Arbeitsprobe Stiftungskonzepte

Nicht in der Funktion als Anwalt und zudem anonymisiert

Diese Arbeitsprobe zeigt am Arbeitskonzept für eine gemeinnützige Stiftung in Gründung, wie aus einem Stifterwillen belastbare, rechtlich tragfähige und finanzierbare Projekte werden. Alle Namen, Orte, Personen und Vermögensangaben sind anonymisiert.

Teil 1 von 5

Überblick

Zu dieser Arbeitsprobe

Die Konzepte entstanden in der Gründungsphase einer gemeinnützigen Stiftung, die auf ein Testament zurückgeht. Die Erblasserin hatte ausdrücklich die Unterstützung „bedürftiger Waisen“ gewünscht und daneben die Familien- und Jugendhilfe allgemein bedacht. Meine Rolle war die Konzeption. Ich habe die inhaltliche Ausrichtung der Stiftung entwickelt und dafür ein Arbeitskonzept erstellt, das Leitbild und Strategie, Richtlinien für Vermögensanlage, Spenden und Drittmittel und mehr als zwanzig Projektkonzepte umfasst.

Der Name der Stiftung, Anschriften, die Stadt und alle beteiligten Personen und Einrichtungen sind durch Funktionsbeschreibungen ersetzt. Vermögen und kommunale Zahlen erscheinen nur als Größenordnungen und Anteile. Rechts- und Kenntnisstand ist der der Entstehungszeit. Ein Konzept für ein Gütesiegel für Inklusionsmaterial gehörte zum Arbeitskonzept, stammt aber nicht von mir und ist deshalb nicht Teil dieser Arbeitsprobe.

Arbeitsweise

Gute Förderkonzepte scheitern selten an fehlenden Ideen. Sie scheitern daran, dass der Stifterwille unklar bleibt, der Bedarf geschätzt statt hergeleitet wird oder ein Projekt bestehende Angebote doppelt. Deshalb folgen meine Konzepte sechs Arbeitsschritten.

  1. Stifterwillen auslegen, bevor Projekte entstehen. Was die Erblasserin mit „bedürftig“ gemeint hat, entscheidet über Zielgruppe, Zugangswege und Prüfaufwand. Ich lege den Begriff anhand von Testament, Satzung und Gemeinnützigkeitsrecht aus und stimme strittige Punkte früh mit Stiftungsaufsicht und Finanzamt ab.
  2. Bedarf beziffern und Annahmen offenlegen. Wo verlässliche Zahlen fehlen, arbeite ich mit einem Korridor, nenne Quelle und Annahme und benenne den Weg, über den sich die Zahl vor Ort prüfen lässt. Eine ehrliche Spanne ist für eine Vorstandsentscheidung wertvoller als eine scheinbar genaue Einzelzahl.
  3. Den Rechtsrahmen als Gestaltungsmittel nutzen. Gemeinnützigkeitsrecht, Kinder- und Jugendhilferecht, Kinderschutz und Datenschutz bestimmen, was eine Stiftung selbst tun darf, was sie fördern sollte und wo sie Zugangshürden senken kann.
  4. Bestehendes vor Neuem. Ich kartiere, wer vor Ort bereits tätig ist, frage Fachleute und Praktiker und besetze gezielt die Lücke. Wo erprobte Programme existieren, werden sie eingesetzt statt neu erfunden. Eine Stiftung, die ergänzt, wird von Jugendamt und freien Trägern als Partnerin gesehen und erhält Zugang zu den Familien.
  5. Wirkung und Finanzierung von Anfang an mitdenken. Jedes Modul bekommt Kennzahlen, eine Finanzierungsidee jenseits der Erträge aus dem Stiftungsvermögen und eine Antwort auf die Frage, wie Räume und Personal ausgelastet werden.
  6. Bündeln, priorisieren und begründet absagen. Projekte mit gemeinsamen Ressourcen fasse ich zu Programmlinien zusammen, ein gewichtetes Kriterienraster legt die Reihenfolge fest und Ideen ohne zusätzlichen Nutzen werden mit Begründung eingestellt.

Aufbau des Arbeitskonzepts

Die Arbeitsprobe folgt dem Aufbau des Arbeitskonzepts mit seinen Grundlagen und fünf Programmlinien. Jedes Projektkonzept folgt dem Konzeptstandard der Stiftung und endet mit seinem Reifegrad und den nächsten Schritten.

TeilInhalte
Strategie und SteuerungLeitbild, Ziele und Zielgruppe, Strategie und Finanzrahmen, Programmlinien, Konzeptstandard und Reifegrad, Spenden oder eigene Projekte, Auswahlkriterien, Anlagerichtlinie, Spenden- und Vergaberichtlinie, Drittmittelkonzept, eingestellte Projektideen
Familien und FamilienzentrumFamilienzentrum mit Umbau der Stiftungsimmobilie, Familienberatung, Familienpatenschaften, Waisen und Halbwaisen, Pflegefamilien, Geschwister von Kindern mit Behinderung, Brückenangebote für Kinder ohne Kitaplatz, Umsetzungsfahrplan
Bildung, Schutz und FreizeitMusikpädagogische Förderung, Lernzentrum, Fortbildungsprogramm für Fachkräfte, Prävention von Mobbing und Aggression, Ferien und Erholung, Schwimmen für Kitakinder, Kleinprojekte
Bundesweite ProjekteDigitale Plattform aus Wegweiser, Wissensplattform, Vernetzung und Stiftungswebseite, Schulung der Medienkompetenz

Quellen

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Teil 2 von 5

Strategie und Steuerung

Dieser Teil enthält die Grundlagen und Steuerungsinstrumente der Stiftung, mit denen sie aus begrenzten Erträgen möglichst viel Wirkung erzielt. Rechts- und Kenntnisstand ist der der Entstehungszeit.

Leitbild, Ziele und Zielgruppe

Die Stiftung ist eine gemeinnützige Organisation, die Minderjährige in verschiedenen Lebensbereichen und Lebenssituationen fördert und unterstützt. Sie konzentriert sich auf Bildung, soziale Integration, Gesundheit und persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Ein zentrales Anliegen ist die Überwindung von Barrieren für Menschen mit und ohne Behinderung und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Inklusion und Vielfalt.

Vision und Mission

Jedes Kind und jeder Jugendliche soll unabhängig von Herkunft oder sozialem Status die Möglichkeit haben, das eigene Potenzial zu entfalten. Die Stiftung setzt sich deshalb für Chancengleichheit ein und unterstützt Minderjährige mit Bildungsangeboten, Förderprogrammen und Projekten, die ihre Entwicklung stärken.

Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf den Bezugspersonen der Kinder. Eltern, Fachkräfte und Ehrenamtliche verfolgen dasselbe Ziel wie die Stiftung und jede Unterstützung, die sie erreicht, wirkt auf mehrere Kinder zugleich. Gerade über diese Menschen lassen sich mit vergleichsweise geringen Mitteln erhebliche Verbesserungen für die Kinder erreichen.

Ziele

  • Förderung der Bildungschancen benachteiligter Kinder und Jugendlicher
  • Unterstützung der sozialen Integration von Minderjährigen mit Migrationsgeschichte, aus schwierigen Verhältnissen oder mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen
  • Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention
  • Entwicklung von Talenten und Fähigkeiten durch kulturelle, sportliche und wissenschaftliche Programme

Zielgruppe

Die Zielgruppe umfasst alle Minderjährigen, insbesondere Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Verhältnissen, mit besonderem Förderbedarf oder aus Familien mit geringem Einkommen. Waisen und Halbwaisen bilden nach dem ausdrücklichen Willen der Erblasserin einen eigenen Schwerpunkt.

Erfolgskontrolle, Öffentlichkeitsarbeit und Nachhaltigkeit

Die Wirksamkeit aller Maßnahmen wird regelmäßig überprüft, über Gespräche mit Teilnehmenden, Eltern und Kooperationspartnern und, wo sinnvoll und zulässig, über die Entwicklung der geförderten Kinder. Die Stiftung betreibt aktive Öffentlichkeitsarbeit über Veranstaltungen, ihre Webseite, Flyer, Pressemitteilungen, eigene Publikationen und gegebenenfalls soziale Medien. Sie will eine gut auffindbare Anlaufstelle sein, Bildungsgerechtigkeit und Inklusion mindestens vor Ort sichtbarer machen und ihre Angebote bekannt machen. Sie verpflichtet sich zu ökologisch und sozial nachhaltigem Handeln und setzt auf langfristige Projekte statt kurzfristiger Hilfeleistungen. Die Organisationsstruktur regelt die Satzung.

Strategie, Finanzrahmen und Programmlinien

Grundsätze

Die Stiftung investiert nicht am Bedarf vorbei. Vor jedem Projekt wird geprüft, ob es bereits gute und kostenlose Angebote gibt. Wo das der Fall ist, kann ein Projekt trotzdem sinnvoll sein, dann aber als Lotsenangebot, das Betroffene zu den bestehenden Hilfen führt. Drittmittel sind fester Teil jeder Finanzierung, weil sie den eingesetzten Euro vervielfachen. Fehlt der Stiftung Fachwissen, was regelmäßig der Fall sein wird, sucht sie passende Kooperationspartner und baut keine Parallelstrukturen auf.

Räumliche Strategie

Die Stiftung darf bundesweit tätig sein, setzt aber an ihrem Sitz Präsenz- und Leuchtturmprojekte um. Für das überörtliche Engagement und für die Sichtbarkeit gegenüber Spendern und Zustiftern setzt sie auf digitale Projekte, jeweils nach einer Marktanalyse, die den tatsächlichen Bedarf belegt.

Kooperationsstrategie

Vorhandene Strukturen werden so weit wie möglich eingebunden.

PartnerBeitrag
Jugendamt und weitere SozialdiensteHilfe, Bedarfserkennung, Zuschüsse
Kitaträger und SchulenZugang zu Kindern und Fachkräften
HochschulenLernförderung, Vernetzung, Inklusion, Personal aus Studium und Praktikum
Vereine und andere StiftungenSynergien und Erweiterung des Programms
Fachleute aus Pädagogik, Psychologie, Medizin, Sport und KunstQualität der Programme
UnternehmenKooperation, Sponsoring und Spenden

Finanzrahmen

Die Stiftung verfügt über ein Vermögen im zweistelligen Millionenbereich. Ein kleinerer Teil steht für die Ingangsetzung zur Verfügung, der weit überwiegende Teil soll dauerhaft Erträge erwirtschaften, aus denen die Projekte mitfinanziert werden. Bei einer Anlage durch professionelle Vermögensverwalter sind 2 bis 3 Prozent realistisch, also Erträge im niedrigen bis mittleren sechsstelligen Bereich im Jahr, von denen Verwaltung und laufende Kosten noch abgehen. Geplant wird mit dem vorsichtigen Wert von 2 Prozent, die Spanne bis 3 Prozent dient als zweites Szenario für zusätzliche Projekte.

Für die ambitionierten Projekte reicht auch das obere Szenario nicht. Deshalb werden Projekte nach ihrem Kosten-Nutzen-Verhältnis priorisiert und Drittmittel erhalten hohes Gewicht. Weitere Quellen sind staatliche Zuschüsse, Fördermittel, Spenden und Fundraising sowie Zustiftungen. Konsequent eingesetzt machen sie die Stiftung unabhängiger vom Kapitalmarkt und vervielfachen das jährlich verfügbare Budget. Der vorgesehene Vorstand bringt dafür Erfahrung in der Vermögensanlage und in der Beantragung von Fördermitteln mit.

Programmlinien

Die Projekte sind in fünf Programmlinien gebündelt. Projekte innerhalb einer Linie teilen sich Räume, Personal, Ehrenamtliche und Kommunikation und für Vorstand, Fördergeber und Öffentlichkeit ist ein solches Portfolio leichter zu steuern und zu vermitteln als eine Liste von Einzelprojekten.

ProgrammlinieProjekteFunktion
Familienzentrum als AnkerortFamilienzentrum, Familienberatung, Familienpatenschaften, Treff für Waisen und Halbwaisen, Pflegefamilien, Geschwistergruppen, Kurse der Musikpädagogik, KleinprojekteSichtbarer Ort der Stiftung und Zugang zu den Familien
Bildung und LernenLernzentrum, Musik in Kitas, Brückenangebote für Kinder ohne Kitaplatz, Schwimmen für KitakinderBildungschancen in Kita und Schule
Schutz und PräventionFortbildungsprogramm für Fachkräfte, Sensibilisierung gegen Mobbing, AntiaggressionstrainingWirkung über Multiplikatoren
Ferien und ErholungFeriencamps, ErholungsfreizeitenEntlastung der Familien und gemeinsame Erlebnisse
Digitale PlattformWegweiser, Wissensplattform, Vernetzung von Bezugspersonen, Medienkompetenz, StiftungswebseiteBundesweite Reichweite und Sichtbarkeit

Konzeptstandard und Reifegrad

Alle Projektkonzepte folgen einem einheitlichen Aufbau. Von der Reihenfolge darf abgewichen werden, wo es der Sache dient, und Inhalte der Richtlinien werden nur verwiesen und nicht wiederholt. Der Standard bildet zugleich die Fragen ab, die Fördergeber in Anträgen stellen, sodass jedes Konzept ohne großen Aufwand zur Grundlage eines Antrags werden kann.

  1. Ausgangssituation und Überlegung
  2. Zielsetzung
  3. Wissenschaftliche Grundlage
  4. Infrastruktur
  5. Angebotsspektrum
  6. Methodik
  7. Personal
  8. Probleme und Möglichkeiten
  9. Kooperation
  10. Finanzierung
  11. Evaluation
  12. Öffentlichkeitsarbeit
  13. Nachhaltigkeit
  14. Abschluss

Jedes Konzept durchläuft vier Reifestufen, die für alle Beteiligten sichtbar machen, wie belastbar ein Papier ist und welche Arbeit noch aussteht.

StufeBezeichnungBedeutung
1ArbeitsthesenVerschriftlichter Entwurf
2GrobkonzeptÜberarbeiteter Entwurf nach erster Machbarkeitsprüfung
3PlanungskonzeptVon Fachleuten intensiv geprüft, Grundlage für Förderanträge
4UmsetzungskonzeptProjektplan oder bei Richtlinien die erste Fassung, die in Gebrauch geht

Die Stiftungsaufsicht wünschte eine zügige Errichtung. Satzung und Anlagerichtlinie stehen deshalb bereits auf Stufe 4, die Projekte überwiegend auf Stufe 2, bei den Projekten soll die Stufe 3 und 4 durch die Stiftung selbst erreicht werden. Jedes Konzept nennt am Ende seinen Stand und die nächsten Schritte.

Spenden oder eigene Projekte

Die Stiftung arbeitet überwiegend operativ und fördert ergänzend fremde Projekte dort, wo ein kleiner Betrag den Unterschied macht. Die Entscheidung hängt von Mission und Zielen der Stiftung, ihren Ressourcen und Kompetenzen und vom Bedarf vor Ort ab.

Ausgangslage

Das durchschnittliche Kapital einer gemeinnützigen Stiftung in Deutschland wird auf nur rund 250.000 Euro geschätzt und weniger als drei Prozent der Stiftungen verfügen über mehr als 10 Mio. Euro. Mit einem kleinen Kapital lassen sich eigene Projekte kaum dauerhaft und sicher betreiben. Stiftungen der Region mit vergleichbarer Ausstattung sind nach den gesichteten Daten durchweg operativ tätig, teils ausschließlich, teils in einer Mischform.

Was für ein reines Fördermodell spricht

VorteilBegründung
Vorhandenes Wissen nutzenViele etablierte Projekte haben über Jahre Erfahrung gesammelt, kämpfen aber mit der Finanzierung. Ihre Förderung nutzt fremde Expertise und setzt Mittel effizient ein.
Weniger VerwaltungEigene Projekte erfordern erheblichen Aufwand. Bei einem reinen Fördermodell lägen die Kosten für alle drei Vorstände zusammen bei etwa 10.000 bis 20.000 Euro im Jahr, bei einer operativen Stiftung deutlich höher.
Geringere IngangsetzungskostenOhne operatives Konzept entfiele ein Großteil des Aufwands für Infrastruktur, Kommunikation, Konzepte und Kooperationen in der Gründungsphase. Statt eines Ingangsetzungsbudgets in Millionenhöhe käme die Stiftung mit einem mittleren fünfstelligen Betrag ohne und einem mittleren sechsstelligen Betrag mit Sanierung der Immobilie aus, die dann großteils vermietet würde.
Geringeres RisikoFehlschläge und unvorhergesehene Kosten eigener Projekte entfallen, wenn die Stiftung an etablierte Projekte mit nachgewiesenem Erfolg spendet.
FlexibilitätDie Stiftung kann ohne langfristige Bindung auf veränderte Bedarfe reagieren.

Was für eigene Projekte spricht

VorteilBegründung
Wirkung im Sinne der MissionEigene Projekte lassen sich genau auf die Bedarfe zuschneiden, die die Stiftung adressieren will.
Ein Haus der StiftungFür eine reine Förderstiftung wären Räume jenseits eines Büros kaum zu begründen. Die Stiftungsimmobilie ist eng mit der Familiengeschichte der Stifterin verbunden und ihr Erhalt als lebendiger Ort für Kinder entspricht ihrem Wunsch, die Erinnerung an ihre Familie zu bewahren.
Kontrolle und QualitätDie Stiftung steuert Planung, Umsetzung und Evaluation selbst und stellt sicher, dass Mittel im Sinne der Stiftung verwendet werden.
SichtbarkeitEigene Projekte stärken Vertrauen und Glaubwürdigkeit und ziehen Spender, Zustifter und Partner an.
DrittmittelViele Fördermittel und staatliche Zahlungen erhält nur, wer selbst Träger ist. Sie fließen beständiger als Kapitalerträge, können Projekte teils vollständig tragen und ein operativ eingesetzter Euro ist durch die Hebelwirkung fast immer mehr wert als ein gespendeter.
KapazitätsaufbauFachwissen, Personal und Infrastruktur wachsen mit und machen die Stiftung für künftige Aufgaben leistungsfähiger.
InnovationDie Stiftung kann neue Ansätze erproben und schnell anpassen.
PartnerschaftenEigene Projekte eröffnen Kooperationen mit Organisationen, Behörden und Unternehmen und bündeln Wissen.
NachhaltigkeitDurch den Aufbau von Strukturen vor Ort lassen sich Angebote dauerhaft etablieren, was bei reiner Förderung schwieriger ist.
Evaluation und LernenSystematische Auswertung verbessert künftige Projekte und lässt sich mit anderen teilen.
Gesellschaftlicher BeitragDie Stiftung trägt unmittelbar zur Lösung gesellschaftlicher Probleme bei.

