieren lässt, ohne den gemeinnützigen Auftrag zu gefährden. Die Frage, die sich daraus für deutsche Stiftungen ergibt, wird meistens zu eng gestellt. Man fragt: klassische Anlage oder Venture Capital? Dabei stecken darin eigentlich drei getrennte Entscheidungen. Wie viel Kapital muss überhaupt dauerhaft erhalten bleiben, statt für Wirkung eingesetzt zu werden? Muss eine wirkungsvolle Anlage inhaltlich zum Satzungszweck passen? Und wo lohnt sich echtes unternehmerisches Risiko gegenüber planbareren Wirkungsanlagen? Erst wenn man diese drei Fragen auseinanderhält, bekommt man ein Bild, mit dem sich in der Praxis auch tatsächlich etwas anfangen lässt.
Erste Achse: Ewigkeit oder Aktivierung
Die klassische Ewigkeitsstiftung erhält ihr Grundstockvermögen dauerhaft und verwendet nur die Erträge für den Zweck. Bei größeren deutschen Förderstiftungen liegen die Ausschüttungsquoten oft nur bei ein bis eineinhalb Prozent. Felix Oldenburg, Mitgründer der Plattform bcause und früherer Vorstand des Bundesverbands Deutscher Stiftungen, hat genau das auf dem Deutschen Stiftungstag im Mai 2026 in Hamburg scharf angegriffen. Er forderte Ausschüttungsquoten von fünf bis sieben Prozent und schlug vor, Stiftungen künftig an ihrer „Kapitalwirkungsquote” zu messen: Wie viel Vermögen wird tatsächlich für die Mission aktiviert? In einer Handelsblatt-Kolumne wurde er noch deutlicher: Eine Wirkquote von einem Prozent wäre in jeder anderen Branche ein Skandal.
Auf derselben Veranstaltung widersprach ihm der Stiftungsberater Karsten Timmer. Er beobachtet zwar auch, dass sich Menschen heute seltener für die klassische Ewigkeitsstiftung entscheiden, bezweifelt aber, dass Alternativen dadurch automatisch effizienter würden. Ich finde diesen Einwand berechtigt: Eine Stiftung, die ihr Kapital erhält und moderat ausschüttet, kann über Generationen kumulativ mehr bewegen als eine einmalige Vollausschüttung heute, sofern das Problem, das sie adressiert, auch in fünfzig Jahren noch besteht.
Wie real diese Spannung ist, habe ich in den vergangenen Niedrigzinsjahren selbst mehrfach erlebt. Konservative Anlagen brachten kaum noch Erträge, und bei einigen Stiftungen reichte das, was nach den laufenden Kosten übrig blieb, kaum noch aus, um den Satzungszweck spürbar zu fördern. In manchen Fällen geriet dadurch sogar die Gemeinnützigkeit selbst unter Druck. In mehreren Fällen, wurde daraufhin tatsächlich mit der zuständigen Stiftungsbehörde verhandelt, teils über eine Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung, teils, wo die Anlagerichtlinien Teil der Satzung waren, über eine Lockerung dieser Richtlinien zugunsten eines risikoreicheren, aber ertragsstärkeren Konzepts. Ob jede dieser Umstellungen wirklich notwendig war, kann ich rückblickend nicht abschließend beurteilen. Was ich aber sagen kann: Eine enge Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde war in der Praxis fast immer der erfolgversprechendere Weg, als einseitig von der bisherigen Anlagestrategie abzuweichen.
Daraus folgt für mich keine pauschale Antwort, sondern eine Segmentierungslogik. Diese Entscheidung muss nicht für das gesamte Vermögen einheitlich getroffen werden. Ein Teil kann strikt der Ewigkeitslogik folgen, während ein anderer, klar abgegrenzter Teil bewusst mit höherem Aktivierungsanspruch eingesetzt wird.
Zweite Achse: Muss Wirkung zum Satzungszweck passen?
Ein verbreiteter Denkfehler geht davon aus, gute Vermögensanlage müsse inhaltlich etwas mit dem konkreten Stiftungszweck zu tun haben. Rechtlich stimmt das nicht. Nur die Erträge müssen zweckgebunden verwendet werden, die Anlage selbst nicht. Damit öffnet sich eine Kategorie, die in der Ford-zentrierten Debatte oft untergeht: marktkonforme, aber gesellschaftlich positive Infrastrukturanlagen wie Solarparks oder Energiespeicher. Je nach Anbieterangaben erzielen sie Renditen, die durchaus mit klassischen Aktienanlagen konkurrieren können, bei geringerer Marktkorrelation und eingebautem Inflationsschutz. Man sollte diese Zahlen allerdings mit Vorsicht lesen, weil sie überwiegend von Vermögensverwaltern stammen, die genau solche Produkte selbst vertreiben. Der grundsätzliche Punkt bleibt davon unabhängig plausibel: Diese Anlageklasse passt strukturell besser zur Ausschüttungsstabilität einer Ewigkeitsstiftung als Venture Capital, weil die Cashflows planbarer sind und die Volatilität geringer.
