Wahl in die Mitarbeitervertretung (MAV)
Ich wurde in die Mitarbeitervertretung (MAV) gewählt und freue mich sehr über das Vertrauen, das mir entgegengebracht wurde.
Bereits vor der Wahl bin ich von verschiedenen Kolleginnen und Kollegen angesprochen worden, ob ich mir eine Kandidatur vorstellen könne. Diese Ermutigung hat mich gefreut, zugleich war ich jedoch ausgesprochen skeptisch. Zum Zeitpunkt der Wahl war ich noch kein Jahr im Landeskirchenamt tätig, und ein großer Teil meiner Arbeitskontakte bewegt sich, bedingt durch mein Aufgabenfeld, eher außerhalb des LKA. Vor diesem Hintergrund war ich recht unsicher, ob ich gewählt werden würde. Umso mehr hat es mich überrascht, dass mir letztlich rund die Hälfte der Wahlberechtigten ihre Stimme gegeben hat. Das ist für mich ein Vertrauenszeichen, das ich so nicht erwartet habe und es ist damit auch eine Verpflichtung.
In meinem Wahltext habe ich beschrieben, wofür ich in der MAV stehen möchte: für strukturierte Verfahren, transparente und nachvollziehbare Entscheidungen sowie für eine Kommunikation auf Augenhöhe. Diese Grundsätze sind nicht nur Ergebnis meiner beruflichen Erfahrungen, sondern sind für mich auch die Grundlage einer guten Interessenvertretung. Beteiligung sollte nicht erst am Ende eines Prozesses stattfinden, sondern frühzeitig, verbindlich und transparent, insbesondere in Zeiten kontinuierlicher Veränderung und Restrukturierung.
Die Mitarbeitervertretung hat die Aufgabe, die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber der Dienststellenleitung zu vertreten und an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mitzuwirken. Sie ist dabei kein Gegenspieler der Dienststelle, sondern ein eigenständiges, gesetzlich vorgesehenes Organ, das Mitbestimmung, Mitwirkung und Beteiligung sicherstellt.
Konkret bedeutet dies, dass die MAV bei personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten eingebunden wird. Dazu gehören unter anderem Veränderungen von Arbeitsabläufen, Fragen der Arbeitszeit, zur Sicherheit, Maßnahmen der Personalentwicklung, organisatorische Umstrukturierungen sowie Regelungen, die den Arbeitsalltag der Mitarbeitenden unmittelbar betreffen. Eine zentrale Aufgabe der MAV ist es außerdem, frühzeitig beteiligt zu werden. Eine gute Interessenvertretung beginnt für mich nicht erst dann, wenn Entscheidungen bereits feststehen, sondern zu einem Zeitpunkt, an dem Gestaltung noch möglich ist. Gerade in Veränderungsprozessen trägt die MAV dazu bei, Belastungen sichtbar zu machen, Risiken zu benennen und tragfähige Lösungen mitzuentwickeln und nicht abzunicken.
Meine bisherigen beruflichen Stationen haben mir ermöglicht, sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberperspektiven kennenzulernen und Verantwortung auf beiden Seiten zu tragen. Diese Erfahrungen möchte ich in die MAV-Arbeit einbringen, um Lösungen zu ermöglichen, die rechtlich tragfähig, praktikabel und für alle Beteiligten nachvollziehbar sind. Das Verständnis für rechtliche Grenzen ist wichtig um gemeinsam mit den Beteiligten nach vertretbaren Wegen zu suchen oder auch um diese zu ringen, wenn dies nötig ist.
Ich freue mich sehr dazu beitragen zu können, dass die MAV ihre Rolle selbstbewusst, fachlich fundiert und lösungsorientiert wahrnimmt. Wenn ich mir anschaue, wer alles die Mitstreiter sind, haben wir sehr viele Perspektiven und das ist gerade bei einer solchen Vertretung unglaublich wichtig. Dass mir so viele Kolleginnen und Kollegen ihr Vertrauen ausgesprochen haben, ist für mich Ansporn, diese Aufgabe mit Engagement, Respekt und auch dem notwendigen Augenmaß auszufüllen.