Mischmodell

Die Erträge einer Stiftung schwanken über die Jahre. Spenden lassen sich anders als eigene Projekte jederzeit einstellen und der Imageschaden trägt dann eher der Projektträger als der Spender. Ein gewisser Spendenanteil schafft deshalb finanziellen Spielraum. Mit Beträgen von 2.000 bis 10.000 Euro lässt sich zudem eine Vielzahl von Projekten fördern, was ein breites Netzwerk an Partnern entstehen lässt.

Befragung von Fachleuten

Vierzehn Personen mit mehrjähriger, meist deutlich über zehnjähriger Leitungserfahrung in sozialen Arbeitsfeldern wurden gefragt, ob vor Ort eine Stiftung förderlicher wäre, die spendet, oder eine, die selbst Projekte organisiert.

ArbeitsfeldBefragteOperativGleichwertigFördernd
Jugendamt3300
Betreutes Wohnen1100
Kitaleitung und Kitaträger4130
Vereine, Stiftungen, Wohlfahrt, Seelsorge6411
Gesamt14941

Zwei der drei Kitavertreter, die beide Modelle für ihren Bereich als gleichwertig sahen, hielten eine operative Stiftung für andere soziale Bereiche für förderlicher und betonten, dass vor Ort beides gebraucht wird. Die einzige Stimme für eine Förderstiftung wies darauf hin, dass gute Projekte häufig daran scheitern, dass zehn bis zwanzig Prozent der Finanzierung fehlen.

Ergebnis

Die Stiftung arbeitet überwiegend operativ. Bei Kitaprojekten wird jeweils geprüft, ob ein eigenes Projekt tatsächlich mehr bringt als eine Spende, da viele Kitas mit Spenden ebenso zufrieden wären. Aus dem Hinweis auf die fehlenden zehn bis zwanzig Prozent ist eine eigene Förderlinie zur Lückenfinanzierung entstanden, mit der die Stiftung mit kleinem Einsatz über das Zustandekommen ganzer Projekte entscheidet. Der künftige Vorstand hat beschlossen, vorerst keine eigenen Beschäftigten einzustellen und Leistungen über Dienstleister und Honorarkräfte einzukaufen, was die Stiftung weniger bindet und flexibler hält.

Auswahlkriterien und Wirkungslogik

Jedes Förderprogramm wird nach drei gewichteten Kriterien geprüft, nach Effizienz mit 50 Prozent, Nachhaltigkeit mit 30 Prozent und Stiftungsinteressen mit 20 Prozent.

Nachhaltigkeit

Projekte sollen langfristig wirken und dauerhaft zu tragbaren Konditionen betrieben werden können. Regelmäßige Evaluationen und Berichte belegen die Wirkung. Projekte sollen nach der Anlaufphase eigenständig weiterlaufen können, etwa über eigene Einnahmen oder die Einbindung von Partnern vor Ort.

Effizienz

Die begrenzten Mittel sollen so verteilt werden, dass möglichst viele Minderjährige möglichst viel davon haben. Kosten sind dabei immer die Kosten der Stiftung selbst. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand erhöht sie, Drittmittel senken sie bis auf null. Leicht skalierbare Projekte werden bevorzugt und innovative Ansätze mit höheren Anfangskosten, die langfristig effizienter sind, werden ebenfalls berücksichtigt.

Gemessen wird die Effizienz über einen Erfolgswert, der Reichweite und Intensität verbindet und ins Verhältnis zu den eigenen Mitteln setzt.

Erfolgswert = erreichte Kinder × Intensität der Verbesserung (0 bis 1)
Kosten je Erfolgspunkt = eigene Mittel der Stiftung ÷ Erfolgswert
ProjektEigene Mittel (Euro)Erreichte KinderIntensitätErfolgswertEuro je Erfolgspunkt
A, starke Verbesserung20.000400,832625
B, sehr geringe Verbesserung90.0002.0000,1200450
C, spürbare Verbesserung40.0001500,460667
C mit 50 Prozent Drittmitteln20.0001500,460333

Das Beispiel zeigt, wie stark Drittmittel ins Gewicht fallen. Projekt C rutscht mit hälftiger Förderung vom letzten auf den ersten Platz. Es zeigt zugleich eine Grenze des Verfahrens, denn Projekt B gewinnt allein über die Breite, obwohl es das Leben des einzelnen Kindes kaum verändert. Damit Streuprojekte nicht systematisch bevorzugt werden, wird die Intensität auf einer verankerten Skala mit beschriebenen Stufen von „erreicht und informiert“ bis „Lebenslage nachweislich verändert“ eingeschätzt. Projekte unterhalb von 0,3 werden nur gefördert, wenn sie als Zugangsangebot zu intensiveren Projekten der Stiftung dienen.

Stiftungsinteressen

Eine Stiftung braucht Bekanntheit, ein Netzwerk von Unterstützern und Partnern und einen guten Ruf. Projekte, die zur Markenbildung beitragen, Partnerschaften mit bekannten Organisationen eröffnen oder Erfolgsgeschichten liefern, sind deshalb willkommen. Zur Gewinnung von Partnerschaften können Projekte bis 10.000 Euro als strategische Investition auch außerhalb des Kriterienkatalogs gefördert werden, solange sie gemeinnützig sind. Vorhaben, die Lebenseinstellungen oder Interessen der Stifterin aufgreifen, erhalten einen leichten Vorrang, was dem Gebot entspricht, den Stifterwillen zu beachten.

Weitere Prüfpunkte

PrüfpunktVorgabe
Transparenz und RechenschaftAbschlussbericht ab 5.000 Euro, Zwischen- und Abschlussberichte ab 10.000 Euro, Entwicklungsbericht bei wiederholter Förderung ab 20.000 Euro in fünf Jahren, für eigene wie für geförderte Projekte. Die Mittelverwendung wird unvoreingenommen geprüft.
Beteiligung der ZielgruppeWo möglich wird die Zielgruppe in Planung und Umsetzung einbezogen, Feedbackschleifen verbessern die Wirkung.
RisikomanagementJede Auswahl umfasst eine Risikoanalyse. Projekte mit hohem Risiko werden abgelehnt oder mit Auflagen versehen, für Unvorhergesehenes gibt es Notfallpläne.
SynergienGemeinsame Initiativen mit anderen Stiftungen und Organisationen haben Vorrang vor isolierten Einzelprojekten.
KapazitätsaufbauDie Stiftung kann Projektleitungen schulen und so die Leistungsfähigkeit geförderter Organisationen stärken.

Anlagerichtlinie

Nach der Satzung ist das Vermögen der Stiftung ertragbringend anzulegen und in seinem Wert dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Daraus ergibt sich eine klare Zielhierarchie, zuerst stetige Erträge, dann der Erhalt der Substanz und erst danach langfristige Wertsteigerung.

Anlagestrategie

Zur Erwirtschaftung der Erträge kommen Anleihen, Aktien und aktienähnliche Produkte sowie Einlagen bei Banken und Sparkassen in Betracht. Unvermeidliche Kursverluste sollen durch aktive Vermögensverwaltung innerhalb von drei bis fünf Jahren wieder ausgeglichen werden.

AnlageklasseObergrenzeBedingungen
Aktien50 ProzentDividendenstarke, global aufgestellte Unternehmen oder vergleichbare Werte, vorübergehende Überschreitung durch Kurssteigerungen zulässig
Aktienähnliche Produkte10 ProzentEtwa Discountzertifikate oder ETF, bei ETF in ausschüttender Variante
Schuldverschreibungen100 ProzentStaatliche und supranationale Emittenten, öffentliche Körperschaften, Pfandbriefe, Unternehmensanleihen und Bankobligationen mit Investment-Grade-Rating einer der großen Ratingagenturen zum Kaufzeitpunkt, keine Fremdwährungsanleihen
davon ohne Investment Grade10 ProzentSchuldverschreibungen ohne Rating oder mit Rating unterhalb von Investment Grade
Einlagen bei Banken und Sparkassen100 ProzentKeine

Geschäfte auf Kreditbasis und Leerverkäufe sind ausgeschlossen. Die Anlage muss hinreichend gestreut sein, alle Wertpapiere müssen frei handelbar sein und ausschüttende Anlagen haben Vorrang. Unternehmen, die Kinderarbeit dulden oder geächtete Waffen herstellen, sind als Anlage ausgeschlossen, was zum Zweck einer Kinderstiftung passt und ihr Ansehen schützt.

Anlageorganisation

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die rechts- und satzungsgemäße Anlage. Er erlässt die Anlagerichtlinie und überprüft sie regelmäßig, wählt die Banken und Vermögensverwalter aus und stellt sicher, dass sie die Richtlinie kennen. Auszahlungen aus dem Depot zeichnen stets zwei Vorstandsmitglieder. Der Vorstand kann einen Anlageausschuss einsetzen und dessen Aufgaben festlegen. Anlageentscheidungen werden mit ihrer Informationsgrundlage und Begründung protokolliert, denn nach § 84a Abs. 2 BGB handelt der Vorstand pflichtgemäß, wenn er auf angemessener Informationsgrundlage zum Wohl der Stiftung entscheidet.

Die beauftragten Banken und Vermögensverwalter haben eine Niederlassung am Sitz der Stiftung und verwalten das Vermögen auf Grundlage der Richtlinie im Rahmen eines Beratungs- oder Verwaltungsmandats. Droht das verwaltete Vermögen gegenüber dem Jahresanfang um mehr als acht Prozent zu sinken, sind sie angewiesen, den Vorstand umgehend zu warnen.

Erträge, Rücklagen und Immobilie

Zuwächse aus der Umschichtung des Grundstockvermögens dürfen nach § 83c Abs. 1 BGB für den Stiftungszweck verwendet werden, soweit die Satzung das nicht ausschließt und das Grundstockvermögen erhalten bleibt. Satzung und Richtlinie regeln diese Möglichkeit ausdrücklich. Mittel sind nach § 55 AO grundsätzlich zeitnah zu verwenden. Eine zweckgebundene Rücklage für den Umbau der Stiftungsimmobilie und die freie Rücklage nach § 62 AO sichern Spielraum, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden. Die selbst genutzte Stiftungsimmobilie wird entweder als Teil des ertragbringenden Vermögens oder als Zweckvermögen geführt. Diese Zuordnung wird vor dem Umbau festgelegt, weil davon abhängt, ob der Umbau aus Erträgen oder aus dem Vermögen finanziert werden darf.

Spenden- und Vergaberichtlinie

Die Richtlinie sorgt für ein einheitliches, nachvollziehbares und rechtssicheres Vorgehen, wenn die Stiftung Mittel an andere vergibt, etwa als Spende oder über Mitgliedschaften in Verbänden und Vereinen. Neben ihrer operativen Tätigkeit unterstützt die Stiftung, soweit Mittel zur Verfügung stehen, Projekte und Initiativen der Jugendhilfe, die jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen Perspektiven eröffnen. Spenden dienen zugleich der Vernetzung mit anderen Organisationen und der Bekanntheit der Stiftung.

Grundsatz der Lückenfinanzierung

Vorrangig gefördert werden Projekte, bei denen trotz intensiver Bemühungen ein kleiner Teil des Budgets, höchstens 20 Prozent, nicht aufgebracht werden kann und die ohne diese Hilfe scheitern würden. Mit kleinen Beträgen entscheidet die Stiftung so über das Zustandekommen ganzer Vorhaben.

Förderkriterien

KriteriumAnforderung
ZielgruppeMinderjährige, die in Deutschland leben
GemeinnützigkeitDas Projekt ist gemeinnützig und verfolgt keine kommerziellen Interessen
NachhaltigkeitLangfristig angelegt oder mit nachhaltiger Wirkung
TransparenzDer Mitteleinsatz wird nachvollziehbar dokumentiert
InnovationsgradNeue Wege in der Jugendhilfe werden bevorzugt
Räumliche NäheProjekte im Umfeld des Stiftungssitzes werden bevorzugt, gestaffelt nach Stadtteil, Stadt und Region
SichtbarkeitAb 2.500 Euro weisen Geförderte auf die Unterstützung hin, etwa mit dem Logo der Stiftung
VerwaltungskostenWerbe- und Verwaltungskosten des Empfängers höchstens 30 Prozent, besonders niedrige Werte und ehrenamtliches Engagement zählen positiv

Rechtliche Grundsätze

Jede Zuwendung ist transparent. Empfänger und konkrete Verwendung müssen bekannt sein und über Grund und Zweck kann jederzeit Rechenschaft abgelegt werden. Rechtlich handelt es sich um eine Mittelweitergabe nach § 58 Nr. 1 AO, die nur an steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts gehen darf. Vor jeder Zahlung wird deshalb der Gemeinnützigkeitsstatus des Empfängers geprüft und der Empfänger weist die Verwendung nach. Zahlungen auf Privatkonten sind ausgeschlossen.

Ausnahme für Waisen und Halbwaisen

Zuwendungen an Einzelpersonen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme ergibt sich aus dem Stifterwillen. Die Erblasserin hat ausdrücklich die Unterstützung bedürftiger Waisen gewünscht, weshalb Waisen und Halbwaisen als einzige Gruppe auch einzeln gefördert werden dürfen, etwa über Bildungsstipendien, den Nothilfefonds und Starthilfen beim Auszug. Für diese Fälle regelt die Richtlinie den Nachweis der Hilfebedürftigkeit nach § 53 AO, Höchstbeträge, Zuständigkeiten für eilige Bewilligungen und das Vier-Augen-Prinzip. Gezahlt wird möglichst direkt an den Leistungserbringer, etwa die Nachhilfe oder den Vermieter, sonst an die Sorgeberechtigten gegen Verwendungsnachweis. Die Unterlagen der Familien werden nur eingesehen und mit einem kurzen Vermerk dokumentiert.

Auswahl, Berichte und Dokumentation

Ob es ein Antragsverfahren gibt, entscheidet allein der Vorstand. Er kann die Vorauswahl an Dritte übertragen, insbesondere an Mitglieder eines Beirats, die Entscheidung bleibt bei ihm.

FörderhöheBerichtspflicht
bis 5.000 EuroKeine
über 5.000 EuroAbschlussbericht
über 10.000 EuroRegelmäßige Zwischenberichte und Abschlussbericht
wiederholte Förderung ab 20.000 Euro in fünf JahrenUmfassender Bericht zur Entwicklung des Projekts im Förderzeitraum

Die Berichte stellen Maßnahmen, erreichte Ziele und eingesetzte Mittel dar und die Stiftung wertet jedes Projekt abschließend für künftige Förderungen aus. Die Stiftung darf geförderte Projekte jederzeit in ihrer Öffentlichkeitsarbeit vorstellen und dabei das Logo des Trägers nutzen. Auswahl, Zahlungen und Vereinbarungen werden mindestens zehn Jahre dokumentiert.

Drittmittelkonzept

Trotz eines Vermögens im zweistelligen Millionenbereich entscheidet eine gut organisierte Drittmittelarbeit über den Erfolg der Stiftung. Von den Erträgen gehen Verwaltung und laufende Kosten ab und für die geplanten Projekte reicht der Rest nicht. Stiftungen und Vereine mit gut strukturierter Drittmittelarbeit tragen bei vielen Projekten nur rund zehn Prozent selbst. Die Stiftung will ihren Eigenanteil so gering wie möglich halten, um möglichst viele gemeinnützige Projekte umzusetzen.

Ziele

  • Eingeworbene Drittmittel maximieren
  • Eigenanteil an der Projektfinanzierung senken
  • Bei Erstanträgen und komplexen Anträgen mit professionellen Fördermittelberatern zusammenarbeiten

Fördergeber

GruppeBeispiele und AnsatzBetrifft
Öffentliche FördergeberBundes- und Landesministerien, Kommunen, Kinder- und JugendförderpläneAlle Projekte
Europäische UnionErasmus+ im Bereich Jugend, Europäischer SozialfondsFortbildung, Prävention, Plattform
Stiftungen und LotterienFörderstiftungen der Jugendhilfe, Aktion Mensch mit Mikro- und Projektförderung für Inklusion einschließlich Maßnahmen zur Barrierefreiheit, Bundesstiftung Frühe Hilfen über die kommunalen NetzwerkeFamilienzentrum, Geschwistergruppen, Familienpatenschaften
Bildung und TeilhabeLernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II und Teilhabebetrag von 15 Euro monatlich nach § 28 Abs. 7 SGB II, die Stiftung lässt sich als Anbieter anerkennenLernzentrum, Musikkurse, Freizeitangebote
GanztagDer 2021 beschlossene Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gilt ab August 2026 schrittweise für Grundschüler einschließlich der Ferien, Kommunen und Träger werden dafür Partner für Ferienangebote brauchenFeriencamps
Startchancen-ProgrammBund und Länder fördern ab dem Schuljahr 2024/25 rund 4.000 Schulen in schwieriger Lage über zehn Jahre, das Chancenbudget kann je nach Landesvorgaben für außerschulische Partner eingesetzt werdenLernzentrum, Fortbildung, Prävention
JustizAufnahme in die Empfängerliste für Geldauflagen der Gerichte und StaatsanwaltschaftenAlle Projekte
UnternehmenSponsoring und Kooperationen im Rahmen gesellschaftlicher Verantwortung, SachspendenKleinprojekte, Schwimmen, Medienkompetenz
SpendenSpendenaufrufe, Crowdfunding, Kondolenzspenden über Bestattungsunternehmen und eine Spendenseite mit KondolenzfunktionWaisen und Halbwaisen, alle Projekte
ZustiftungenStiftungsfonds und Treuhandstiftungen unter dem Dach der StiftungVermögensaufbau
InvestitionsförderungProgramme für barrierefreien Umbau und energetische Sanierung gemeinnütziger Einrichtungen, etwa von Aktion Mensch und KfWUmbau der Stiftungsimmobilie

Viele dieser Wege setzen die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII voraus. Die Stiftung beantragt sie, sobald sie erste Arbeit vorweisen kann.

Vorgehen

Für jedes Projekt wird zuerst festgelegt, wie hoch der Eigenanteil höchstens sein darf, damit es umgesetzt wird. Danach werden passende Fördermittel gesucht. Die Stiftung recherchiert regelmäßig in Förderdatenbanken wie der Förderdatenbank des Bundes und den Datenbanken von Stiftungsverbänden, pflegt ihr Netzwerk auf Fachtreffen und Konferenzen, abonniert die Newsletter von Ministerien und Stiftungen und führt einen Förderkalender mit allen Fristen. Anträge werden nach möglicher Förderhöhe und Aufwand des Verfahrens priorisiert.

