Warum nicht die Kirchensteuer abschaffen?
Kaum eine Abgabe wird in Deutschland so regelmäßig hinterfragt wie die Kirchensteuer. Wer sie zahlt, findet sie auf der Lohnabrechnung als eigene Position neben der Einkommensteuer. Wer aus der Kirche austritt, tut das nicht selten genau aus diesem Grund. Wer bei Kirche arbeitet wird immer mal wieder nach dieser “Extralocke” gefragt. Bereits die Grundlagen sind vielen aber gar nicht bekannt, also dass sich hinter ihr zwei ganz unterschiedliche Finanzierungswege verbergen, die in der öffentlichen Debatte gerne miteinander vermischt werden.
Zwei Abgaben mit unterschiedlicher Geschichte
Die Kirchensteuer im heutigen Sinne stützt sich auf Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung in Verbindung mit Artikel 140 des Grundgesetzes. Sie beruht auf dem Selbstbesteuerungsrecht der Religionsgemeinschaften, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt sind und wird von den Finanzämtern gegen eine Verwaltungsgebühr eingezogen. Je nach Bundesland beträgt sie acht oder neun Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer, und auch auf Kapitalerträge wird sie erhoben.
Ganz anders liegen die Dinge bei den sogenannten Staatsleistungen, die von den Bundesländern direkt aus dem allgemeinen Haushalt an die evangelischen Landeskirchen und die katholischen Bistümer gezahlt werden. Ihre Wurzel reicht deutlich weiter zurück als die der Kirchensteuer, nämlich bis in die Säkularisation zu Beginn des neunzehnten Jahrhunderts. Im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 wurden große Mengen an Kirchengütern und Ländereien von den Territorialstaaten eingezogen. Als Ausgleich dafür verpflichteten sich die Staaten zu dauerhaften Zahlungen. Bemerkenswert ist, dass schon die Weimarer Reichsverfassung eine Ablösung dieser Staatsleistungen vorsah, ein Verfassungsauftrag, der bis heute nicht umgesetzt wurde und der immer wieder Gegenstand politischer Initiativen ist.
Beide Systeme haben also wenig miteinander zu tun, außer dass am Ende Geld bei denselben Institutionen ankommt. Die Kirchensteuer ist eine moderne, an die individuelle Mitgliedschaft geknüpfte Selbstfinanzierung, die Staatsleistungen sind eine historische Entschädigung für enteignetes Vermögen und werden aus Mitteln aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bestritten, unabhängig von deren Konfession.
Was die Zahlen zeigen
Im Jahr 2025 kamen für die katholische und die evangelische Kirche zusammen rund 12,84 Milliarden Euro an Kirchensteuer zusammen, gut sechseinhalb Milliarden entfielen auf die katholische Seite und gut sechs Milliarden auf die evangelische. Dieses Aufkommen ist trotz sinkender Mitgliederzahlen zuletzt gestiegen, was auf den ersten Blick widersprüchlich wirkt. Erklären lässt sich das über steigende Löhne und Kapitalerträge bei den verbliebenen Mitgliedern. Real, also inflationsbereinigt, sprechen beide großen Kirchen inzwischen dennoch von einem Rückgang.
Die Staatsleistungen bewegen sich in einer völlig anderen Größenordnung. Auf Grundlage der Länderhaushalte für 2025 liegen sie bei rund 657 Millionen Euro jährlich, also bei einem kleinen Bruchteil dessen, was die Kirchensteuer einbringt. Schon dieser Größenunterschied zeigt, dass die beiden Finanzierungsformen nicht gegeneinander aufgerechnet werden sollten, wenn es um die Frage geht, wovon Kirche eigentlich lebt.
Eine Ablösung, die nie stattfand
Der Verfassungsauftrag aus Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung sieht die Staatsleistungen ausdrücklich nicht als Dauereinrichtung vor, sondern als Übergangslösung, die durch eine einmalige Ablösung beendet werden soll. Die Grundsätze dafür sollte laut Verfassungstext das Reich, heute also der Bund, festlegen, während die eigentliche Ablösung Sache der Länder ist. Dieser Auftrag ist seit über hundert Jahren nicht erfüllt worden. Mehrere Bundesregierungen haben ihn in Koalitionsverträge geschrieben, ohne ihn danach umzusetzen.