Dritte Achse: Wo lohnt sich echtes VC-Risiko?
Erst hier stellt sich die eigentliche Ford-Frage. Deutsche Impact-VC-Fonds wie Ananda Impact Ventures oder BonVenture verfolgen selbst erklärtermaßen keine Maximalrendite. Ihre Zielrenditen liegen im oberen einstelligen Prozentbereich, deutlich unter dem, was klassisches, nicht wirkungsorientiertes Venture Capital verspricht. Wer als Stiftung das volle Rendite-Risiko-Profil klassischen Venture Capitals sucht, findet es eher in konventionellen VC-Fonds und stellt den Wirkungsbezug über die Verwendung der Erträge her, nicht über die Beteiligung selbst. Wer die Wirkung dagegen direkt in der Beteiligung verankert haben will, akzeptiert damit ein gedämpftes Renditeprofil. Das sind zwei unterschiedliche Strategien, keine austauschbaren Bausteine. Als Cornerstone-Investor kommt außerdem ein Hebel hinzu, der sich in keiner Renditekennzahl abbildet: Die BMW Foundation Herbert Quandt hat mit ihrem Einstieg bei Ananda gezielt weiteres Kapital mobilisiert, und BonVenture nutzt Beiratssitze, um Portfoliounternehmen aktiv zu professionalisieren.
Dazu kommt eine Zeitstruktur, die für diese Stufe unabhängig vom Renditeniveau gilt. VC-Fonds binden Kapital typischerweise sieben bis zehn Jahre. Selbst die Ford Foundation rechnet damit, dass ihr eigenes Mission-Investments-Portfolio erst in Jahr 23 oder 24 vollständig ausgereift sein wird. In den ersten Jahren überwiegen Gebühren und noch nicht realisierte Wertsteigerungen, der bekannte „J-Curve”-Effekt: Ein VC-Portfolio bindet zunächst eher Kapital, als dass es Erträge liefert. Ford kann diese Durststrecke verkraften, weil Mission Investments nur einen Teil eines sehr viel größeren, liquideren Gesamtvermögens ausmachen. Bei einer Stiftung, deren laufende Förderarbeit von einem einigermaßen verlässlichen jährlichen Mittelfluss abhängt, ist eine mehrjährige Phase ohne nennenswerte Ausschüttungen ein echtes Planungsproblem. Das ist ein weiterer Grund, diese Stufe klein zu halten, unabhängig von der bereits erwähnten Renditedämpfung.
Woher das Kaskadenmodell wirklich kommt
Diese drei Achsen legen eine gestufte Kapitalallokation nahe, und ich will nicht so tun, als wäre das eine neue Idee. Sie folgt im Kern dem sogenannten „Spectrum of Capital”, das Bridges Fund Management bereits 2013 entwickelt hat und das in der internationalen Impact-Investing-Branche seither als Standardreferenz gilt: ein Kontinuum von traditioneller, rein renditeorientierter Anlage über „finance-first” und „impact-first”-Ansätze bis zur reinen Philanthropie ohne Kapitalrückerwartung. Was ich im Folgenden als Kaskadenmodell skizziere, überträgt dieses etablierte Spektrum auf die Logik des deutschen Stiftungsrechts, mit dem Ewigkeitsprinzip, der Unterscheidung zwischen Grundstock und Rücklagen, der Business Judgement Rule und der Praxis der Landesstiftungsaufsichten. Mein eigener Beitrag liegt in dieser rechtlichen Verortung und in der Verknüpfung mit der tatsächlichen Größenverteilung deutscher Stiftungen, nicht in der Grundidee der Stufung selbst.
Stufe 1: Kapitalerhaltungskern. Klassisch konservativ angelegt, sichert die dauerhafte Handlungsfähigkeit der Stiftung, unabhängig davon, wie sich die übrigen Stufen entwickeln.
Stufe 2: Marktkonforme Wirkungsanlagen ohne Zweckbindung. Zum Beispiel Infrastruktur oder erneuerbare Energien: konkurrenzfähige Rendite, gesellschaftlicher Nutzen, keine inhaltliche Nähe zum Satzungszweck nötig. Passt am besten zum Ewigkeitsprinzip, weil weder Kapital noch Ausschüttungsfähigkeit strukturell gefährdet werden.
Stufe 3: Mission-Related Investing mit gedämpftem Renditeanspruch. Diversifizierte Impact-VC-Strukturen mit inhaltlichem Zweckbezug und Förderhebel über Governance-Einfluss, bei moderaterer Rendite als Stufe 2.