Eine eigene Stelle für Fördermittel lohnt sich in dieser Größenordnung nicht. Für Erstanträge und komplexe Vorhaben wie den Umbau der Stiftungsimmobilie und die Webprojekte arbeitet die Stiftung mit spezialisierten Beratern zusammen, mit denen bereits Vorgespräche geführt wurden. Auf Dauer will sie einfache Anträge und Zuschussvereinbarungen selbst bearbeiten und schult die verantwortlichen Personen dafür.

Anträge beschreiben Bedarf und Maßnahmen genau, enthalten einen transparenten Finanzierungsplan mit allen Kosten und Quellen und stellen Nachhaltigkeit und Evaluation dar. Der Konzeptstandard der Stiftung liefert diese Bausteine für jedes Projekt bereits in derselben Gliederung. Zuschüsse, die der Stiftung zustehen, werden aktiv abgefragt. Spenden fließen erfahrungsgemäß erst in relevantem Umfang, wenn eine Stiftung sichtbar ist, weshalb die ersten Jahre besonders der Öffentlichkeitsarbeit gelten. Mitgliedschaften und ein Förderverein sind vorerst nicht geplant, aber nicht ausgeschlossen.

Bei öffentlichen Zuwendungen kommen Pflichten hinzu, die früh eingeplant werden. Dazu zählen das Vergaberecht bei Aufträgen, das Besserstellungsverbot bei Honoraren, das Verbot der Doppelförderung und der Verwendungsnachweis.

Netzwerkpflege und Monitoring

Die Stiftung pflegt den Austausch mit bestehenden und künftigen Förderern, veröffentlicht Erfolgsberichte auf ihrer Webseite, in lokalen und sozialen Medien und lädt potenzielle Förderer zu Veranstaltungen ein. Eine Fortschrittskontrolle verfolgt Anträge und Bewilligungen. Gemessen wird die Bewilligungsquote, also das Verhältnis eingeworbener Mittel zu gestellten Anträgen, und bei Fehlentwicklungen wird die Akquisestrategie angepasst.

Eingestellte Projektideen

Drei naheliegende Ideen wurden nach Gesprächen mit Fachleuten und der Kommune vorläufig nicht weiterverfolgt. Die Liste gehört zum Konzept, weil sie zeigt, dass die Stiftung ihre Mittel dort einsetzt, wo sie zusätzlichen Nutzen stiften, und dass eine begründete Absage ebenfalls ein Arbeitsergebnis ist.

IdeeGrund für die EinstellungWas stattdessen geschieht
Einrichtung für betreutes Wohnen mit InobhutnahmestelleEngpass ist das Fachpersonal. Eine weitere Einrichtung stünde in Konkurrenz zu bestehenden Trägern, die ihren Personalbedarf schon jetzt nicht decken können. Die Fachleute rieten zudem, in Prävention zu investieren, weil sie langfristig deutlich mehr bewirkt.Mittel fließen in Prävention und Familienunterstützung, etwa in Familienpatenschaften und die Familienberatung
Sportförderung für sozial benachteiligte KinderDie Kommune sah keinen Bedarf, da benachteiligte Kinder über Programme von Land und Kommune bereits gut versorgt sind, etwa über Sportgutscheine für Kitakinder und die Übernahme von Vereinsbeiträgen über Bildung und Teilhabe. Zu Inklusionsangeboten im Sport stand die Einschätzung des Jugendamts noch aus.Gezielte Lückenfinanzierung eines kommunalen Programms, das Kitakindern Gutscheine für ein Jahr Vereinsmitgliedschaft übergibt und jedes Jahr einen Sponsor sucht
Betrieb einer eigenen KitaDerselbe Fachkräftemangel wie bei der Wohneinrichtung, der sich durch den Ganztagsanspruch an Grundschulen weiter verschärftUnterstützung bestehender Kitas über Musik, Schwimmen, Brückenangebote und Fortbildung

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Teil 3 von 5

Familien und Familienzentrum

Diese Programmlinie bündelt alle Angebote, die sich an Familien als Ganzes richten. Ihr Ankerort ist das Familienzentrum in der Stiftungsimmobilie.

Familienzentrum mit Schwerpunkt Inklusion

Ausgangssituation und Überlegung

Die Stiftung verfügt über eine großzügige, verkehrsgünstig gelegene Immobilie, die sich barrierefrei umbauen lässt. Das etablierte Familienbildungszentrum der Stadt und einige kleinere Initiativen sind regelmäßig ausgebucht und trotz großer Träger der Behindertenhilfe fehlen barrierefreie Räume, in denen die Arbeit eines Familienzentrums stattfinden kann. Vertreter des Jugendamts haben sich sehr positiv zur Idee geäußert und die Kommune sieht sich in der Lage, nicht genutzte Räume mühelos mit sozialen Angeboten zu belegen.

Ein Familienzentrum schafft einen physischen Ort, an dem Kindern geholfen wird, und erhält zugleich das Haus, das eng mit der Familiengeschichte der Stifterin verbunden ist. Das Projekt ist die mit Abstand größte Investition der ersten Jahre und stellt die Weichen für alle Projekte vor Ort, weshalb es besonders sorgfältig geplant wird. Sein großer Vorteil liegt darin, dass es mit wenigen Angeboten starten und mit Erfahrung, Mitteln und Unterstützern wachsen kann, bis hin zur Übernahme von Angeboten, die andernorts eingestellt würden.

Zielsetzung und Wirkung

Das Zentrum schafft eine inklusive Umgebung, in der alle Familienmitglieder unabhängig von Fähigkeiten oder sozialem Hintergrund gleichermaßen teilhaben. Es ist Anlaufstelle für Beratung, Bildung, Freizeit und Begegnung. Inklusive Angebote bauen Barrieren ab und fördern das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung, Familien werden in ihrer Erziehungsarbeit entlastet und Veranstaltungen stärken das Bewusstsein für Inklusion in der Öffentlichkeit.

Infrastruktur und Umbau

Das Gebäude ist ein älteres mehrgeschossiges Haus mit erheblichem Sanierungsbedarf. Vor jeder Planung steht deshalb eine fachkundige Bestandsaufnahme von Bausubstanz, Statik, Elektrik, Sanitär und Heizung, gefolgt von einer Bedarfsanalyse der Zielgruppen und den nötigen Genehmigungen.

GeschossVorgesehene Nutzung
Keller, sechs RäumeZwei Lagerräume für Material, Gartengerät, Spielzeug und Möbel, Technikraum, Werkstatt und Bastelraum, zwei Räume mit Tageslicht für Musik bei guter Schalldämmung oder für Freizeit mit Tischtennis
ErdgeschossBarrierefreier Eingang mit automatischen Türen, Spielzimmer und Krabbelgruppe, Bewegungsraum mit elastischem Boden, einziehbaren Schaukeln und Kletterwand, Wickelraum, kleines Büro, barrierefreie Toiletten durch Versetzen einer Wand
1. ObergeschossMehrzweckraum mit Fallschutz für Kurse und Veranstaltungen, angrenzender Seminarraum zur Erweiterung und Mattenlagerung, Gemeinschaftsküche mit kindgerechten Arbeitsflächen für Kochkurse, schallgeschützter Beratungsraum mit breitem Durchgang zum Seminarraum
2. ObergeschossKreativraum, Medien- und Spielraum, Gemeinschaftsbüro des Vorstands mit drei Arbeitsplätzen, zweiter schallgeschützter Beratungsraum, Büro, Ruhe- und Snoezelenraum ohne direkten Flurzugang
DachgeschossNutzung nur mit einem außen angebauten Aufzug, Prüfung im Rahmen der Gesamtplanung

Das Erdgeschoss wird in jedem Fall barrierefrei, das erste Obergeschoss mit einem Aufzug, das zweite nach Abwägung der Kosten. Türen und Gänge für den Publikumsverkehr sind mindestens 90 Zentimeter breit, Böden rutschfest und ohne Schwellen. Rauchmelder, Feuerlöscher und gekennzeichnete Fluchtwege gehören ebenso dazu wie Kindersicherungen an Steckdosen, Fenstern und Türen. Ist ein Geschoss nur per Aufzug barrierefrei erreichbar, wird ein zusätzlicher Fluchtweg angebaut. Die Ausstattung umfasst flexible und kindgerechte Möbel, ergonomische Büroarbeitsplätze, WLAN im ganzen Haus, Beamer in den Mehrzweckräumen und Computerarbeitsplätze für Jugendliche. Bei der Sanierung kommen LED-Beleuchtung, Wärmedämmung und nach Möglichkeit Solarenergie zum Einsatz. Gebaut wird in Abschnitten, beginnend mit dem Erdgeschoss, damit erste Angebote früh starten.

Angebotsspektrum

BereichAngebote
BildungInklusive Frühförderung für Kinder mit und ohne Behinderung, Elternkurse zu Erziehung, inklusiver Pädagogik und Unterstützungsmöglichkeiten, Workshops zu Inklusion, Vielfalt und Barrierefreiheit sowie zu Gebärdensprache und unterstützter Kommunikation
FreizeitInklusive Spielgruppen, Sport wie Rollstuhlsport, inklusives Schwimmen und Yoga teils in nahegelegenen Sportstätten, Kunst-, Musik- und Theaterwerkstätten für Kinder und Erwachsene
BeratungFamilienberatung zu Erziehung, Konflikten und finanziellen Problemen, Inklusionsberatung zu barrierefreiem Wohnen, schulischer Inklusion und Berufswahl, rechtliche Fragen über die Familienberatung der Stiftung
NetzwerkUnterstützung beim Aufbau von Selbsthilfegruppen und Netzwerktreffen von Schulen, Vereinen und Behörden, mit Rücksicht auf die bereits zahlreichen Angebote vor Ort
ÖffentlichkeitInklusive Feste, Informationsveranstaltungen, Thementage und Kampagnen für die Belange von Menschen mit Behinderung

Im Familienzentrum finden zudem die Familienberatung, die Familienpatenschaften, der Treff für Waisen und Halbwaisen, die Angebote für Pflegefamilien, die Geschwistergruppen, die Brückenangebote für Kinder ohne Kitaplatz, die Kurse der Musikpädagogik und das Fortbildungsprogramm ihren Platz.

Raumnutzung und Coworking

Der Raumbedarf der Stiftung wächst schrittweise. Solange Räume frei sind, werden sie sinnvoll genutzt, durch Vermietung, durch die verbilligte Ansiedlung von Angeboten, die Kindern nützen, oder durch die unentgeltliche Überlassung an gemeinnützige Träger gegen eine Pauschale für Reinigung und Heizung, die § 58 AO ausdrücklich zulässt.

Nach dem Vorbild von Coworking-Flächen stehen gut ausgestattete Räume Musikpädagoginnen, Logopäden, Kinderpsychologinnen und anderen Fachleuten offen, die für Kinder viel bewirken, gerade Berufsrückkehrern mit wenigen Wochenstunden. Möglich ist eine Verbindung aus Miete und garantierten Honorarstunden für die Stiftung, die der Fachkraft ihre Raumkosten sichert. Ein Buchungssystem mit Zugangscode macht die zeitversetzte Nutzung ohne Personal vor Ort möglich. Die Vermietung an Selbstständige bleibt Vermögensverwaltung, solange die Stiftung keine nennenswerten Zusatzleistungen erbringt, und beim Mischmodell wird die Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit geprüft.

Personal und Schutz

Das Zentrum arbeitet mit Fachkräften aus Pädagogik, Therapie und Sozialarbeit, entsprechend dem Vorstandsbeschluss zunächst als Honorarkräfte und Dienstleister, ergänzt durch Ehrenamtliche. Das Schutzkonzept der Stiftung gilt für das ganze Haus und wird Bestandteil jedes Miet- und Nutzungsvertrags, denn Familien unterscheiden nicht, ob ein Angebot von der Stiftung oder einer Untermieterin stammt.

Finanzierung

Die Stiftung erschließt Mittel bei Kommune, Land, Bund und EU, bei der Aktion Mensch und den zuständigen Ministerien, gemeinsam mit anderen Stiftungen und Wohlfahrtsverbänden, über Unternehmenspartnerschaften, Spendenkampagnen vor Ort und online und über einen Förderkreis für regelmäßige Unterstützer. Für den Umbau kommen Programme für barrierefreien Umbau und energetische Sanierung hinzu, abgesichert durch eine zweckgebundene Rücklage. Der Anteil der Stiftungserträge am laufenden Betrieb soll möglichst gering bleiben.

Evaluation und Öffentlichkeitsarbeit

Regelmäßige Befragungen der Nutzer, eine externe Evaluation und fortlaufende Fortbildung sichern die Qualität. Kennzahlen sind die Zahl erreichter Familien und die Belegungsquote der Räume. Den Umbau begleitet eine eigene Kommunikation mit frühen Gesprächen in der Nachbarschaft, Pressemitteilungen, einem Baublog auf der Webseite, sozialen Medien und Informationsveranstaltungen für Kooperationspartner, künftige Nutzer der Coworking-Räume und Sponsoren.

Nachhaltigkeit

Langfristig tragen eine breite Finanzierung, Partnerschaften vor Ort und ein gesundes Wachstum innerhalb der eigenen Räume das Zentrum. Es soll ein Leuchtturm für gelebte Inklusion werden.

Stand und nächste Schritte

Das Familienzentrum steht auf Stufe 2. Der Umbau hat die Stufe des Grobkonzepts noch nicht erreicht, weil Gespräche mit Fachleuten zu Bausubstanz, Barrierefreiheit, Sicherheit und Ausstattung ausstehen. Nächste Schritte sind das Baugutachten, die Bedarfsanalyse mit Jugendamt und Trägern und der Finanzierungsplan mit Fördermittelberatung.

Beratende und vermittelnde Familienunterstützung

Ausgangssituation und Ziel

Am Sitz der Stiftung entsteht eine gemeinnützige Beratungsstelle, die Eltern in verschiedenen Lebenslagen unterstützt. Sie entlastet Familien in Verwaltungsverfahren, steht ihnen in Notlagen bei und bietet eine rechtliche Erstberatung, insbesondere wenn Maßnahmen des Jugendamts drohen. Ziel ist es, belasteten Familien mit Wissen, Ressourcen und Begleitung durch schwierige Zeiten zu helfen.

Die Stadt bietet viele Hilfen an, doch manche Eltern scheuen sich, staatliche Angebote in Anspruch zu nehmen, weil sie Maßnahmen des Jugendamts fürchten. Anträge etwa auf einen Pflegegrad sind kompliziert und nicht jeder kann sie korrekt ausfüllen oder einschätzen, wann ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat. Gespräche mit Anwälten, einem Richter, Betroffenen und Mitarbeitenden des Jugendamts haben zudem gezeigt, dass Eltern in Verfahren wegen möglicher Kindeswohlgefährdung häufig Ablauf und Rechte nicht verstehen. Termine sollen deshalb kurzfristig möglich sein, denn in einer akuten Lage kann niemand wochenlang warten.

Angebotsspektrum

LeistungInhalt
Pflegegrad, Schwerbehinderung, Inklusionsplatz in Kita und SchuleIndividuelles Erstgespräch zum Bedarf, Hilfe beim Antrag und bei den Unterlagen, Begleitung zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, Prüfung eines Widerspruchs, Informationsabende zu Pflegegraden und Leistungen der Pflegeversicherung
Staatliche LeistungenErstberatung zu Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld und weiteren Leistungen, Hilfe beim Antrag und bei Rückfragen, Vermittlung an spezialisierte Dienste bei komplexen Fällen
Ersthilfe in KrisenOffenes Ohr bei Tod oder Krankheit in der Familie, Klärung der Lage, aktive Vermittlung etwa in Trauerbegleitung oder Selbsthilfe, keine eigene psychologische Begleitung, weil es dazu gute Angebote vor Ort gibt
Rechte bei Maßnahmen des JugendamtsAufklärung über Rechte und Pflichten der Eltern, Begleitung im Gespräch mit dem Jugendamt mit dem Ziel der für das Kind besten Lösung, Hilfe bei der Akteneinsicht nach § 25 SGB X, Unterstützung bei der Überprüfung einer Inobhutnahme, Vermittlung an Fachanwälte für Familienrecht oder Antidiskriminierungsstellen, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit bleiben

Für ein rechtsstaatliches Verfahren sind die Aufklärung der Eltern über ihre Rechte, die Offenlegung der Vorwürfe, die Ermittlung entlastender Umstände, diskriminierungsfreie Entscheidungen und eine klare Kommunikation des Ablaufs wesentlich. Die Beratungsstelle unterstützt dort, wo das Jugendamt dies in einer emotional extrem belastenden Lage nicht leisten kann. Ob Workshops zur Vorbeugung von Konflikten mit dem Jugendamt sinnvoll sind, wird noch geprüft.

Zielgruppe und Räume

Das Angebot richtet sich an alle Eltern und Sorgeberechtigten, mit besonderem Blick auf sozial benachteiligte Familien und Alleinerziehende. Idealerweise steht es neben Deutsch in weiteren Sprachen zur Verfügung. Ein Büro und die schallgeschützten Beratungsräume des Familienzentrums genügen.

Rechtlicher Rahmen

Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen sind nach § 6 RDG außerhalb enger persönlicher Beziehungen zulässig, wenn sie durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter deren Anleitung erbracht werden. Diese Voraussetzung erfüllt ein Volljurist im Konzeptteam mit Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Aufnahmebogen dokumentiert Anliegen und Grenzen der Beratung, eine Haftpflichtversicherung deckt das verbleibende Risiko. Beratungsdaten betreffen häufig Gesundheit und familiäre Konflikte und werden entsprechend geschützt.

Kooperation

Das Jugendamt erfüllt eine unverzichtbare Aufgabe unter angespannter Personallage und mit der verständlichen Sorge, für ein zu zögerliches Eingreifen verantwortlich gemacht zu werden. Die Stiftung sucht deshalb immer den Dialog. Vertreter des Jugendamts haben von sich aus angefragt, ob die Stiftung kindgerechtes Informationsmaterial zur Inobhutnahme erstellen könnte, etwa als Kinderbuch oder Hörbuch, und Material für betroffene Eltern. Wird es zu Beginn jeder Maßnahme in der passenden Sprache übergeben, erleichtert es den gesamten Prozess und macht manche Beratung überflüssig. Über die Plattform der Stiftung lässt es sich bundesweit bereitstellen.

