Wer die Lostöpfe füllt
Am Ostersonntag 1478 griffen Verschwörer während der Messe im Florentiner Dom die Brüder Lorenzo und Giuliano de' Medici an. Giuliano verblutete im Kirchenraum, Lorenzo konnte sich verwundet in die Sakristei retten. Hinter dem Anschlag stand die Familie Pazzi, gestützt von Kreisen um Papst Sixtus IV. Ein Mordversuch mitten im Gottesdienst war selbst für die an Gewalt gewöhnte Politik der italienischen Stadtstaaten ein ungeheuerlicher Schritt. Begreiflich wird er erst mit dem Blick auf die Wege, die den Gegnern der Medici damals noch offenstanden. Viele waren es nicht mehr, weil eine Familie über mehr als vier Jahrzehnte gelernt hatte, eine Republik zu lenken, ohne sie anzutasten.
Florenz hatte seine Verfassung mit einem tiefen Misstrauen gegen dauerhafte Macht gebaut. Die neun Mitglieder der Signoria, der eigentlichen Stadtregierung, amtierten jeweils nur zwei Monate. Gezogen wurden sie aus Beuteln, in die man vorab die Namen der amtsfähigen Bürger gelegt hatte. Niemand sollte sich auf seinen Posten verlassen können und niemand sollte Einfluss darauf haben, wer ihm nachfolgt. Für eine Stadt, in der mächtige Familien einander seit Generationen belauerten, war das eine kluge Vorkehrung.
Cosimo de' Medici, Kopf der bedeutendsten Bank der Stadt, war 1433 von seinen Rivalen um die Familie Albizzi ins Exil geschickt worden. Schon ein Jahr später kehrte er zurück und bis zu seinem Tod 1464 lief die Politik der Stadt über ihn. Das höchste repräsentative Amt der Republik, das des Gonfaloniere di Giustizia, übte er in diesen drei Jahrzehnten nur zweimal für die vorgesehenen zwei Monate aus, Anfang 1435 und Anfang 1439. Enea Silvio Piccolomini, der spätere Papst Pius II., wird mit der Beobachtung zitiert, politische Fragen würden in Cosimos Haus entschieden und ein Amt erhalte, wen er dafür auswähle. Zum König fehle ihm lediglich der Name.
Ein Los ist genauso zufällig wie der Inhalt des Gefäßes, aus dem es gezogen wird. Welche Namenszettel in die Beutel gelangten, legten wenige Amtsträger fest, die man Accoppiatori nannte. Nach 1434 saßen auf diesen Posten verlässliche Gefolgsleute der Medici. In unruhigen Zeiten verzichtete man ganz auf das Ziehen und besetzte die Signoria durch direkte Auswahl. Rivalen gingen in die Verbannung oder wurden steuerlich so hoch veranschlagt, dass ihr Vermögen und mit ihm ihr Einfluss dahinschmolz. Regte sich dennoch ernsthafter Widerstand, setzte man eine Balìa ein, einen Ausschuss mit Sondervollmachten, der die Beutel neu ordnete. Erfunden hatten die Medici keines dieser Mittel, schließlich hatten die Albizzi Cosimo selbst mit Hilfe einer Balìa aus der Stadt entfernt. Neu war die Beharrlichkeit, mit der die Medici sie über Jahrzehnte einsetzten, während Signoria und Räte weiter zusammentraten, als habe sich nichts geändert.
Geprüft wird in Unternehmen und Stiftungen heute fast immer der Beschluss. Man kontrolliert, ob das zuständige Organ gehandelt hat und ob Befangenheiten offengelegt wurden. Auf welchem Weg die Beteiligten in dieses Organ gelangt sind, fragt dagegen kaum jemand, obwohl dort ein erheblicher Teil der Macht liegt. Wer über längere Zeit beeinflusst, wer in einen Aufsichtsrat einzieht, kann sich die Mühe sparen, auf einzelne Abstimmungen einzuwirken. Ein so zusammengesetzter Aufsichtsrat tagt satzungsgemäß und fasst seine Beschlüsse mit ordentlicher Mehrheit, jede Prüfung seiner Protokolle wird ohne Beanstandung enden. Ob er den Vorstand noch kontrolliert, verrät keines dieser Dokumente. Im Vereinsleben begegnet man derselben Lage, sobald der amtierende Vorstand die Wahlliste zusammenstellt und die Mitgliederversammlung nur noch bestätigt, was ihr vorgelegt wird.