Stufe 4: Zweckverwirklichende oder revolvierende Direktinvestments. Ohne vollen Kapitalerhaltungsanspruch, näher an einer Förderung als an einer klassischen Anlage. Hier liegt die größte rechtliche Unschärfe des ganzen Modells: Ob ein Teilverzehr innerhalb einer bestehenden Ewigkeitsstiftung zulässig ist, hängt entscheidend davon ab, ob das eingesetzte Kapital aus freien Rücklagen wie Umschichtungsrücklagen stammt oder aus dem eigentlichen Grundstockvermögen. Ersteres ist deutlich unproblematischer. Aus meiner eigenen Erfahrung mit Stiftungsbehörden in der Niedrigzinsphase kann ich sagen: Bei Eingriffen in den Grundstock selbst sind die Aufsichtsbehörden tendenziell zurückhaltender als bei einer Anpassung der Anlagerichtlinien innerhalb der bestehenden Struktur. Diese Stufe bleibt deshalb eher ein Zielbild als ein für jede Stiftung gleichermaßen verfügbares Instrument.
Stufe 5: Klassische Förderung aus den Erträgen der vorangegangenen Stufen.
Der Preis der Stufung
Der naheliegendste Einwand gegen dieses Modell ist nicht rechtlicher, sondern organisatorischer Art, und er trifft ausgerechnet die Stiftungen, für die das Modell eigentlich gedacht ist. Fünf parallele Mandate mit unterschiedlicher Anlagelogik zu steuern, gegenüber der Aufsicht zu begründen und laufend zu überwachen, kostet Verwaltungskapazität, die größere Stiftungen mit eigenem Investmentteam haben, kleinere und mittlere aber oft nicht. Mehr Stufen bedeuten nicht automatisch mehr Wirkung, wenn die Verwaltung nicht mitwächst. Ein zu ambitioniert gestuftes Portfolio kann in der Praxis genau die Handlungsfähigkeit einschränken, die es eigentlich vergrößern sollte. Für eine kleinere Stiftung ist es deshalb realistischer, nicht alle fünf Stufen gleichzeitig zu bespielen, sondern bewusst zwei oder drei auszuwählen.
Wie viel Kapital man dafür braucht
Wie viele Stufen eine Stiftung tatsächlich stemmen kann, hängt stark von ihrer Größe ab. Nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Stiftungen verfügen 16,7 Prozent der deutschen Stiftungen über weniger als 100.000 Euro Kapital, 46,4 Prozent über 100.000 Euro bis 1 Million Euro, 29 Prozent über 1 bis 10 Millionen Euro, und nur 7,8 Prozent über mehr als 10 Millionen Euro. Unterhalb von etwa 1 Million Euro dürften Stufe 3 und 4 an Mindestzeichnungssummen und Verwaltungsaufwand scheitern. Realistisch bleibt hier eine vereinfachte Architektur aus Kapitalerhalt und liquiden Wirkungsanlagen. Zwischen 1 und 10 Millionen Euro wird der Einstieg in Stufe 3 über gepoolte Vehikel wie Ananda oder BonVenture wirtschaftlich sinnvoll. Und erst im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich, eine Größenordnung, die in Deutschland nur wenige Stiftungen wie Robert Bosch, Volkswagen oder Joachim Herz erreichen, lässt sich ein volles, intern gesteuertes Modell wie bei Ford überhaupt realisieren.
Das Ford-Modell im engeren Sinne bleibt für die allermeisten deutschen Stiftungen unerreichbar, dafür fehlt schlicht die kritische Masse. Was ich als eigentliches Versäumnis der deutschen Stiftungslandschaft sehe, ist etwas anderes: Ein seit über einem Jahrzehnt international etabliertes Prinzip, die Stufung von Kapital entlang eines Rendite-Wirkungs-Spektrums, wurde bislang kaum sichtbar auf die Möglichkeiten und Grenzen des deutschen Stiftungsrechts übertragen. Das ist ein Eindruck aus meiner eigenen Recherche und Praxis, keine belegte Aussage über den gesamten Stand der deutschen Fachdiskussion.
Eine Stiftung mit 5 Millionen Euro Kapital wird nie einen eigenen VC-Fonds auflegen. Aber sie kann einen Teil ihres Vermögens in marktkonforme Infrastrukturanlagen lenken und einen kleineren Teil über einen bestehenden Impact-VC-Fonds streuen, ohne ihre Ewigkeit als Stiftung aufs Spiel zu setzen und ohne sich organisatorisch zu überheben. Nicht, weil sie das Ford-Modell kopiert, sondern weil sie ein bewährtes, im Ausland längst etabliertes Prinzip auf ihre eigene Größe und ihren eigenen Rechtsrahmen zuschneidet, statt es entweder komplett zu übernehmen oder ganz zu ignorieren.