Auch mit dem Medizinischen Dienst und den Sozialämtern sucht die Stiftung eine respektvolle Zusammenarbeit, für Weitervermittlungen werden nach Möglichkeit Rahmenvereinbarungen geschlossen. Für die Beratung von Eltern behinderter Kinder bieten sich örtliche Beratungsangebote für Familien mit behinderten Kindern an, die Teile des Projekts und seine Planung begleiten könnten. Mit der unabhängigen Ombudsstelle der Kinder- und Jugendhilfe nach § 9a SGB VIII kooperiert die Stiftung und kann ihr Sprechzeiten in ihren Räumen anbieten.

Für Pflege und Behinderung bestehen bereits die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX und der Verfahrenslotse im Jugendamt nach § 10b SGB VIII. Zudem baut die Kommune ein Lotsenprojekt zu Pflege- und Behinderungsgraden und Sozialleistungen auf. Vor dem Start wird geklärt, wie weit diese Angebote den Bedarf bei den ersten beiden Leistungen senken. Die Beratungsstelle besetzt die Lücke davor, sie ist niedrigschwellig und mehrsprachig und führt Familien, die den Weg zur Behörde scheuen, gezielt zu diesen Stellen.

Personal und Organisation

Die Beratung zu Leistungen und Krisen übernimmt eine vorgesehene Beraterin, die rechtlichen Fragen und die Kontakte zum Jugendamt der Volljurist im Team. Am Stiftungssitz finden regelmäßige Sprechzeiten statt. Bei Honorarkräften können Sprechzeiten pauschal oder nur nach tatsächlicher Beratung vergütet werden, wenn in der übrigen Zeit andere Arbeiten erlaubt sind. Bei Beschäftigten wäre eine Vergütung allein für aktive Beratungszeit bei Anwesenheitspflicht unzulässig. Geschulte Ehrenamtliche ergänzen das Team, bei ihnen trägt die Stiftung nur die Fortbildung.

Finanzierung

In Betracht kommen Landes- und kommunale Mittel für Familienberatung, Projektmittel der Aktion Mensch für die Beratung von Familien mit Kindern mit Behinderung, Geldauflagen der Justiz und eine Beteiligung des Jugendamts am Informationsmaterial zur Inobhutnahme. Für die Drittmittel werden Gespräche mit Fachberatern geführt. Fördergeber verlangen oft ein Kennzahlensystem, das die Fälle anonymisiert erfasst. Das Projekt wird früh auf der Webseite der Stiftung vorgestellt, denn eine transparente Darstellung des gesellschaftlichen Nutzens entscheidet mit über die Einwerbung.

Qualität, Evaluation und Öffentlichkeitsarbeit

Fortbildung, Supervision und Rückmeldungen der Ratsuchenden sichern die Qualität. Die Wirkung wird über Befragungen und eine anonymisierte Statistik der Beratungsfälle ausgewertet. Bekannt wird das Angebot über die Webseite, lokale Medien, Flyer und Kooperationen mit Schulen, Arztpraxen und sozialen Einrichtungen.

Stand und nächste Schritte

Das Konzept steht auf Stufe 2. Nächste Schritte sind die Abstimmung mit dem kommunalen Lotsenprojekt und der Ombudsstelle, die Gespräche zum Informationsmaterial mit dem Jugendamt und die Klärung der Versicherung.

Familienpatenschaften in den ersten Lebensjahren

Ausgangssituation und Überlegung

Die befragten Fachleute rieten von einer eigenen Inobhutnahmestelle ab und empfahlen, in Prävention zu investieren. Familienpatenschaften setzen genau dort an und nutzen den Hebel über die Bezugspersonen, den das Leitbild der Stiftung betont. Sie sind ein etablierter Baustein der Frühen Hilfen, die der Bund seit 2018 über die Bundesstiftung Frühe Hilfen mit jährlich 51 Mio. Euro fördert. Netzwerke Frühe Hilfen bestehen in fast allen Jugendamtsbezirken, Familienpaten waren nach Angaben des Bundesfamilienministeriums aber nur in knapp 62 Prozent der Kommunen aktiv.

Zielsetzung

Geschulte Ehrenamtliche begleiten belastete Familien mit Säuglingen und Kleinkindern im Alltag. Sie entlasten, stärken die Eltern in ihrer Rolle und öffnen den Weg zu weiteren Hilfen, lange bevor eine Krise entsteht.

Angebotsspektrum und Methodik

BausteinAusgestaltung
PatenschaftEin Besuch pro Woche von zwei bis drei Stunden über bis zu ein Jahr, Spielen, Vorlesen, Begleitung zum Kinderarzt oder zu Behörden, ein offenes Ohr für die Eltern
Gewinnung und SchulungMehrteilige Schulung zu frühkindlicher Entwicklung, Rolle und Grenzen, Kinderschutz und Datenschutz, erweitertes Führungszeugnis, Versicherung über die Stiftung
KoordinationFachkraft als Dienstleisterin oder über einen kooperierenden Träger, die Familien und Paten zusammenführt, begleitet und Supervision organisiert
ZugangHebammen, Geburtskliniken, Kinderärzte, Willkommensbesuche der Kommune, Familienzentrum und Familienberatung

Paten sind keine Fachkräfte und übernehmen keine Aufgaben der Jugendhilfe. Bemerken sie Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindes, wenden sie sich an die Koordination, die nach einem festen Verfahren mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft über das weitere Vorgehen entscheidet. Diese klare Grenze schützt die Kinder und erhält das Vertrauen der Familien, die eine Patin gerade deshalb annehmen, weil sie nicht vom Amt kommt.

Kooperation

Vor dem Start klärt die Stiftung mit der Netzwerkkoordination Frühe Hilfen im Jugendamt, ob es vor Ort bereits ein Patenmodell gibt. Besteht eines, stärkt die Stiftung es mit Ehrenamtsgewinnung, Räumen und Fortbildung, statt ein zweites aufzubauen. Fehlt es, übernimmt sie die Trägerschaft.

Finanzierung

Die Stiftung bewirbt sich über das Netzwerk um Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen. Paten erhalten eine Aufwandsentschädigung im Rahmen der Ehrenamtspauschale von 840 Euro im Jahr, Lotterien und Stiftungen fördern den Aufbau.

Evaluation

Gemessen werden Zahl und Dauer der Patenschaften, die Entlastung, die Eltern selbst beschreiben, und die Zahl der Familien, die über die Patenschaft den Weg zu weiteren Hilfen gefunden haben.

Verbindung zu anderen Projekten

Familien, in denen ein Elternteil gestorben ist und kleine Kinder leben, erhalten vorrangig eine Patin. Patenfamilien lernen das Familienzentrum kennen und ehemalige Paten sind ein naheliegender Kreis für künftige Pflegeeltern.

Stand und nächste Schritte

Das Konzept steht auf Stufe 2. Nächster Schritt ist das Gespräch mit der Netzwerkkoordination Frühe Hilfen.

Waisen und Halbwaisen

Ausgangssituation und Überlegung

Die Erblasserin hat sich ausdrücklich die Unterstützung „bedürftiger Waisen“ gewünscht. Im Gründungsprozess bestand die Sorge, die Stiftungsaufsicht könnte einen solchen Schwerpunkt kritisch sehen, was sich im ersten gemeinsamen Gespräch nicht bestätigt hat. In Deutschland gibt es nur wenige operative Stiftungen, die sich allein oder schwerpunktmäßig um Waisen kümmern, gemessen an der Zahl der Betroffenen deutlich weniger Angebote als Bedarf.

Nach der Statistik der Deutschen Rentenversicherung bezogen 2022 bundesweit 274.363 junge Menschen eine Halbwaisenrente und 5.297 eine Vollwaisenrente, wobei die Rente bei Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr gezahlt wird. Rund 98 Prozent der Betroffenen sind also Halbwaisen, die mit dem überlebenden Elternteil zusammenleben. Ihre Lebenslage ist die einer Einelternfamilie, die zusätzlich einen Verlust verarbeitet, und die meisten Kinder werden erst im Lauf ihrer Kindheit zu Halbwaisen.

Verlässliche Zahlen zum Anteil der Minderjährigen sind schwer zu finden, die Schätzungen reichen weit auseinander. Für die Planung arbeitet das Konzept mit der Hypothese, dass ein bis zwei Prozent der Minderjährigen einen Elternteil verloren haben. Je 10.000 Minderjährige sind das 100 bis 200 Kinder und Jugendliche, darunter voraussichtlich nur zwei bis vier Vollwaisen. Bei einer angenommenen Reichweite von zehn Prozent im ersten Jahr ergeben sich in einer Großstadt genug Teilnehmende für zwei bis drei altersgetrennte Trauergruppen und ein offenes Wochenangebot. Die Hypothese wird vor dem Start über Jugendamt, Schulsozialarbeit, Hospizdienste und Notfallseelsorge überprüft.

Belastungen

BelastungLage in Deutschland
ArmutDie Waisenrente mindert das Armutsrisiko, doch Einelternfamilien gehören zu den Haushalten mit dem höchsten Armutsrisiko.
Emotionale BelastungDer Verlust eines Elternteils kann zu Trauer, Angst und Verhaltensauffälligkeiten führen.
UnterbringungEin Unterbringungsrisiko betrifft vor allem Vollwaisen und junge Menschen beim Übergang aus der Jugendhilfe in die Selbstständigkeit.
GesundheitDer Zugang zur medizinischen Versorgung ist über die Krankenversicherung gesichert, das Problem sind lange Wartezeiten in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
Sprachlosigkeit im UmfeldSchulen und Vereine wissen häufig nicht, wie sie mit einem trauernden Kind umgehen sollen, was die Integration erschwert.

Stifterwille und Zweckgestaltung

Der Zweck wird in der Satzung als Förderung der Jugendhilfe nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO und als mildtätiger Zweck nach § 53 AO gefasst, Waisen und Halbwaisen werden ausdrücklich als Schwerpunktzielgruppe genannt. So bleibt der Wille der Erblasserin sichtbar, ohne die Stiftung auf eine Zielgruppe zu verengen, die vor Ort allein keine ausreichende Teilnehmerzahl ergibt.

Der Begriff „bedürftig“ entscheidet über den Prüfaufwand jedes Angebots und wäre bei einer strengen Einzelprüfung eine große Zugangshürde. Drei Lesarten stehen deshalb nebeneinander. Angebote der Jugendhilfe kommen ohne jede Bedürftigkeitsprüfung aus. Wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit nach § 53 Nr. 2 AO gilt kraft Gesetzes als nachgewiesen, sobald eine Familie Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, sodass ein Blick in den Leistungsbescheid genügt. Daneben kennt § 53 Nr. 1 AO die persönliche Hilfebedürftigkeit infolge des seelischen Zustands, was für Kinder in akuter Trauer in Betracht kommt und mit dem Finanzamt abgestimmt wird.

Infrastruktur und Umsetzung

Kern ist ein Treff im Familienzentrum, der Waisen und Halbwaisen Rückzugsort, Gemeinschaft und Unterstützung bietet. Viele betroffene Kinder fühlen sich isoliert. Im Treff finden sie Gleichaltrige, die ihre Lage verstehen, verarbeiten in Gruppen und Gesprächen Trauer, Angst und Unsicherheit und erhalten Zugang zu weiteren Hilfen von der Beratung bis zum Stipendium.

Ein Treff allein für Waisen und Halbwaisen würde die Räume nicht nachhaltig auslasten und viele Angebote brauchen eine Mindestteilnehmerzahl. Da die meisten Betroffenen in Einelternfamilien leben, liegt die Öffnung für Kinder Alleinerziehender fachlich nahe. Der Treff ist deshalb inklusiv angelegt, mit festen Formaten speziell für Waisen und Halbwaisen wie Trauergruppen und Gedenktagen. Räume und Personal werden mit anderen Projekten der Jugendhilfe geteilt.

Angebotsspektrum

ModulInhaltPartner und Stand
TrauerbegleitungAltersgetrennte Gruppen und Einzelgespräche durch qualifizierte Kinder- und Jugendtrauerbegleitung, Lotsenfunktion in die PsychotherapieAktiver Kontakt zur örtlichen Notfallseelsorge, die ein Notfallkonzept für Kitas zu Trauer- und Großschadensfällen entwirft
Handreichung für Schulen und KitasLeitfaden zum Umgang mit trauernden Kindern, vor Ort mit Schulungen eingeführt und bundesweit über die Plattform der Stiftung verfügbarAufbauend auf dem Kita-Notfallkonzept der Notfallseelsorge
LernförderungNachhilfe und Lernbegleitung, damit Leistungseinbrüche nach dem Verlust aufgefangen werdenFachliche Unterstützung aus der Hochschule ist angeboten
BerufsorientierungWorkshops zur Berufsfindung, Bewerbungstraining, Informationen über AusbildungsstellenAktive Kontakte zu Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer, das Jugendamt hat Kooperation und eigene Programme angeboten, Kontakt zur Agentur für Arbeit ist herzustellen
Sport, Kultur, FreizeitSportevents, Kunst- und Musikworkshops, Ausflüge und Camps, die Spaß machen und soziale Fähigkeiten fördernKontakte zu verschiedenen Sportvereinen, Camps über externe Anbieter und die Feriencamps der Stiftung
Peer-Gruppen und MentoringGruppenaktivitäten unter Gleichaltrigen, geschulte Ehrenamtliche als Vorbilder über mindestens ein Jahr und auf Wunsch über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum Abschluss der AusbildungEhrenamtspool des Familienzentrums, später Peer-Mentoren aus dem Alumniprogramm
Gruppe für Großeltern und VerwandteGesprächsgruppe und Entlastung für Verwandte, die ein verwaistes Kind aufgenommen haben und zugleich selbst trauernGemeinsam mit dem Pflegefamilienkonzept und dem Pflegekinderdienst
Ehrenamtliche VormundschaftenGewinnung, Schulung und Begleitung ehrenamtlicher Vormünder für Vollwaisen, die seit der Reform 2023 Vorrang vor dem Amtsvormund habenJugendamt und örtlicher Vormundschaftsverein
Vorsorgeabende für ElternInformation zu Sorgerechtsverfügung nach § 1782 BGB, Testament und Notfallmappe, damit im Ernstfall feststeht, wer für die Kinder sorgtEhrenamtlich mitwirkende Fachleute aus Notariat und Anwaltschaft
Information für FamilienVorträge zu Waisenrente, Bildungs- und Teilhabeleistungen, Stipendien und anderen HilfenFachleute aus Rentenberatung und Jugendamt
Bildungsstipendien und NothilfefondsZuschüsse für Lernmaterial, Nachhilfe und Ausbildung, schnelle Hilfe in akuten Notlagen etwa bei unerwarteten Kosten, Starthilfe für Kaution und Erstausstattung beim AuszugVergabe nach der Ausnahme für Waisen in der Spenden- und Vergaberichtlinie

Psychotherapie bietet die Stiftung bewusst nicht selbst an. Sie ist Heilkunde und Kassenleistung, eine Parallelstruktur wäre rechtlich heikel und fachlich nicht sinnvoll. Die Stiftung überbrückt die Wartezeit mit Trauerbegleitung und lotst gezielt in die Regelversorgung.

Schutz und Datenschutz

Bevor das erste Kind den Treff betritt, gibt es ein Schutzkonzept mit Verhaltenskodex, Beschwerdeweg und erweiterten Führungszeugnissen für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen, wie es § 72a SGB VIII für die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt verlangt. Angaben zu Trauer und seelischer Belastung sind Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO und werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Sorgeberechtigten, sparsam und getrennt von Spenderdaten verarbeitet. Für den Bedürftigkeitsnachweis genügt die Einsichtnahme in den Bescheid mit einem kurzen Vermerk.

Finanzierung

Die Projekte lassen sich über eine breite Palette an Drittmitteln und Zuschüssen mit- oder sogar vollständig finanzieren. Spenden sind für das Thema Waisen deutlich leichter zu gewinnen als für viele andere Themen. Kondolenzspenden passen dazu wie kaum eine andere Spendenform, weshalb die Stiftung mit Bestattungsunternehmen zusammenarbeitet und eine Spendenseite mit Kondolenzfunktion anbietet. Hinzu kommen Geldauflagen der Justiz, Förderprogramme von Lotterien, Land und Kommune und zweckgebundene Spenden für Stipendien und Nothilfefonds.

Evaluation und Öffentlichkeitsarbeit

Gemessen wird, wie viele Kinder erreicht werden, wie lange sie bleiben, wie Kinder und Eltern die Unterstützung erleben und wie viele Jugendliche den Übergang in Ausbildung oder Studium schaffen. Hinzu kommen die Zahl vermittelter ehrenamtlicher Vormundschaften, die Teilnehmenden der Vorsorgeabende und die Zahl der Schulen und Kitas, die mit der Handreichung arbeiten. Die Hilfe für Waisen ist sehr positiv besetzt und stärkt das Ansehen der Stiftung.

Nachhaltigkeit

Ein Alumniprogramm bindet ehemalige Teilnehmende über die Jahre als Peer-Mentoren, Ehrenamtliche und Spender und auf lange Sicht als Gremienmitglieder, die hinter Mission und Vision der Stiftung stehen. So entsteht eine aktive Unterstützerbasis, die das Angebot dauerhaft trägt.

Stand und nächste Schritte

Das Konzept steht auf Stufe 2. Nächste Schritte sind die Abstimmung des Satzungszwecks mit Stiftungsaufsicht und Finanzamt, die Überprüfung der Bedarfshypothese und die Gespräche mit Notfallseelsorge, Vormundschaftsverein und Bestattungsunternehmen.

Gewinnung und Stärkung von Pflegefamilien

Ausgangssituation und Überlegung

Die Aufnahme eines Kindes in Dauerpflege ist eine bedeutende und verantwortungsvolle Aufgabe, die für Kind und Pflegefamilie viel Positives bewirken kann. Bundesweit lebten 2022 rund 86.000 junge Menschen in einer Pflegefamilie, das sind 41,5 Prozent aller außerhalb der eigenen Familie aufwachsenden Kinder und Jugendlichen. Neue Pflegefamilien zu gewinnen gilt bei Trägern und Fachverbänden als schwierig, vor allem für die kurzfristige Bereitschaftspflege. Fehlen Pflegeplätze, werden gerade jüngere Kinder in Heimen untergebracht, obwohl ein familiäres Umfeld für sie fachlich vorzugswürdig wäre.

Vermittlung, Eignungsprüfung, Pflegeerlaubnis und Hilfeplanung liegen beim Jugendamt und bei den von ihm beauftragten Pflegekinderdiensten. Vor Ort sind neben dem Pflegekinderdienst des Jugendamts mehrere freie Träger und ein Netzwerk von Pflegefamilien tätig. Die Stiftung tritt deshalb als Partnerin dieser Fachdienste auf und stärkt sie dort, wo deren Mittel enden.