Stiftungen sind dafür besonders anfällig, weil ihre Satzungen häufig die Selbstergänzung vorsehen. Die verbleibenden Mitglieder eines Organs wählen dabei selbst, wer auf einen frei gewordenen Platz nachrückt. Oft gibt es dazu keine sinnvolle Alternative, denn eine Stiftung hat keine Gesellschafter und der Stifter lebt irgendwann nicht mehr. Über mehrere Nachfolgerunden kann ein Gremium auf diese Weise jedoch zu einem Kreis zusammenwachsen, in den nur noch gelangt, wer den Anwesenden ähnlich ist, ohne dass dabei jemand gegen eine Vorschrift verstößt. Die Stiftungsaufsicht prüft zwar, ob neue Organmitglieder satzungsgemäß bestellt wurden, schon weil sie auf dieser Grundlage Vertretungsbescheinigungen ausstellt. Ob sich ein Gremium über die Jahre nur noch aus sich selbst heraus erneuert, gehört dagegen nicht zu ihrem Prüfauftrag, solange das Verfahren stimmt. Hier füllt sich der Beutel gewissermaßen selbst.
Die Soziologen John Padgett und Christopher Ansell haben 1993 die Ehe- und Handelsverbindungen der Florentiner Führungsfamilien in den Jahrzehnten vor 1434 ausgewertet. Dabei legten sie einen zweiten Hebel der Medici frei, der schwerer zu erkennen ist als die Kontrolle über die Beutel. Die Medici verheirateten ihre Kinder in alte Patriziergeschlechter und trieben zugleich Handel mit aufstrebenden Familien, die zum alten Adel kaum Zugang hatten und untereinander wenig verbunden waren. So wurden sie zum Scharnier zwischen Milieus, die ohne sie nicht miteinander verkehrten. Über ein solches Scharnier läuft jede Nachricht zwischen den Seiten, wodurch sein Inhaber beide besser kennt als sie einander. Padgett und Ansell heben außerdem hervor, dass Cosimo sich öffentlich kaum auf Ziele festlegte und seine Absichten für jeden Beteiligten anders lesbar blieben, weshalb ihm schwer beizukommen war.
In heutigen Unternehmen sitzen solche Scharniere selten an der Spitze. Häufiger besetzt sie eine langjährige Büroleitung, die darüber befindet, in welcher Fassung und zu welchem Zeitpunkt Unterlagen beim Aufsichtsrat ankommen. Ebenso häufig ist es ein Berater des Mehrheitsgesellschafters, der als Einziger regelmäßig mit beiden Seiten spricht. In der formalen Zuständigkeitsordnung tauchen diese Menschen bestenfalls am Rand auf. Wer wissen will, wo in einer Organisation tatsächlich entschieden wird, sollte deshalb die Wege der Informationen nachzeichnen und dort genauer hinsehen, wo sie nur über eine einzige Person führen. Mit bösem Willen hat das selten zu tun. Solche Positionen wachsen oft aus Zuverlässigkeit und Einsatz, bis sich niemand mehr vorstellen kann, wie die Organisation ohne die betreffende Person arbeiten würde.
Cosimo hat seine Stellung über drei Jahrzehnte behauptet, weil er sie nicht zur Schau stellte. Giorgio Vasari überliefert, er habe für seinen Palast einen prunkvollen Plan Brunelleschis verworfen und Michelozzo mit einem zurückhaltenderen Bau beauftragt, weil er den Neid seiner Mitbürger fürchtete. Ob sich die Episode genau so ereignet hat, ist ungewiss. Sie fügt sich jedoch in das Bild eines Mannes, der die Bühne gern den Amtsträgern überließ, deren Zettel zuvor in die richtigen Beutel gewandert waren.
