Kontrolleure brauchen selbst eine Kontrolle
Venedig löste über Jahrhunderte ein Problem, an dem andere Republiken scheiterten. Die Stadt verhinderte fast vollständig, dass eine einzelne Familie die Macht dauerhaft an sich riss, obwohl genau das in praktisch jeder anderen italienischen Stadtrepublik irgendwann geschah. Der zentrale Mechanismus dahinter war die Wahl des Dogen, ein absichtlich überkompliziertes Verfahren aus mehreren Runden von Losen und Abstimmen, bei dem am Ende eine Gruppe von einundvierzig Wahlmännern den neuen Dogen bestimmte. Jede einzelne Stufe dieses Verfahrens sollte gezielte Absprachen und Vetternwirtschaft erschweren, und über die meiste Zeit der venezianischen Geschichte gelang das auch.
Nach einer gescheiterten Verschwörung im Jahr 1310 kam ein zweites Kontrollorgan hinzu, der Rat der Zehn. Er wurde als schlankes, schnell handlungsfähiges Gremium eingerichtet, das genau solche Umsturzversuche in Zukunft frühzeitig erkennen und unterbinden sollte, und ursprünglich war er als befristete Notmaßnahme gedacht. Aus der befristeten Notmaßnahme wurde eine feste Institution mit eigenem Geheimdienst, eigenem Spitzelnetz und weitreichenden Befugnissen, die sich der normalen politischen Kontrolle zunehmend entzog. Ausgerechnet das Gremium, das eingerichtet worden war, um Machtkonzentration zu verhindern, konzentrierte am Ende selbst erhebliche Macht in wenigen Händen.
Diese zweite Hälfte der Geschichte wird seltener erzählt als die kluge Konstruktion der Dogenwahl, dabei liegt gerade in ihr die interessantere Lehre für heutige Organisationen. Kontrollorgane entstehen fast immer aus einem konkreten Anlass, einem Skandal, einer Krise oder einem Beinaheunfall, und in diesem Moment scheint ihre Existenz selbstverständlich gerechtfertigt. Niemand fragt in der akuten Lage danach, wer eigentlich das Kontrollorgan selbst kontrolliert, wie lange es bestehen soll oder woran später überprüft wird, ob es seinen Zweck noch erfüllt. Genau diese Fragen stellte in Venedig über Jahrhunderte niemand laut genug.
In modernen Organisationen zeigt sich dasselbe Muster in kleinerem Maßstab. Ein Compliance-Ausschuss, eine interne Revision oder ein Aufsichtsgremium wird nach einem konkreten Vorfall eingerichtet, mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet und danach kaum noch selbst hinterfragt, weil Kritik daran leicht wie ein Angriff auf die Kontrolle als solche wirkt. Über die Jahre wächst der Zuständigkeitsbereich solcher Gremien häufig weiter, ohne dass ihre eigene Rechenschaftspflicht in gleichem Maß mitwächst. Wer die Kontrolle über andere hat, gerät dadurch selbst aus dem Blick derer, die eigentlich kontrollieren sollten.
Die Konsequenz aus Venedigs Geschichte ist deshalb nicht, auf Kontrollorgane zu verzichten, denn ohne den Rat der Zehn und die komplizierte Dogenwahl wäre die Republik vermutlich früher an internen Machtkämpfen zerbrochen. Die Konsequenz ist, jedem Kontrollorgan von Anfang an eine eigene Grenze mitzugeben, eine Berichtspflicht nach außen, eine regelmäßige Überprüfung seines Auftrags und im Zweifel auch ein Verfallsdatum. Ein Kontrollorgan, das niemand kontrolliert, wird früher oder später selbst zu dem Problem, vor dem es ursprünglich schützen sollte.