Zielsetzung

Familien sollen motiviert werden, sich für eine Dauerpflege zu entscheiden, indem sie umfassend informiert, unterstützt und begleitet werden. Pflegefamilien sollen sich ihrer Aufgabe dauerhaft gewachsen fühlen und motiviert bleiben.

Angebotsspektrum und Rollenverteilung

MaßnahmeInhaltVerantwortlichBeitrag der Stiftung
InformationRegelmäßige Informationsveranstaltungen in Gemeinden, Schulen und sozialen Einrichtungen, leicht verständliche Broschüren, Webseite mit häufigen Fragen, Erfahrungsberichten und weiterführenden LinksJugendamt und PflegekinderdiensteFinanziert Materialien, Webseite und Veranstaltungen, Absender bleibt der Fachdienst
ÖffentlichkeitsarbeitKampagnen in Print, Radio, Fernsehen und sozialen Medien, Interviews mit Pflegefamilien, Familientage und Infoabende mit FachvorträgenJugendamt und PflegekinderdiensteMitfinanzierung und Verbreitung über eigene Kanäle
Beratung und VorbereitungIndividuelle Beratung interessierter Familien, Vorbereitungskurse zu Bindung, Traumabewältigung und Rechtsrahmen, erfahrene Pflegeeltern als Mentoren für neue FamilienPflegekinderdienstErgänzende Kurse zu Trauma und Biografiearbeit, Kinderbetreuung während der Schulungen, Mentorenprogramm
Entlastung im AlltagStundenweise Betreuung, Auszeiten, FreizeitenStiftungGeschulter Entlastungspool, Auszeitwochenenden für Pflegeeltern, Freizeiten für Pflegekinder und leibliche Geschwister
Verwandten- und NetzwerkpflegeBeratung und Austausch für Großeltern und VerwandtePflegekinderdienstGemeinsame Gruppe mit dem Waisenkonzept im Familienzentrum
VernetzungSelbsthilfegruppen, Netzwerktreffen und Workshops, Foren und Gruppen onlinePflegeeltern selbstFördert Zusammenschlüsse von Pflegeeltern nach § 4a SGB VIII mit Räumen, Moderation und kleinen Budgets
Langfristige BegleitungSupervision, Fortbildungen zu Entwicklungspsychologie und Konfliktbewältigung, Krisentelefon und kurzfristige HilfeJugendamt und PflegekinderdienstFortbildungen im Familienzentrum, gegebenenfalls Finanzierung zusätzlicher Beratungsstunden, keine eigene Hotline
SonderbedarfeAusgaben jenseits der PauschalenStiftungErgänzungsfonds für Musikunterricht, Lernförderung und Freizeiten
Vereinbarkeit mit dem BerufFreistellung für Eingewöhnung und HilfeplangesprächeArbeitgeberSelbstverpflichtung „pflegefamilienfreundlicher Arbeitgeber“ als Label der Stiftung
AnerkennungWürdigung und DankStiftung gemeinsam mit dem JugendamtJährliches Dankesfest und Würdigung ohne identifizierende Angaben zu den Kindern

Preise und Medienberichte über einzelne Pflegefamilien machen Pflegekinder erkennbar, deren Geschichte oft belastet ist und deren Herkunftsfamilie Rechte hat. Öffentliche Würdigung erfolgt deshalb nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten und des Jugendamts und ohne Namen, Fotos oder Lebensgeschichten der Kinder.

Rahmenbedingungen

Zur Information gehören die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Pflegegeld setzt sich aus den Kosten für den Sachaufwand und einem Betrag für die Erziehung zusammen und ist unter den Voraussetzungen der Finanzverwaltung steuerfrei. Das Jugendamt erstattet nachgewiesene Beiträge zur Unfallversicherung und die Hälfte angemessener Aufwendungen für die Alterssicherung der Pflegeperson (§ 39 Abs. 4 SGB VIII). Kindergeld kann an die Pflegeeltern gehen und wird teilweise auf das Pflegegeld angerechnet (§ 39 Abs. 6 SGB VIII). Elternzeit ist möglich, einen Anspruch auf Elterngeld haben Pflegeeltern außerhalb der Adoptionspflege bislang nicht. Diese Punkte nehmen Sorgen, als Werbebotschaft taugen sie wenig, denn Familien mit vorwiegend finanziellen Motiven passen selten zu den Anforderungen einer Dauerpflege.

Zielgruppen

Neben klassischen Elternpaaren spricht die Stiftung Alleinstehende, gleichgeschlechtliche Paare und ältere Paare an, deren eigene Kinder aus dem Haus sind. Gesondert angesprochen werden Familien für die Bereitschaftspflege und Familien, die ein Kind mit Behinderung aufnehmen können, womit das Konzept an den Inklusionsschwerpunkt anknüpft. Arbeitgeber werden über die Selbstverpflichtung gewonnen, denn ob Berufstätige ein Pflegekind aufnehmen, hängt häufig an Freistellung und Flexibilität.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Verwandtenpflege. Großeltern oder Geschwister, die ein Kind nach dem Tod der Eltern aufnehmen, verstehen sich selten als Pflegefamilie und kennen ihre Ansprüche auf Beratung und Pflegegeld oft nicht. Bei Verwandten in gerader Linie kann das Jugendamt den Anteil für den Sachaufwand kürzen, wenn sie dem Kind Unterhalt leisten können (§ 39 Abs. 4 SGB VIII), was zusätzlichen Beratungsbedarf auslöst. Hier treffen sich Pflegefamilien- und Waisenkonzept, denn die gemeinsame Gruppe für Großeltern und Verwandte erreicht genau die Vollwaisen, die der Erblasserin am Herzen lagen.

Kooperation

Die Stiftung arbeitet eng mit dem Jugendamt und den Pflegekinderdiensten zusammen, mit Organisationen, die sich ebenfalls für Pflegekinder einsetzen, und mit Unternehmen als Sponsoren und Unterstützer.

Finanzierung

Ein Pflegeplatz kostet die öffentliche Hand nur einen Bruchteil einer Heimunterbringung. Das Jugendamt hat deshalb ein eigenes wirtschaftliches Interesse an jeder zusätzlich gewonnenen Pflegefamilie und kommt als Mitfinanzierer von Kampagne und Entlastungspool in Betracht. Hinzu kommen Arbeitgeber, die das Label unterstützen, Geldauflagen der Justiz für den Ergänzungsfonds und Projektmittel von Stiftungen, die sich der Pflegekinderhilfe widmen.

Bedarfsanalyse und Evaluation

Vor jeder weiteren Planung steht eine Bedarfsanalyse mit Jugendamt und Pflegekinderdiensten unter Berücksichtigung der bestehenden Angebote. Geklärt wird, wie viele Bewerbungen jährlich eingehen, wie viele Kinder auf einen Platz warten, bei welchen Gruppen die Lücke am größten ist, wie viele Kinder in Verwandtenpflege leben und wie häufig Pflegeverhältnisse abbrechen. Daraus ergeben sich die Kennzahlen, insbesondere neue Bewerberfamilien, erfolgreich abgeschlossene Eignungsprüfungen, die Stabilität der Pflegeverhältnisse nach zwei Jahren, erreichte Verwandtenpflegefamilien und Arbeitgeber mit Selbstverpflichtung.

Stand und nächste Schritte

Das Konzept steht auf Stufe 1 bis 2. Nächster Schritt ist die Bedarfsanalyse mit Jugendamt und Pflegekinderdiensten.

Geschwister von Kindern mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Ausgangssituation und Überlegung

In Familien mit einem behinderten oder chronisch kranken Kind richtet sich die Aufmerksamkeit zwangsläufig auf dieses Kind. Geschwister übernehmen früh Verantwortung, stellen eigene Wünsche zurück und behalten Sorgen, Wut oder Schuldgefühle oft für sich. Fachverbände der Behindertenhilfe beschreiben, wie stark diese Kinder belastet sind und wie wenig Raum sie für ihre eigenen Fragen haben. Bundesweit gibt es erprobte Gruppenkonzepte und eine Angebotssuche einer Stiftung mit Schwerpunkt Geschwisterarbeit weist über 200 Angebote aus, die regional aber sehr ungleich verteilt sind. Für eine Stiftung mit dem Querschnittsthema Inklusion ist das eine naheliegende Lücke, denn Inklusion betrifft die ganze Familie.

Zielsetzung

Geschwister erhalten einen eigenen Raum, in dem sie im Mittelpunkt stehen, Gleichaltrige in derselben Lage treffen, Bewältigungsstrategien entwickeln und kindgerechte Informationen erhalten.

Angebotsspektrum und Methodik

BausteinAusgestaltung
GeschwistergruppenMonatliche Gruppen im Familienzentrum, getrennt für Kinder von 6 bis 12 und Jugendliche von 13 bis 17 Jahren, nach einem erprobten Gruppenkonzept, geleitet von geschulten Fachkräften
Geschwistertage und FerienErlebnistage, an denen die Geschwister im Mittelpunkt stehen, und reservierte Plätze in den Feriencamps
ElternElternabende zur Situation der Geschwister, Austausch in der Vernetzung der Bezugspersonen
WissenKindgerechte Informationen zu Behinderungen und Erkrankungen und Material für Eltern auf der Plattform der Stiftung

Kooperation und Zugang

Den Zugang öffnen Kinderkliniken, sozialpädiatrische Zentren, Frühförderstellen, Förderschulen, Kitas mit Inklusionsplätzen und Selbsthilfegruppen. Familien, die in der Familienberatung Hilfe beim Pflegegrad suchen, erfahren dort ebenfalls von dem Angebot.

Finanzierung und Evaluation

Da die Gruppen nach einem bestehenden Konzept arbeiten, entstehen nur Kosten für Schulung, Leitung und Material. In Betracht kommen die Mikro- und Projektförderung der Aktion Mensch, Stiftungen mit Schwerpunkt Geschwisterarbeit und für begleitende Elterngruppen die Selbsthilfeförderung der Krankenkassen nach § 20h SGB V. Gemessen wird, wie viele Geschwister regelmäßig teilnehmen und wie Kinder und Eltern die Gruppen erleben.

Stand und nächste Schritte

Das Konzept steht auf Stufe 1. Nächste Schritte sind die Auswahl eines Gruppenkonzepts und Gespräche mit sozialpädiatrischem Zentrum und Frühförderstelle.

Brückenangebote für Kinder ohne Kitaplatz

Ausgangssituation und Überlegung

Trotz des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz fehlen vielerorts Kitaplätze. Betroffen sind häufig Familien, die sich im System schlechter auskennen, Familien mit geringem Einkommen und Familien, in denen zu Hause kein Deutsch gesprochen wird. Gerade diese Kinder würden von früher Bildung am meisten profitieren. Das Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ hat solche Brückenangebote von 2017 bis 2022 erprobt und einige Länder und Kommunen fördern sie weiter.

Zielsetzung

Kinder ab zwei Jahren ohne Kitaplatz werden in Sprache, Bewegung und sozialem Lernen gefördert und auf Kita und Schule vorbereitet. Ihre Eltern erhalten Orientierung, wie sie einen Platz finden und ihren Anspruch durchsetzen.

Angebotsspektrum und Methodik

Die Gruppen treffen sich zwei- bis dreimal pro Woche für zwei bis drei Stunden mit höchstens zehn Kindern. Eine pädagogische Fachkraft leitet sie, unterstützt von Ehrenamtlichen. Inhalte sind Spiel, Sprachbildung im Alltag, Bewegung und Elemente der musikalischen Früherziehung aus dem Musikprojekt der Stiftung.

Rechtlicher Rahmen

Da die Eltern anwesend bleiben, handelt es sich um eine Eltern-Kind-Gruppe und nicht um eine erlaubnispflichtige Einrichtung nach § 45 SGB VIII. Diese Abgrenzung wird vor dem Start mit dem Landesjugendamt geklärt, damit das Angebot nicht unbemerkt in die Erlaubnispflicht hineinwächst.

Zugang, Finanzierung und Evaluation

Das Jugendamt kann Familien auf der Warteliste der Platzvergabe auf das Angebot hinweisen, Hebammen, Kinderärzte und Familienpaten ergänzen den Zugang. Die Familienberatung informiert die Eltern über ihren Rechtsanspruch auf einen Platz und hilft bei der Anmeldung. Finanziert wird das Angebot über Landes- und kommunale Mittel für Brückenangebote und Sprachbildung, wo es sie gibt, sowie über Stiftungsmittel und Lotteriemittel. Gemessen wird, wie viele Kinder nach der Brückengruppe in eine Kita wechseln und wie Eltern und Fachkräfte die Entwicklung der Kinder einschätzen.

Stand und nächste Schritte

Das Konzept steht auf Stufe 1. Nächste Schritte sind die Klärung mit dem Landesjugendamt und ein Gespräch mit der Kitaplatzvergabe des Jugendamts.

Verbindende Struktur und Umsetzungsfahrplan

Die Familienkonzepte greifen ineinander. Vollwaisen wachsen häufig bei Verwandten auf, die damit selbst zur Pflegefamilie werden und für das Kind einen Vormund brauchen. Familien nach dem Tod eines Elternteils erhalten vorrangig eine Patin und ehemalige Paten sind ein naheliegender Kreis für künftige Pflegeeltern.

Alle Konzepte teilen sich Infrastruktur, die nur einmal aufgebaut werden muss. Dazu gehören die Räume des Familienzentrums, der Ehrenamtspool mit gemeinsamer Schulung, das Schutzkonzept, die Datenschutzdokumentation und die Feriencamps. Jede dieser Strukturen wird durch jedes weitere Konzept besser ausgelastet und damit günstiger je erreichtem Kind.

PhaseZeitraumSchritte
1 GrundlagenMonat 1 bis 6Satzungszweck mit Stiftungsaufsicht und Finanzamt abstimmen, Schutz- und Datenschutzkonzept, Baugutachten für die Immobilie, Bedarfsgespräche mit Jugendamt, Pflegekinderdiensten, Netzwerk Frühe Hilfen, Schulsozialarbeit und Hospizdiensten, Aufnahme in die Empfängerliste für Geldauflagen, Spendenseite mit Kondolenzfunktion, Vergaberegeln für Stipendien und Nothilfefonds
2 Start vor OrtMonat 7 bis 18Familienberatung, offener Treff und Trauergruppen, Familienpatenschaften, Vorsorgeabende, Entlastungspool und Zusammenschluss der Pflegeeltern, Gruppe für Großeltern und Verwandte, Geschwistergruppen, Brückengruppen, Pilot der Handreichung an ausgewählten Schulen und Kitas
3 Ausbau und Übertragungab Monat 19Programm für ehrenamtliche Vormundschaften, Handreichung und Informationsmaterial zur Inobhutnahme bundesweit über die Plattform, Label für pflegefamilienfreundliche Arbeitgeber, Alumniprogramm, erster Wirkungsbericht an Vorstand und Förderer

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Teil 4 von 5

Bildung, Schutz und Freizeit

Diese Programmlinien stärken Kinder in Kita, Schule und Freizeit und wirken über Fachkräfte als Multiplikatoren.

Musikpädagogische Förderung in Kitas und Kleingruppen

Ausgangssituation und Überlegung

Die Stifterin legte großen Wert auf Bildung und in ihrer Familie wurde früh musiziert. Viele Anlagen eines Menschen werden in sehr jungen Jahren gelegt und musikpädagogische Einheiten wirken nachweislich positiv, etwa auf die Sprachentwicklung. Es ist deshalb folgerichtig, Kindern kostenlosen Zugang zu musikalischer Früherziehung zu eröffnen, in Kitas und in eigenen Kursen im Familienzentrum.

Zielsetzung

Die beiden Primärziele sind die Förderung der allgemeinen Entwicklung in Sprache, Motorik und sozial-emotionalen Kompetenzen und die Stärkung von Selbstbewusstsein und Kreativität. Sekundärziel ist die musikalische Grundkompetenz, aus der sich für besonders begabte Kinder ein Stipendium ergeben kann. Das Angebot eignet sich besonders für einen inklusiven Ansatz, der allen Kindern unabhängig von ihren Voraussetzungen Teilhabe ermöglicht.

Wissenschaftliche Grundlage

Nach dem Forschungsstand sind musikbasierte Interventionen mit Kindern eine wirksame Methode in Gesundheitsversorgung und Bildung und die Beschäftigung mit Musik wirkt positiv auf außermusikalische Entwicklungsbereiche (Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie 61/2012, S. 235 bis 254). Musik regt Konzentration, Gedächtnis und Kreativität an, hilft Stress abzubauen und Gefühle auszudrücken und stärkt das Selbstbewusstsein. Das gilt besonders für Kinder mit Beeinträchtigungen. Beim gemeinsamen Musizieren lernen Kinder und Eltern, aufeinander zu hören und zusammenzuarbeiten, was Vorurteile und Berührungsängste abbaut.

Methodik und Curriculum

Die Inhalte richten sich nach dem Entwicklungsstand der Kinder. Die Grundförderung führt je nach Begabung und Motivation in elementares Instrumentalspiel mit Trommeln, Rasseln und Klanghölzern ein. Gearbeitet wird mit Liedern, Reimen, Fingerspielen, Bewegungsliedern und kleinen Geschichten, und wo es förderlich ist, werden Bewegung und Tanz eingebaut. Bei wöchentlichem Turnus folgt jede Einheit einem wiederkehrenden Ablauf aus Begrüßungslied, Hauptteil mit wechselnden Schwerpunkten und Abschlusslied. Wiederholung ist umso wichtiger, je jünger die Kinder sind. Die Themenplanung hat einen klaren, reproduzierbaren Fokus und wird auf Kinder mit besonderem Förderbedarf abgestimmt. Das Angebot bleibt Pädagogik und erhebt keinen therapeutischen Anspruch.

Infrastruktur

Der Raum braucht eine große Freifläche für Musik und gefahrloses Tanzen. Geräusche dürfen weder von außen stören noch die Nachbarschaft über Gebühr belasten und Instrumente und Material müssen vorhanden sein. Für Kurse außerhalb der Kitas bietet sich das Familienzentrum an, das barrierearm umgebaut wird, gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden ist und kostenlose Parkplätze in der Nähe hat.

Personal

Der künftige Vorstand hat entschieden, vorerst niemanden anzustellen. Mehrere selbstständige Musikpädagoginnen teilen sich deshalb die Kurse, was Ausfälle abfedert und das Risiko der Scheinselbstständigkeit senkt. Die Fachkräfte haben ein Studium oder eine Ausbildung in Musikpädagogik oder eine vergleichbare Qualifikation, Erfahrung mit Kitakindern, Begeisterungsfähigkeit und im Idealfall einen Blick für individuellen Förderbedarf und sie bilden sich fort. Für die kinder- und jugendnahe Arbeit legen alle ein erweitertes Führungszeugnis vor.