Gerade diese Zurückhaltung macht informelle Macht aus Sicht der Governance gefährlich, denn Rechenschaft braucht einen Adressaten mit Amt. Einem Vorstand lässt sich die Entlastung versagen und ein Geschäftsführer lässt sich abberufen. Cosimo saß zwar immer wieder in städtischen Gremien, für die Rolle, die er tatsächlich spielte, gab es jedoch kein Amt, aus dem man ihn hätte abwählen können. Wer ohne Amt lenkt, hat nach Aktenlage nie etwas entschieden, während für jede Fehlentscheidung die haften, deren Unterschrift unter dem Beschluss steht. Macht ohne Amt ist die gründlichste Trennung von Verantwortung und Rechenschaft, die eine Organisation hervorbringen kann.
Den Medici ist zugutezuhalten, dass Florenz unter ihrem Einfluss nicht schlecht fuhr. Die Stadt erlebte eine vergleichsweise ruhige Zeit und Cosimo förderte Künstler und Gelehrte in einem Maß, das die Frührenaissance mitgeprägt hat. Da jede Organisation von Beziehungen und Vertrauen lebt, sollte niemand einem Menschen vorwerfen, dass er viele Leute kennt. Anfällig wurde das System, weil es an einer einzigen Familie hing und an deren Fähigkeit, das Netz zusammenzuhalten.
Als Cosimos Urenkel Piero 1494 dem anrückenden französischen König Karl VIII. eigenmächtig wichtige Festungen auslieferte, zerfiel die Ordnung binnen Tagen und die Medici mussten die Stadt verlassen. Florenz stand danach vor der Aufgabe, seine Republik mit einem neu gegründeten Großen Rat faktisch von vorn aufzubauen. Die alten Gremien hatten über Jahrzehnte keine echte Verantwortung mehr getragen.
Die Verschwörer im Dom hatten 1478 zu einem Mittel gegriffen, das Organisationen heute in zivilerer Gestalt kennen. Opposition, der die Institutionen keinen Raum mehr lassen, löst sich nicht auf. Sie wandert ab in Kanäle, die niemand kontrolliert, etwa in die Presse oder in eine anonyme Anzeige bei einer Behörde. Manchmal zeigt sie sich erst in der Kündigung gerade derer, die widersprochen hätten. Ein ernst genommenes Hinweisgebersystem bietet Widerspruch eine geordnete Adresse, bevor er sich eine ungeordnete sucht.
Aufsichtsräte und Stiftungsgremien sollten ihre eigene Zusammensetzung deshalb in regelmäßigen Abständen so sorgfältig prüfen wie ihre Beschlüsse. Wer bringt die Namen für frei werdende Plätze ins Gespräch und wann ist zuletzt jemand durchgefallen? Ein Gremium, das seit Jahren jedem Vorschlag der Geschäftsleitung ohne Gegenstimme folgt, kann hervorragend besetzt sein. Es kann aber genauso gut ein Gremium sein, dessen Beutel längst von anderer Hand gefüllt wird.
Ähnliches gilt für die Informationen, mit denen ein Kontrollorgan arbeitet. Erreicht es alles ausschließlich über den Vorstand, fehlt ihm jede Möglichkeit, dessen Sicht an einer zweiten Quelle zu messen. Für die Aktiengesellschaft hat der Gesetzgeber nach dem Wirecard-Skandal mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz eine solche zweite Quelle geschaffen. Nach § 107 Abs. 4 AktG kann jedes Mitglied des Prüfungsausschusses über dessen Vorsitz unmittelbar Auskünfte bei den Leitern der zuständigen Zentralbereiche einholen, etwa bei Revision oder Compliance. Der Vorstand ist hierüber unverzüglich zu unterrichten. Für Stiftungen und Vereine fehlt eine vergleichbare gesetzliche Regel. Sie lässt sich aber in Satzung oder Geschäftsordnung verankern, ohne dass darin eine Kampfansage an die Leitung läge.
Einen förmlichen Akt, mit dem Florenz aufhörte, Republik zu sein, hat es nie gegeben. 1532 wurde Alessandro de' Medici zum Herzog der Republik Florenz erhoben, 1569 erhielt sein Nachfolger Cosimo I. vom Papst den Titel eines Großherzogs der Toskana. Die Verfassung der Stadt hatte fast ein Jahrhundert gebraucht, um die Wirklichkeit einzuholen.
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