Ergänzend können Studierende der Musikpädagogik der örtlichen Hochschulen über die Übungsleiterpauschale von jährlich 3.000 Euro oder im Rahmen ihrer Praxisausbildung Kurse leiten. Eine erfahrene Fachkraft gestaltet dafür als Dienstleisterin die Kurseinheiten, bereitet Material vor und übernimmt die Supervision und der pädagogische Anspruch wird entsprechend angepasst. Das Modell vergrößert den Personalpool kostengünstig, gibt angehenden Pädagogen Praxiserfahrung und das Material kann unter offener Lizenz auf der Plattform der Stiftung Eltern und Kitas bundesweit zur Verfügung stehen.

Auswahl der Kitas und Kurse

Da die Mittel begrenzt sind, werden Kitas nach einer festen Rangfolge ausgewählt.

  1. Sitz der Kita in der Stadt als Voraussetzung
  2. Kitas mit Inklusionsplätzen als primäres Kriterium
  3. Eine Trägerschaft im Sinne des dokumentierten Stifterwillens als sekundäres Kriterium, ersatzweise die Entfernung zum Stiftungssitz, weil Fahrtzeiten als Arbeitszeit zählen

Für die eigenen Kurse gilt der Wohnort in der Stadt. Angestrebt ist eine möglichst gleichwertige Mischung aus Kindern mit Behinderung, Kindern aus benachteiligten Verhältnissen und Kindern ohne bekannte Nachteile. Gelebte Inklusion bedeutet, Gruppen zusammenzubringen, die sonst viel zu oft getrennt bleiben, was die sozialen Kompetenzen aller stärkt. Ein Drittel je Gruppe ist der Zielwert bei Kursbeginn, Abweichungen bis 50 Prozent sind zulässig und über das Nachbesetzen bei Abbrüchen entscheidet die Kursleitung.

Elterneinbindung

Eltern werden vorab über Ziele und Inhalte informiert, besonders bei Einheiten in der Kita. In den eigenen Kursen sind sie aktiv beteiligt, bei sehr jungen Kindern ist ihr Mitsingen und Mittanzen unverzichtbar. Gruppenübergreifende Veranstaltungen können gemeinsam mit Kirchengemeinden stattfinden.

Kooperation

Die Kommune hat sich positiv zu einer Kooperation geäußert. Das Programm wird in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII vorgestellt und Kitas und Tagespflegepersonen werden früh in die Planung einbezogen. Ähnliche Angebote gibt es vor Ort in kleinem Umfang über Fördervereine und überregional über andere Stiftungen, mit denen der Austausch lohnt. Ohne Kooperationspartner ist das Projekt nicht umsetzbar.

Probleme und Möglichkeiten

Die Personallage in den Kitas ist extrem angespannt und gerade Kinder mit erhöhtem Förderbedarf kommen dabei oft zu kurz. Die Stiftung achtet darauf, dass ihr Angebot nicht als Lückenfüller für fehlendes Personal genutzt wird. Der soziale Mehrwert ist in den eigenen Kursen am größten, weil dort Kinder unterschiedlicher Herkunft und Eltern zusammen musizieren.

Finanzierung

Die Kurse im Familienzentrum sind über den Teilhabebetrag aus Bildung und Teilhabe teilweise refinanzierbar, als Beitrag zur sprachlichen Bildung kommen Landesmittel für Sprachförderung in Kitas in Betracht und weitere Fördermittel folgen dem Drittmittelkonzept. Eine halbe Stelle wäre für die Stiftung auch ohne Drittmittel tragbar. Etabliert sich das Projekt und decken Drittmittel die Kosten, kann es ausgebaut werden.

Evaluation und Öffentlichkeitsarbeit

Die Entwicklung der Kinder wird regelmäßig beobachtet und mit einem standardisierten Bogen dokumentiert, was besonders für Kinder mit Förderbedarf wichtig ist. In den Kitas gibt es Feedbackgespräche mit den Fachkräften, für die eigenen Kurse eine halbjährliche Elternbefragung und das Konzept wird entsprechend angepasst. Die Öffentlichkeitsarbeit schärft das Bewusstsein für Inklusion und frühe musikalische Förderung und öffnet den Zugang zu Kitas und Kindern mit Förderbedarf. Die eigenen Kurse werden über die Kommune, regionale Medien, die Webseite und Flyer in Kitas, Kinderarzt-, Ergotherapie- und Logopädiepraxen und Beratungsstellen bekannt gemacht und die Nachbarn werden vorab informiert.

Nachhaltigkeit

Das Konzept wird laufend an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst, über Fortbildungen und nach Möglichkeit eine Kooperation mit einer Ausbildungsstätte für Musikpädagogik.

Stand und nächste Schritte

Das Konzept steht auf Stufe 2, die Umstellung auf Honorarkräfte nach dem Vorstandsbeschluss ist eingearbeitet. Nächste Schritte sind die Vorstellung in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII und die Gewinnung einer erfahrenen Fachkraft für Konzeption und Supervision.

Lernzentrum in benachteiligten Stadtteilen

Ausgangssituation und Bedarfsermittlung

Die Stiftung will in sozial benachteiligten Stadtteilen Lernzentren einrichten, die Kindern und Jugendlichen mit evidenzbasierten Methoden bessere Bildungschancen eröffnen. Welche Stadtteile am stärksten betroffen sind, schätzten Medien und Jugendamt unterschiedlich ein und die Brennpunkte verlagern sich. Jugend- und Schulamt werden deshalb zu einer sozioökonomischen Analyse befragt, insbesondere zu Schulabbrüchen, niedrigen Abschlüssen und fehlendem Zugang zu guten Lernressourcen. Die zuständige Fachbereichsleitung der Kommune hat ihre Unterstützung zugesagt.

Zielsetzung

Das Lernzentrum verringert Bildungsungleichheit und fördert schulische Leistungen und soziale Integration der Kinder und Jugendlichen aus dem Stadtteil.

Wissenschaftliche Grundlage

Das Konzept entsteht mit den zuständigen Behörden, Schulen und einer Hochschule auf Grundlage aktueller Forschung aus Pädagogik, Entwicklungspsychologie und Soziologie. Es berücksichtigt konstruktivistisches und kooperatives Lernen und individualisierte Förderung, gerade mit Blick auf Inklusion.

Infrastruktur

Ob Räume der Stadt oder von Schulen genutzt werden können oder eigene angemietet werden müssen, wird noch geklärt, ein in Frage kommendes Beispiel ist ein gerade neu umgebautes städtisches Freizeitzentrum. Die Ausstattung muss angemessen und nachhaltig sein und wird in Fachgesprächen festgelegt. Die stiftungsinterne Leitlinie zur Barrierefreiheit ist zu beachten.

Angebotsspektrum

  • Nachhilfe in Kernfächern wie Mathematik, Sprachen und Naturwissenschaften
  • Hausaufgabenbetreuung und Lernberatung
  • Förderkurse bei besonderem Förderbedarf, etwa Lese-Rechtschreib-Schwäche, Rechenschwäche oder Sehbeeinträchtigung
  • Workshops zu Schlüsselkompetenzen wie Medienkompetenz und Selbstorganisation
  • Mentoring durch Ehrenamtliche aus Hochschulen und Berufsleben, verzahnt mit dem Mentoring für Waisen und Halbwaisen
  • Elternkurse, die Eltern im Bildungsweg ihrer Kinder stärken

Methodik

Die Lehrmethoden sind adaptiv und richten sich nach den Bedürfnissen der Teilnehmenden. Lernstandserhebungen ermöglichen eine laufende Anpassung, Lernstandsdaten werden nur mit Einwilligung der Eltern und im nötigen Umfang erhoben.

Personal

Studierende höherer Semester der örtlichen Universität, Absolventinnen im Anerkennungsjahr der Fachhochschule und Praktikanten bilden den Kern des Teams und werden über die Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro im Jahr vergütet. Für manche Kinder braucht es qualifizierte Lehrkräfte, wobei das Kosten-Nutzen-Verhältnis entscheidet. Geschulte Ehrenamtliche zu gewinnen dürfte anfangs schwierig sein, weshalb beim überörtlichen Träger nach Fördermöglichkeiten und Partnern gefragt wird.

Probleme und Möglichkeiten

Die Räume können je nach Lage auch für Workshops, Kurse zur frühkindlichen Bildung oder Musikpädagogik genutzt werden. Das Hauptproblem neben der Finanzierung ist, die Kinder mit Förderbedarf überhaupt zu erreichen. Sozialarbeiter vor Ort raten zu Flyern und Plakaten in Kitas, Kinderarzt-, Ergotherapie- und Logopädiepraxen und Beratungsstellen. Wirksamer ist der Zugang dort, wo die Kinder ohnehin sind, über die Empfehlung von Lehrkräften und Schulsozialarbeit, die Kooperation mit Schulen im Startchancen-Programm ab dem Schuljahr 2024/25 und mit den Trägern des Ganztags. Vor dem Start steht eine Bestandsaufnahme der Hausaufgabenhilfen an Ganztagsschulen, damit das Zentrum ergänzt und nicht doppelt.

Kooperation

Jugend- und Schulamt, Schulen, Hochschulen, Unternehmen und andere Bildungs- und Sozialeinrichtungen werden früh in die Planung einbezogen. Der überörtliche Träger der Sozial- und Jugendhilfe kann als aktiver Partner eine große Stütze sein. Ohne Kooperationspartner ist das Projekt nicht umsetzbar.

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt in Teilen über Drittmittel, insbesondere für hoch qualifizierte Kräfte. Eine tragende zweite Säule ist die Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II. Lässt sich die Stiftung als Anbieter anerkennen, trägt der Leistungsträger die Kosten für leistungsberechtigte Kinder, sobald die Schule den Förderbedarf bestätigt. Die Stiftungsmittel konzentrieren sich dann auf Kinder ohne Anspruch und auf Lehrkräfte für besondere Bedarfe. Schulen im Startchancen-Programm können ihr Chancenbudget je nach Landesvorgaben für außerschulische Partner einsetzen.

Evaluation, Öffentlichkeitsarbeit und Nachhaltigkeit

Ein Evaluationskonzept verbindet Lernstandserhebungen, Feedbackgespräche mit Teilnehmenden und qualitative Studien. Die Öffentlichkeitsarbeit schärft das Bewusstsein für Bildungsförderung im Stadtteil und gewinnt Unterstützung. Das Lernzentrum soll sich dauerhaft etablieren und laufend an neue Erkenntnisse angepasst werden, wofür strategische Partnerschaften nötig sind. Es hat das Potenzial zum Leuchtturmprojekt.

Stand und nächste Schritte

Das Konzept steht auf Stufe 2. Der Stiftung fehlt das Fachwissen, ein Lernzentrum allein zu betreiben, und nach den Förderrichtlinien dürften Kosten für ausgebildete Lehrkräfte nur anteilig übernommen werden. Nächste Schritte sind die Befragung von Jugend- und Schulamt, die Anerkennung als Anbieter der Lernförderung und die Gespräche mit Hochschule und Startchancen-Schulen.

Fortbildungsprogramm für Fachkräfte

Ausgangssituation und Überlegung

Studien zeigen, dass Diskriminierung in Bildungseinrichtungen verbreitet ist und Entwicklung und Wohlbefinden der Kinder beeinträchtigt, während inklusive Bildung Integration und gleiche Bildungschancen fördert. Wer Erzieherinnen und Lehrkräfte stärkt, erreicht über Jahre viel mehr Kinder als mit der Förderung einzelner Kinder. Die Stiftung bietet deshalb kostenlose Fortbildungen zu Inklusion, Antidiskriminierung, Kinderrechten und Kinderschutz an, gegliedert in Module mit gemeinsamer Organisation und gemeinsamem Dozentenpool.

Zielsetzung und Zielgruppe

Pädagogische Fachkräfte sollen inklusive Lernumgebungen gestalten, gutes Inklusionsmaterial erkennen und einsetzen, diskriminierendem Verhalten aktiv entgegenwirken und Kinderrechte im Alltag umsetzen. Zielgruppe sind Erzieherinnen, Lehrkräfte aller Schulformen, pädagogisches Personal in Kitas und Menschen in der Ausbildung zu diesen Berufen.

Angebotsspektrum

ModulInhalte
Inklusion und AntidiskriminierungGrundlagen der Antidiskriminierungspädagogik und Inklusion, rechtlicher Rahmen von Inklusion und Gleichbehandlung, Methoden für eine inklusive und diskriminierungsfreie Umgebung, geeignetes Material erkennen und selbst erstellen, Erkennen von und Eingreifen bei Diskriminierung, Praxisbeispiele gelungener Inklusionsarbeit
Kinderrechte in der pädagogischen PraxisEinführungsseminar zu Kinderrechten und ihrer Bedeutung, Workshops zu Beteiligung, Schutz vor Gewalt und Inklusion, Praxisseminare mit Fallstudien und Rollenspielen, Vertiefungsseminare für erfahrene Fachkräfte
SchutzkonzepteErstellung und Fortschreibung von Gewaltschutzkonzepten mit Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren
Besondere LebenslagenUmgang mit trauernden Kindern, Pflegekinder in Kita und Schule, Medienkompetenz für Fachkräfte

Nicht jedes Seminar deckt alle Inhalte ab, Schwerpunkte machen die Einheiten wirksamer. Das Modul zu Schutzkonzepten trifft einen festen Bedarf, denn seit 2021 ist ein Gewaltschutzkonzept mit Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren Voraussetzung für die Betriebserlaubnis jeder Kita (§ 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) und viele Einrichtungen müssen ihre Konzepte erstmals erstellen oder fortschreiben.

Methodik

Die Seminare sind interaktiv, mit Vorträgen, Gruppendiskussionen, Fallanalysen, Rollenspielen und Reflexion. Ein Seminar folgt einem festen Ablauf.

AbschnittDauer
Begrüßung und Einführung in Thema und Ziele15 Minuten
Theoretischer Input zu Konzepten und Rechtsgrundlagen45 Minuten
Praxisphase mit Gruppenarbeit, Diskussion oder Rollenspiel60 Minuten
Pause und informeller Austausch15 Minuten
Vertiefung an Fällen und Fragen aus dem Arbeitsalltag45 Minuten
Abschlussdiskussion und Feedback30 Minuten

Neben den Seminaren im Familienzentrum bietet das Programm Teamfortbildungen in den Einrichtungen selbst an, gern an Schließtagen der Kitas, weil so ganze Teams erreicht werden.

Dozenten und Infrastruktur

Die Dozentinnen kommen aus Pädagogik, Psychologie, Sozialarbeit und Recht. Ehrenamtliche Mitwirkung ist willkommen, ein Honorar ist aber gerechtfertigt, weil schon die Vorbereitung erheblich Zeit kostet. Im Familienzentrum finden Gruppen bis 25 Personen Platz. Benötigt werden Flipchart, Pinnwände, Moderationskoffer, Beamer, Leinwand, Laptop, Verbindungskabel und Gäste-WLAN, Schreibmaterial mit Logo der Stiftung, Namensschilder, Handouts, Auswertungsbögen und Teilnahmebescheinigungen sowie Getränke und Snacks für die Pausen. Vorhänge, Bilder und Pflanzen sorgen für eine angenehme Atmosphäre. Was Dozenten darüber hinaus brauchen, wird vorab abgestimmt und übernommen.

Kooperation und Ablauf

Als Partner kommen Hochschulen, größere Kitaträger, Schulen und Kitas, die sich für Inklusion und gegen Diskriminierung einsetzen, sowie Jugend- und Schulamt in Betracht. Vor der weiteren Planung prüft die Stiftung, welche Angebote der überörtliche Träger, die Schulpsychologie und andere Anbieter bereits machen. Danach folgen die Bedarfserhebung nach Themen und Teilnehmenden, die Gewinnung der Dozenten, das Seminarprogramm und dessen Bewerbung. Für Lehrkräfte wird die Anerkennung als Fortbildung bei der Schulbehörde beantragt. Die Zahl der Seminare richtet sich nach dem festgestellten Bedarf.

Wirkung für die Kinder

Sensibilisierte Fachkräfte schützen Kinder besser vor Missbrauch und Vernachlässigung, stärken ihre Mitbestimmung, fördern jedes Kind unter Berücksichtigung seiner Rechte auf Bildung, Freizeit und Entwicklung und integrieren alle Kinder unabhängig von Herkunft oder Fähigkeiten.

Finanzierung

Die Grundfinanzierung trägt die Stiftung, damit die Seminare kostenlos bleiben. Fortbildungsbudgets der Kita- und Schulträger tragen einen Teil der Teamfortbildungen, die Begleitung bei Schutzkonzepten kann gegen einen geringen Kostenbeitrag angeboten werden und das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sowie Landesprogramme gegen Diskriminierung, Stiftungen, Unternehmen und Spendenaktionen kommen als weitere Quellen in Betracht.

Evaluation, Öffentlichkeitsarbeit und Nachhaltigkeit

Teilnehmende erhalten am Ende jedes Seminars einen Feedbackbogen, eine Nachbefragung nach sechs Monaten zeigt, was im Alltag angekommen ist. Bekannt wird das Programm über Bildungsnetzwerke, Kooperationspartner, Newsletter, soziale Medien und die direkte Ansprache von Schulen und Kitas, die Webseite veröffentlicht Programm, Inhalte und Ergebnisse. Ein Online-Ressourcenzentrum auf der Plattform der Stiftung stellt Materialien aus den Seminaren dauerhaft bereit.

Stand und nächste Schritte

Die Seminare zu Antidiskriminierung, Inklusion und Kinderrechten stehen auf Stufe 2, das übrige Weiterbildungsprogramm auf Stufe 1. Nächste Schritte sind die Bestandsaufnahme bestehender Angebote und die Bedarfserhebung bei Kitaträgern und Schulen.

Prävention von Mobbing und Aggression

Ausgangssituation und Überlegung

Diskriminierung und Mobbing stören das soziale Gefüge in Schulen und Gemeinschaften und wirken sich langfristig negativ auf psychische Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen aus. In belasteten Stadtteilen kommt aggressives Verhalten hinzu, das ohne frühe Hilfe in Straffälligkeit münden kann. Die Stiftung verbindet deshalb Sensibilisierung und Antiaggressionstraining zu einem gestuften Programm. Die erste Stufe erreicht ganze Klassen und Gruppen, die zweite arbeitet mit Kindern, bei denen sich aggressives Verhalten abzeichnet. So entsteht die gezielte Gruppe aus einem Klassenangebot heraus und über Empfehlungen von Schulsozialarbeit und Jugendhilfe, statt Kinder als „aggressiv“ in einen Kurs zu schicken, was stigmatisieren und verstärken kann, was abgebaut werden soll.

Stufe 1 Sensibilisierung gegen Diskriminierung und Mobbing

Ziel ist ein sicheres und unterstützendes Umfeld, in dem Kinder und Jugendliche Diskriminierung und Mobbing erkennen, dagegen vorgehen und Vielfalt wertschätzen. Die Programme sind ein Grundbaustein der Inklusion und richten sich an Kinder und Jugendliche von fünf bis achtzehn Jahren in Schulen, in Kitas vor dem Wechsel zur Schule, in Vereinen und anderen Bildungseinrichtungen.

InhaltUmsetzung
Was Diskriminierung und Mobbing sindAltersgerechte Workshops
Vorurteile und Stereotype erkennenRollenspiele und Gruppendiskussionen
Empathie und interkulturelle KompetenzKreative Projekte wie Theaterstücke oder Kunstwerke
Konfliktlösung und MediationÜbungen zu konkreten Situationen
Selbstwert und WiderstandskraftGruppenarbeit und Reflexion

Die Programme gestalten Pädagogen, Psychologen, Sozialarbeiter und Fachleute für Diversitätstraining mit Erfahrung in der Arbeit mit Minderjährigen. Als Räume dienen vor allem die der Bildungsträger und der Stadt, daneben das Familienzentrum mit Garten und bei Bedarf angemietete Orte wie ein Kletterpark. Ein Train-the-Trainer-Ansatz befähigt Lehrkräfte, die Inhalte selbst weiterzutragen, Online-Materialien sichern die langfristige Nutzung.

Stufe 2 Antiaggressionstraining

Das Training richtet sich an Kinder und Jugendliche von sechs bis achtzehn Jahren in belasteten Stadtteilen, die ein erhöhtes Risiko für aggressives Verhalten zeigen, aber noch nicht straffällig geworden sind, mit besonderem Blick auf schwierige familiäre Verhältnisse. Es vermittelt Kompetenzen, Konflikte gewaltfrei zu lösen und Gefühle angemessen zu regulieren. Grundlage sind evidenzbasierte Ansätze der kognitiven Verhaltenstherapie und der Sozialpädagogik mit Rollenspielen, Gruppendiskussionen, Selbstreflexion sowie Entspannungs- und Achtsamkeitsübungen, angeleitet von qualifizierten Fachkräften.

BausteinInhalt
EinführungsworkshopSensibilisierung und Motivation
TrainingseinheitenWöchentlich über drei bis sechs Monate
ElternabendeEinbindung der Familien
NachtreffenErfolgskontrolle und nachhaltige Unterstützung

Den Zugang öffnen Schulen, Jugendamt, Jugendzentren, Sportvereine und soziale Einrichtungen, zu denen zunächst eine Vertrauensbasis aufgebaut wird. Informationskampagnen über lokale Medien und Flyer und kleine Anreize wie Zertifikate nach Abschluss ergänzen den Zugang. Sportangebote am Freitag- und Samstagabend aus den Kleinprojekten dienen als offene Tür. Eine Kooperation mit der Justiz ist bewusst nicht vorgesehen, weil die Zielgruppe noch nicht in Erscheinung getreten ist, wohl aber mit dem Kommissariat für Kriminalprävention der Polizei. Für die Planung von der Raumausstattung bis zu Inhalten und Umsetzung steht ein Fachmann aus dem Sport mit Erfahrung in Präventionskonzepten und in der Trainerausbildung zur Verfügung.

Methodik

Die Stiftung setzt auf erprobte und evaluierte Programme und lässt ihre Trainerinnen darin ausbilden, statt eigene Programme zu entwickeln. Für die Mobbingprävention stehen Programme wie fairplayer oder der Ansatz nach Olweus zur Verfügung, für Kita und Grundschule das Empathietraining Faustlos und für die zweite Stufe das Coolness-Training als präventive Form des Antiaggressionstrainings, das eine zertifizierte Trainerausbildung voraussetzt. Die Wirkung ist belegt, Fördergeber erkennen die Programme an und Entwicklungskosten entfallen. Selbstbehauptung wird als eigener Kurs in den Feriencamps angeboten und ist vom Antiaggressionstraining getrennt.

Finanzierung

Die Stiftung stellt die Grundfinanzierung sicher. Zuerst werden öffentliche Mittel der Jugendhilfe von Kommune, Land und Bund angefragt, daneben Gremien der kommunalen Kriminalprävention und Präventionsräte der Länder, EU-Programme für soziale Integration und Bildung, Spenden und Crowdfunding. Schulen im Startchancen-Programm können je nach Landesvorgaben ihr Chancenbudget einsetzen.

Evaluation und Öffentlichkeitsarbeit

Befragungen vor und nach den Workshops, standardisierte Fragebögen zum Aggressionsverhalten vor und nach dem Training, Rückmeldungen von Teilnehmenden, Eltern und Partnern und Nachbefragungen über längere Zeit messen die Wirkung. Bekannt wird das Programm über die Webseite, Flyer, Aushänge, soziale Medien, Informationsveranstaltungen und die direkte Ansprache von Bildungseinrichtungen.

Stand und nächste Schritte

Beide Stufen stehen auf Stufe 2 des Reifegradmodells. Nächste Schritte sind die Auswahl der Programme, die Ausbildung erster Trainerinnen und das Gespräch mit der Kriminalprävention der Polizei, idealerweise bereits zur Konzeptentwicklung.

Ferien und Erholung

Ausgangssituation und Überlegung

In den Schulferien fehlt vielen Familien eine verlässliche Betreuung, besonders Alleinerziehenden und viele Kinder aus benachteiligten Verhältnissen erleben keine Ferien, die für andere Kinder selbstverständlich sind. Die Stiftung bietet deshalb Feriencamps als Tages- und Übernachtungscamps und Erholungsfreizeiten an, inklusiv gestaltet und miteinander verzahnt. Eine Erholungsmaßnahme ist der Sache nach eine mehrtägige Freizeit mit besonderem Blick auf belastete Kinder und Kinder mit Behinderung.

Zielgruppen und Ziele

Die Camps richten sich an Kinder und Jugendliche von 6 bis 16 Jahren, die Erholungsfreizeiten an Kinder von 3 bis 16 Jahren, insbesondere aus sozial benachteiligten Verhältnissen und mit Behinderung. Sekundäre Zielgruppe sind Alleinerziehende, die verlässliche Betreuung erhalten.

  • Soziale Kompetenzen durch Gruppenaktivitäten und gemeinsames Erleben
  • Körperliche und seelische Gesundheit durch Bewegung und Sport
  • Kreative Entfaltung durch Werkstätten und künstlerische Aktivitäten
  • Bildung und neue Lernerfahrungen außerhalb der Schule durch Ausflüge und Themenworkshops
  • Abbau von Vorurteilen und gegenseitiges Verständnis
  • Bleibende positive Erinnerungen, die für viele Kinder ohne Benachteiligung selbstverständlich sind
  • Auszeiten für Erziehungsberechtigte und Entlastung Alleinerziehender
  • Unterstützung bei der Bewältigung belastender Erfahrungen

Angebotsspektrum

FormatRahmenAktivitäten
TagescampMontag bis Freitag, 8 bis 17 UhrFußball, Basketball, Schwimmen, Malen, Basteln, Theater, Selbstbehauptung, naturkundliche Ausflüge, Museumsbesuche, Spiele
ÜbernachtungscampMehrere Tage in einem geeigneten HausZusätzlich Lagerfeuerabende, Grillen, Nachtwanderungen, Teamspiele, Film- und Talentabende
ErholungsfreizeitEine bis mehrere Wochen in einem barrierefreien Haus mit ausreichender BetreuungSport und Bewegung, kreative Workshops für den Gefühlsausdruck, Naturerlebnisse mit Blick auf ökologische Zusammenhänge, Gemeinschaftsaktivitäten

Plätze sind für Waisen und Halbwaisen, für Pflegekinder mit ihren leiblichen Geschwistern, für Geschwister von Kindern mit Behinderung und für Kinder aus dem Lernzentrum reserviert. Ausflüge und Naturtage aus den Kleinprojekten fließen ins Programm ein und Medienworkshops bringen die Inhalte des Medienkompetenzprojekts in die Ferien.

Infrastruktur

Der Standort ist naturnah, gut erreichbar und sicher, mit medizinischer Versorgung in der Nähe. Benötigt werden Mehrzweckräume, kindgerechte Speiseräume, Schlafräume für Übernachtungen getrennt nach Geschlechtern, ausreichend kindgerechte Sanitäranlagen und fußläufig erreichbare Sport- und Spielplätze und Naturflächen. Zur Spezialausstattung gehören Kreativwerkstätten mit Material, Sportgeräte wie Bälle, Schläger und Fahrräder und Sicherheitsausrüstung mit Erste-Hilfe-Sets und Notfalltelefonen.

Personal

Ausgebildete Fachkräfte sind wünschenswert. Wie bei vielen Ferienspielen von Städten und freien Trägern kann pädagogischer Nachwuchs aus Hochschulpraktika über die Übungsleiterpauschale mitarbeiten, wobei immer ein Teil des Teams, auch bei Sport und Kunst, einschlägige Erfahrung mitbringt. Gefragt sind Empathie, Geduld, Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke gegenüber Kindern und Eltern. Alle haben einen Erste-Hilfe-Kurs für Kindernotfälle, legen ein erweitertes Führungszeugnis vor und erwerben nach Möglichkeit die Jugendleitercard.

Sicherheit und Gesundheit

Räume und Außenbereiche werden regelmäßig geprüft, Notfallpläne regeln Unfälle und Feuer. Medizinische Betreuung ist vor Ort oder in unmittelbarer Nähe gesichert, Hygieneregeln beugen Infektionen vor und Küchenkräfte erhalten die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Mahlzeiten sind gesund und berücksichtigen Allergien und besondere Ernährungsbedürfnisse. Angaben zu Allergien und Medikamenten werden als Gesundheitsdaten nur so lange gespeichert, wie das Camp dauert.

Kooperation

Die Kooperation mit dem Jugendamt ist zentral. Hochschulen mit Pflichtpraktika in sozialen Studiengängen sind wichtige Partner für die Gewinnung von Personal und weil das Projekt auf wenige Wochen im Jahr beschränkt ist, bietet sich die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen an.

Finanzierung

Eine mehr als punktuelle Umsetzung, die sich auswerten lässt und die Verwaltung nicht überfordert, ist nur mit einer weitgehenden Drittmittelfinanzierung möglich. Kinder- und Jugenderholung ist eine Aufgabe der Jugendarbeit nach § 11 Abs. 3 Nr. 5 SGB VIII, viele Kommunen bezuschussen Ferienfreizeiten und Inklusionsfonds, Stiftungen ohne eigenes operatives Geschäft, Unternehmen und Fundraising kommen hinzu. Ab August 2026 gilt schrittweise der 2021 beschlossene Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder und er umfasst die Ferien mit Ausnahme einer Schließzeit von bis zu vier Wochen. Träger des Ganztags und Kommunen werden deshalb Partner für Ferienangebote brauchen. Mit einer Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII kann die Stiftung diesen Bedarf decken und ihre Camps darüber refinanzieren. Bildung und Teilhabe trägt Ferienfreizeiten nicht, weshalb die Stiftung Elternbeiträge sozial staffelt. Für Kinder mit Behinderung wird geprüft, ob Assistenz über die Eingliederungshilfe finanziert werden kann.

Evaluation und Öffentlichkeitsarbeit

Kinder und Eltern werden regelmäßig befragt, bei den Erholungsfreizeiten vor und nach der Maßnahme zum Wohlbefinden und in Interviews zum sozialen Lernen. Interne Auswertungsgespräche und externe Fachleute verbessern das Programm, bei wiederholter Teilnahme zeigen Langzeitbeobachtungen nachhaltige Effekte. Beworben wird das Angebot über soziale Medien, Pressemitteilungen, Treffpunkte und Foren Alleinerziehender, Flyer an stark frequentierten Orten und Informationsveranstaltungen in Schulen und Gemeindezentren.

Stand und nächste Schritte

Die Feriencamps stehen auf Stufe 2, die Erholungsfreizeiten auf Stufe 1, weil sie zunächst nicht zu den ersten Prioritäten zählen. Nächste Schritte sind die Anerkennung als freier Träger und Gespräche mit Kommune und Ganztagsträgern.

Schwimmen für Kitakinder

Ausgangssituation und Zielsetzung

Schwimmunterricht für Kinder von einem bis sechs Jahren fördert die motorische, soziale und kognitive Entwicklung, macht sicher im Wasser und baut Ängste ab. Weil ein Elternteil mit ins Wasser geht, ist die Aufsicht gesichert und die Bindung zwischen Kind und Eltern wird gestärkt.

ZielInhalt
MotorikGrobmotorik, Koordination, Muskelkraft, Ausdauer und Körperbeherrschung
SozialesTeamarbeit, Kommunikation, Rücksichtnahme und Gemeinschaftsgefühl
KognitionKonzentration und Selbstbewusstsein durch Erfolgserlebnisse
SicherheitGrundlegende Regeln im Wasser
InklusionTeilnahme von Kindern mit besonderen Bedürfnissen

Methodik

Unterrichtet wird in Gruppen von höchstens acht Kindern, einmal pro Woche für 45 Minuten.

PhaseDauerInhalt
Begrüßung und Aufwärmen10 MinutenBegrüßungslied oder -spiel, leichte Übungen an Land
Hauptteil30 MinutenWassergewöhnung mit Spritzen und Blubbern, Gleiten, Paddeln und Treten, Spiele mit Wasserspielzeug
Abschluss5 MinutenGemeinsames Spiel oder Lied und kurze Reflexion

Die Eltern sind aktiv im Unterricht dabei, unterstützen ihre Kinder bei den Übungen und erhalten vorab eine kurze Einweisung zu Sicherheit und Rolle.

Inklusion

Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden von geschulten Fachkräften begleitet. Geprüft wird, ob das Inklusionspersonal der Kita diese Aufgabe nach einer von der Stiftung bezahlten Fortbildung übernehmen kann. Übungen werden an individuelle Bedürfnisse angepasst, Hilfsmittel wie Schwimmwesten bereitgestellt und Therapeuten und Sonderpädagogen arbeiten eng mit.

Infrastruktur

Benötigt wird ein Lehrschwimmbecken mit mindestens 29 Grad Wassertemperatur, Maßen von 12,50 mal 8 bis 16,66 mal 10 Metern, einer Wassertiefe zwischen 0,60 und 1,35 Metern, ideal 0,80 bis 1,20 Meter und höchstens zehn Prozent Gefälle. Schwimmhilfen und Spielmaterial werden angeschafft und möglichst vor Ort gelagert. Der Engpass liegt bei den Wasserzeiten, weshalb die Stiftung feste Zeiten über eine Vereinbarung mit Kommune oder Bäderbetrieb sichert, bevor sie Kurse bewirbt. Kurse am Nachmittag und am Wochenende erreichen berufstätige Eltern.

Kooperation

Sportbund und Kommune haben ihre Kooperation angeboten. Schwimmvereine und Wasserrettungsorganisationen stellen qualifizierte Übungsleiter und klären Aufsicht und Versicherung. Im Schulalter vermittelt die Stiftung die Kinder in Anfängerkurse der Vereine, deren Beiträge für leistungsberechtigte Familien über den Teilhabebetrag getragen werden.

Probleme und Möglichkeiten

Sozialarbeiterinnen berichteten, dass manche Familien nur teilnehmen, wenn keine Männer anwesend sind. Fraglich ist, ob das in öffentlichen Bädern umsetzbar wäre, ob Kurse nur für Frauen Männer unverhältnismäßig benachteiligen und ob sie eine gesellschaftliche Parallelstruktur festigen, die dem Gleichberechtigungsanspruch der Stiftung und der Stifterin widerspricht. Rechtlich lässt § 20 Abs. 1 AGG eine unterschiedliche Behandlung bei sachlichem Grund zu. Der Vorstand entscheidet zwischen ausschließlich gemischten Kursen und befristeten Mutter-Kind-Kursen mit weiblicher Kursleitung als Brücke in gemischte Gruppen.

Finanzierung und Evaluation

Die Finanzierung folgt dem Drittmittelkonzept. In Betracht kommen Landesprogramme zur Schwimmförderung, Zuschüsse der Sportbünde, Sponsoring durch örtliche Unternehmen wie die Stadtwerke als Bäderbetreiber und für die Anschlusskurse Bildung und Teilhabe. Unentgeltlich gestellte Wasserzeiten zählen in Förderanträgen als Eigenleistung von Partnern. Der Fortschritt jedes Kindes wird beobachtet und dokumentiert, Feedbackgespräche mit den Eltern fließen in die Weiterentwicklung ein.

Stand und nächste Schritte

Das Konzept steht auf Stufe 2. Nächste Schritte sind die Vereinbarung über Wasserzeiten und die Entscheidung des Vorstands zur Frage der Mutter-Kind-Kurse.

Kleinprojekte

Ausgangssituation und Überlegung

Viele kleine Angebote lassen sich mit bestehenden Strukturen vor Ort und mit mäßigem Organisationsaufwand umsetzen. Über Kooperationen können bestehende, auch kommerzielle Programme eingebunden werden, was bei einem überschaubaren Angebot deutlich günstiger ist als eigene Strukturen. Zugleich eröffnen Kleinprojekte einen breiten Zugang zu Kindern, die so mit den anderen Angeboten der Stiftung in Berührung kommen.

Angebotsspektrum

KleinprojektInhalt
NaturerfahrungstageKinder erkunden spielerisch die Natur und beobachten Tiere
AbenteuerspielplätzeLeichter Zugang zu Kindern und vielfältige Förderung
Pflanzen- und PilzbestimmungKinder lernen Pflanzen und Pilze kennen, gesammelt und zubereitet wird wegen des Vergiftungsrisikos nicht
TiererfahrungstageGeführte Nachmittage im Tierpark zu heimischen Tieren
SportabendeKleine Fußballturniere am Freitag- und Samstagabend als Alternative für Kinder in Stadtteilen mit wenigen Angeboten
Tage auf dem BauernhofWie Lebensmittel entstehen und was ökologische Landwirtschaft ausmacht
Upcycling-WerkstättenAus alten Materialien Neues gestalten, Kreativität und Umweltbewusstsein
TheaterprojekteSoziale Kompetenzen, Selbstbewusstsein und Fantasie
AchtsamkeitsübungenMeditation und Yoga für Konzentration und Stressabbau
Musikalische GruppenangeboteGefühle ausdrücken und gemeinsam musizieren, pädagogisch und ohne therapeutischen Anspruch
Interkulturelle BegegnungenVorurteile abbauen, interkulturelle Kompetenz und Weltoffenheit
GartenprojekteGemüse und Kräuter anbauen, im Garten der Stiftung und auf kleinen Parzellen in benachteiligten Stadtteilen
Tiergestützte PädagogikVerantwortung, Empathie und emotionale Stütze im Kontakt mit Tieren
Philosophieren mit KindernKritisches Denken, Argumentation und Reflexion an kindgerechten Fragen

Musik und Tiere werden als pädagogische Angebote geführt, weil Therapie eine Heilbehandlung durch dafür qualifizierte Fachleute voraussetzt und Eltern sonst Erwartungen entwickeln, die ein Freizeitangebot nicht erfüllt.

Methodik

Ein Entdeckerpass verbindet die Kleinprojekte zu einem Programm. Kinder sammeln für jede Teilnahme einen Stempel und volle Pässe können gegen einen Platz im Feriencamp oder einen Familienausflug eingelöst werden. Der Pass bindet die Kinder, zeigt der Stiftung ohne personenbezogene Daten, wie viele Kinder mehrfach kommen, und führt in die größeren Angebote.

Finanzierung und Evaluation

Kleinprojekte eignen sich besonders für Sponsoring und Sachspenden, etwa freie Eintritte in Tierparks und auf Bauernhöfen oder Material von Baumärkten für Upcycling- und Gartenprojekte, und für die Kleinprojektförderung von Lotterien, Bürgerstiftungen und Sparkassenstiftungen. Nach den Auswahlkriterien erzielen sie nur eine geringe Intensität und werden deshalb als Zugangsangebote geführt und daran gemessen, wie viele Kinder über sie den Weg in Lernzentrum, Camps, Musikkurse oder Familienzentrum finden.

Stand und nächste Schritte

Die Ideensammlung steht auf Stufe 1. Nächster Schritt ist die Auswahl von drei bis fünf Kleinprojekten mit Partnern vor Ort für das erste Jahr.

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Teil 5 von 5

Bundesweite Projekte

Die bundesweiten Projekte sind digital angelegt und tragen die Wirkung der Stiftung über ihren Sitz hinaus.

Digitale Plattform

Ausgangssituation und Überlegung

Viele Projekte werden vom Gedanken der Inklusion getragen, sind aber klein und haben nur begrenzte Reichweite. Bezugspersonen von Kindern mit Behinderung oder sozialer Benachteiligung suchen verlässliche Informationen und Austausch und vorhandene Karten inklusiver Angebote beschränken sich auf einzelne Regionen, etwa ein Bistum oder eine Stadt. Die Stiftung baut deshalb eine bundesweite, barrierefreie Plattform, die vier Vorhaben unter einem Dach vereint, den Wegweiser für Inklusionsprojekte mit dem Arbeitstitel Inklusionskompass, die Wissensplattform für Bezugspersonen, die Vernetzung von Bezugspersonen und die Webseite der Stiftung. Gemeinsam teilen sie sich Technik, Redaktion und Reichweite und als Unterseiten der Hauptseite verschaffen sie der Stiftung einen kostengünstigen und langfristigen Sichtbarkeitsgewinn in Suchmaschinen. Zielgruppen sind Projektinitiatoren, Teilnehmende, Förderer, Interessierte, Fachkräfte und Bezugspersonen.

Aufbau der Plattform

Die Plattform hat höchstens acht Bereiche mit jeweils höchstens acht Unterebenen.

BereichInhalt
StiftungProjekte, Navigationshilfe, Vorstellung von Vorstand, Mitarbeitenden und Helfern, Spenden und Zustiftungen mit Spenderliste nach Einwilligung, Kooperationspartner, häufige Fragen, Kontakt, Rechtliches
WegweiserInteraktive Karte als zentrales Element mit Filtern nach Bereich, Barrierefreiheit und Zielgruppe, Zoom und Routenplaner, dazu eine Bibliothek, die jedes Projekt mit Zielgruppe, Standort, Kontakt, Link, Beschreibung und Fotos vorstellt. Projekte tragen sich über eine Eingabemaske mit Selbsteinstufung in die Filter selbst ein, die Stiftung schaltet frei.
WissenEinfache und günstige Rezepte in 15 Minuten mit Verweis auf bestehende Angebote etwa der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Schritt-für-Schritt-Ausfüllhilfen für Anträge mit Verweis auf offizielle Anleitungen, Wissenstexte zu Inklusion, sozialen Rechten und Förderung, Ratgeber zu Kitaplatz, Schulwahl, Arzt- und Therapeutensuche und Rechten gegenüber Behörden, eine Frageecke, in der Fachleute eingesandte Fragen beantworten
LernmaterialEmpfehlungen mit Suchmaske nach Alter, Klasse, Fach, Bedarf, suchender Person und Lizenz, Bibliothek mit Einzeltiteln, eigene und frei lizenzierte Materialien, auch in andere Medien übertragen
Material für KitasMaterial für Erzieherinnen und Kitas, Handreichungen der Stiftung
Eigene ProjekteVorstellung der Projekte vor Ort, von Musik und Beratung bis zu den Camps
VernetzungModerierte Online-Gruppen, Webinare und Online-Treffen mit Fachleuten, Ressourcenbibliothek, später ein Forum mit öffentlichem und internem Bereich und regionale Treffen
Blog und NewsletterBeiträge zur Arbeit im Bereich Inklusion, auch von Dritten, mit sauberer Verschlagwortung, filterbarer Newsletter für neue Projekte und Veranstaltungen

Prüfkriterien für Inhalte

KriteriumAnforderung
KostenlosAlle Materialien sind frei zugänglich
Pädagogische EignungDidaktisch fundiert und für die Zielgruppe aufbereitet
AktualitätRegelmäßig überprüft
VerständlichkeitKlar, einfach und ohne Fachjargon
BarrierefreiheitZugänglich auch für Nutzer mit Behinderung
NutzbarkeitAngabe, für welche Gruppe das Material geeignet ist
QualitätssicherungPrüfung durch einzelne Fachleute oder Bewertung durch eine größere Zahl von Praktikern

Wo gute Angebote Dritter bestehen, verlinkt die Plattform, eigene Inhalte entstehen nur dort, wo eine Lücke besteht. Die Plattform lohnt sich nur bundesweit, rein regionale Inhalte bleiben die Ausnahme.

Vernetzung zwischen virtuell und vor Ort

FormStärkenGrenzen
VirtuellVon überall erreichbar, keine Anfahrt, Anonymität senkt die Hemmschwelle, wächst bundesweit schneller als Treffen vor Ort, mehrsprachig möglich, erleichtert den späteren Schritt zum persönlichen TreffenTeurer als ein einzelner Treff, bestehende Angebote decken Teile bereits ab, qualifizierte Ehrenamtliche sind anfangs schwer zu finden
Vor OrtStärkere Bindungen, direkte Interaktion, Gruppendynamik, einfache Verwaltung, Räume oft kostenlos, Ehrenamtliche schnell gefundenRegional begrenzt, Gefahr der Aufsplitterung von Gruppen unter die sinnvolle Mindestgröße

Am Sitz der Stiftung bietet die Selbsthilfe-Kontaktstelle bereits zahlreiche Treffen an, weshalb die Stiftung dort keine Konkurrenz aufbaut und sich auf die virtuelle Vernetzung konzentriert, die vielen Regionen fehlt. Eine Plattform, die Forum, Chat, Ressourcen, Webinare und moderierte Gruppen vereint, gibt es nach erster Recherche noch nicht. Moderatorinnen und Ehrenamtliche bringen Erfahrung mit Inklusion, Moderation und Konfliktmanagement mit.

Technik, Barrierefreiheit und Datenschutz

Die Plattform läuft auf einem wartungsarmen Redaktionssystem wie Typo3, ist responsiv für Desktop, Tablet und Smartphone, übersichtlich navigierbar und erfüllt WCAG 2.2 auf Stufe AA. Kernseiten gibt es in Leichter Sprache und mit Gebärdensprachvideos. Die Karte nutzt OpenStreetMap statt eines kommerziellen Kartendienstes, was Kosten spart und Datenübermittlungen in Drittländer vermeidet. Angaben zur Barrierefreiheit von Orten werden aus offenen Datenbeständen übernommen, Selbsthilfegruppen über die bundesweite Kontaktstelle für Selbsthilfe eingebunden und Teilhabeberatungsstellen verlinkt, statt sie neu zu erfassen. Regionalen Anbietern bestehender Karten bietet die Stiftung die kostenlose Übernahme ihrer Daten an, vor Ort ist eine Kooperation mit einem örtlichen Bündnis für Inklusion wünschenswert.

Eine Übersetzungsfunktion, im Idealfall auf eigenen Subdomains, schließt die Informationslücke zwischen Muttersprachlern und Nichtmuttersprachlern. KI-gestützte Übersetzung macht das günstig möglich, Ausfüllhilfen und Rechtsinformationen werden vor der Veröffentlichung jedoch von Muttersprachlern geprüft, weil ein falsch übersetzter Hinweis zu einer Frist echten Schaden anrichten kann. Die Plattform setzt aktuelle Datenschutzstandards nach DSGVO und verschlüsselte Übertragung um, die Webanalyse läuft serverseitig und ohne Tracking. Allgemeine Rechtsinformationen in der Frageecke sind zulässig, die Prüfung eines Einzelfalls wird an die Familienberatung verwiesen. Für Forum und Einträge Dritter gelten die Pflichten des Digital Services Act zu Meldewegen und Moderation. Das Forum liegt möglichst auf einer Subdomain, hält viele Inhalte öffentlich und hat ein klares Rechtesystem mit Moderationsvorgaben.

Umsetzung und Personal

Mit den Entwicklern wird ein fester Zeitplan mit Meilensteinen für Entwicklung, Test und Start vereinbart. Fertige Teile gehen früh online, zuerst der Stiftungsbereich, dann Wegweiser und Wissensbereich und das Forum folgt erst, wenn Newsletter und Einträge eine tragfähige Gemeinschaft erwarten lassen. Die Redaktion bildet ein interdisziplinäres Team aus Pädagogik, Sozialarbeit und IT, die Erstinhalte entstehen über Minijobs oder Übungsleiterpauschalen, wo keine Fachtexte nötig sind. Zeitlose Blogbeiträge werden auf Vorrat angelegt.

Finanzierung

Die Kosten sind überschaubar, der größte Teil entfällt anfangs auf die Erstellung von Inhalten und sinkt danach im Verhältnis zum Nutzen deutlich. Nur eine betreute Gemeinschaft würde die laufenden Kosten merklich erhöhen. In Betracht kommen Fördermittel für digitale Teilhabe und Inklusion, etwa von Aktion Mensch, Bildungs- und Sozialprogramme, Stiftungen und Fachverbände, die Inhalte beisteuern, und Sponsoring. Die Plattform ist zugleich der Ort, an dem Spender und Zustifter außerhalb der Stadt die Stiftung zuerst finden, weshalb ein Spendenbereich mit Online-Spende und Informationen zu Stiftungsfonds von Beginn an dazugehört.

Evaluation und Sichtbarkeit

Gemessen wird der Erfolg vor allem an Einträgen und Aktualisierungen durch fremde Projekte und an der Zahl der Newsletterbezieher, die das aktivierbare Potenzial zeigen. Eine Gemeinschaft wird erst aufgebaut, wenn es einen etablierten Austausch vor Ort oder genügend Newsletterbezieher gibt. Die Inhalte werden für Suchmaschinen optimiert, eingereichte Blogbeiträge mit Erlaubnis überarbeitet und über soziale Medien verbreitet. Eine jährliche Auswertung rechtfertigt die laufenden Kosten. Bewährt sich das Modell, kann es für weitere Wegweiser dienen, etwa zu empfehlenswerten Freizeitangeboten oder kostenlosen und karitativen Angeboten vor Ort.

Stand und nächste Schritte

Wegweiser, Wissensplattform und Vernetzung stehen auf Stufe 2, der Webseitenentwurf auf Stufe 1. Nächste Schritte sind die Marktanalyse bestehender Angebote, die Auswahl des Entwicklungspartners und der Start des Stiftungsbereichs.

Schulung der Medienkompetenz

Ausgangssituation und Überlegung

Die meisten Kinder wachsen als selbstverständliche Nutzer digitaler Geräte auf und kommen immer früher mit ihnen in Kontakt. Eine frühe Förderung ab etwa vier Jahren ist deshalb wichtig für einen gesunden Umgang mit Medien. Es gibt viele gute Initiativen, kindgerechte Suchmaschinen, Filter und Geräteeinstellungen, die vielen Kindern und Eltern aber unbekannt sind. Internetführerscheine gibt es in einigen Städten als Aktion, in vielen Großstädten jedoch kein Angebot, das allen interessierten Kindern und ihren Eltern offensteht.

Zielsetzung

Kita- und Grundschulkinder lernen den sicheren, kritischen und kreativen Umgang mit digitalen Medien und werden für Datenschutz und Privatsphäre sensibilisiert. Das gelingt direkt mit den Kindern und über Eltern und pädagogische Fachkräfte, die sie begleiten.

Angebotsspektrum

BausteinInhalt
GrundlagenKurze Einführung in Medienarten von Buch über Fernsehen und Computer bis Tablet und Smartphone, Schwerpunkt auf dem sicheren Umgang mit dem Internet, kindgerechte Suchmaschinen, Filter und Geräteeinstellungen
DatenschutzWas persönliche Daten sind, warum man sie schützt und wie man sich gut schützt, kindgerecht erklärt
Kritischer UmgangRealität und Fiktion unterscheiden, Falschmeldungen erkennen, Werbung und ihre Absichten durchschauen
Künstliche IntelligenzWas KI ist, dass sie Fehler macht, wie Deepfakes entstehen und warum man einem Chatbot keine persönlichen Dinge erzählt
Kreative NutzungLernplattformen, einfache Fotobearbeitung, kleine Videos, Vorstellung guter kindgerechter Apps und Webseiten
MedienführerscheinAbschluss mit einem Führerschein etwa für Handy oder PC, der motiviert und Eltern zeigt, wann ihr Kind für ein eigenes Gerät bereit ist

Neue Medien werden dabei nicht verteufelt, sie gehören zur Lebenswirklichkeit der Kinder und können mit Gewinn genutzt werden. Gerade beim Thema KI kann die Stiftung Pionierarbeit leisten, weil es für diese Altersgruppe noch wenig gutes Material gibt.

Methodik

Der Führerschein soll Spaß machen und mit einer Belohnung enden, in Präsenz wie online. Die Stiftung setzt auf erprobte Programme wie den Surfschein des Internet-ABC und die Materialien von klicksafe, bringt sie in Kitas und Schulen, die sie bisher nicht nutzen, und ergänzt sie um Fassungen in Leichter Sprache und für Kinder mit Behinderung.

FormatAusgestaltung
Präsenz für KinderInteraktive Workshops mit praktischen Übungen in Kitas, Schulen und als Ferienprogramm im Familienzentrum, mit altersgerechten Materialien wie Bilderbüchern, Lernspielen und Tablets
Eltern und FachkräfteElternabende, Begleitung von Eltern, Fortbildungen für Erzieherinnen und Lehrkräfte mit Austausch über Herausforderungen und gute Praxis
OnlineInteraktive Kurse mit kurzen kindgerechten Videos, Spielen und Quiz, Downloads wie Checklisten, Leitfäden und Arbeitsblätter, Verweise auf geprüfte Inhalte Dritter, Live-Webinare mit Aufzeichnung, ein Frage-Antwort-Bereich mit anonymisierten Elternfragen und Antworten von Fachleuten

Die Elternarbeit hat besonderes Gewicht, denn Geräteeinstellungen, Bildschirmzeiten und das eigene Vorbild liegen bei den Eltern. Fotos und Videos von Kindern aus den Workshops werden nur mit Einwilligung der Eltern veröffentlicht und die Tablets der Stiftung laufen ohne Tracking und mit kindgerechten Voreinstellungen.

Personal und eigenes Fachwissen

Für dieses Projekt ist eigenes Fachwissen vorhanden. Ich war über zehn Jahre als bestellter Jugendschutzbeauftragter für Webseiten und Apps tätig, stand dabei in regelmäßigem Austausch mit den zuständigen Aufsichtsbehörden und Organisationen und arbeite seit mehr als fünfzehn Jahren im Datenschutz.

Kooperation

Neben den wissenschaftlichen Einrichtungen der Region sind Jugendamt und Bildungseinrichtungen wichtige Partner für die Präsenzangebote. Eine regionale Medienkompetenzaktion verfolgt ähnliche Ziele, bietet aber nur wenige Veranstaltungen an. Bundesweit tätige Fachverbände für Medienpädagogik und für Datenschutz und digitale Bürgerrechte kommen als Kooperationspartner in Betracht.

Finanzierung

Das Projekt ist gut förderfähig. Medienkompetenzprojekte fördern die Landesmedienanstalten und für die Elternarbeit kommen Mittel der Familienbildung in Betracht. Telekommunikations- und Technikunternehmen können Geräte und Mittel beisteuern, sofern ihre Produkte in den Workshops nicht beworben werden. Die Online-Kurse erreichen Kinder bundesweit, was das Projekt für überregionale Fördergeber interessant macht.

Evaluation und Öffentlichkeitsarbeit

Regelmäßige Feedbackrunden mit Kindern, Eltern und Fachkräften führen zu Anpassungen, Befragungen vor und nach der Teilnahme messen den Zuwachs an Medienkompetenz bei Eltern und Fachkräften. Die Veranstaltungen vor Ort werden über lokale Medien, Bildungseinrichtungen und die Webseite bekannt gemacht, für die Online-Kurse braucht es eine gute Suchmaschinenstrategie und Erwähnungen auf Plattformen, auf denen Eltern aktiv sind.

Stand und nächste Schritte

Das Konzept steht auf Stufe 2. Es stärkt die Zukunftsfähigkeit der Kinder und trägt die Sichtbarkeit der Stiftung über die Stadtgrenzen hinaus. Nächste Schritte sind Gespräche mit den Fachverbänden und die Auswahl der Programme, auf denen der Führerschein aufbaut.

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Alle Namen, Orte, Personen und Vermögensangaben sind anonymisiert. Rechts- und Kenntnisstand der Entstehungszeit.