Wie teuer eine solche Ablösung würde, hängt stark vom gewählten Berechnungsfaktor ab. Ein 2020 vorgelegter Gesetzentwurf von Grünen, Linken und FDP ging von einem Faktor des 18,6-fachen der damals jährlich gezahlten Staatsleistungen aus, was bei einem Jahreswert von rund 548 Millionen Euro eine Ablösesumme von gut zehn Milliarden Euro ergäbe. Andere Berechnungen auf Basis der heutigen, höheren Jahreswerte kommen mit demselben Faktor auf gut elf Milliarden Euro insgesamt. Der Zentralrat der Konfessionsfreien hält selbst diese Summen für überhöht und fordert, ausschließlich die historischen Beträge aus dem Jahr 1919 als Grundlage zu nehmen, nicht die seither mehrfach angepassten und deutlich gestiegenen heutigen Zahlungen. Die Länder als Zahlungsverpflichtete lehnen eine Ablösung bislang weitgehend ab. Das lässt sich eher mit fehlendem politischem Willen erklären als mit echter Zahlungsunfähigkeit, denn ein einmaliger, ohnehin oft über Jahre gestreckter Betrag in dieser Größenordnung bewegt sich im Verhältnis zu den jährlichen Gesamthaushalten von Bund und Ländern in einer eher kleinen Größenordnung.
Wofür das Geld tatsächlich eingesetzt wird
Ein erheblicher Teil dieser Mittel fließt in Aufgaben, die nichts mit der eigenen Mitgliedschaft zu tun haben. Die Kirchenkreise betreiben in ihrem Gebiet häufig Einrichtungen wie Kitas. Daneben gibt es weitere Strukturen wie Caritas und Diakonie die nicht direkt der Landeskirche/Bistum zugeordnet aber dennoch sehr eng mit ihr verwoben sind und auch einen gewiesen Anteil der Steuern erhalten. Die Caritas begleitet, pflegt, berät und unterstützt nach eigenen Angaben jährlich rund 13 Millionen Menschen in etwas mehr als 25.000 Einrichtungen und Diensten, mit knapp 771.000 hauptberuflich Beschäftigten. Die Diakonie kommt mit rund 34.000 Angeboten auf etwa 687.000 Mitarbeitende und betreibt allein im Bereich der Krankenhilfe 447 Krankenhäuser und Fachabteilungen. Kindergärten, Altenheime, Pflegeeinrichtungen und Beratungsstellen setzen in aller Regel keine Kirchenmitgliedschaft voraus, weder bei denjenigen, die dort arbeiten, noch bei denjenigen, die dort Hilfe suchen. Der Zugang richtet sich nach Bedarf. Selbst bei den Beschäftigten liegt der Anteil ohne Kirchenbindung in manchen Regionen inzwischen bei fast der Hälfte.
Dabei muss man allerdings redlich bleiben. Der überwiegende Teil dieser Angebote wird nicht aus Kirchensteuer oder Staatsleistungen finanziert, sondern über die regulären Refinanzierungssysteme, also Pflegekassen, Krankenkassen und Jugendhilfeträger. Kirchliche Eigenmittel kommen dort typischerweise als Ergänzung oder als Eigenanteil hinzu, oft an Stellen, an denen sich ein Angebot ohne diese Ergänzung wirtschaftlich nicht mehr tragen würde.
Für die eigenen Mitglieder wiederum finanziert die Kirchensteuer das, was landläufig als Gemeindeleben bezeichnet wird. Dazu gehört die Seelsorge, wobei kaum ein Seelsorger oder eine Seelsorgerin in der konkreten Situation nach der Kirchenmitgliedschaft fragen würde, ebenso die bauliche Unterhaltung der Kirchengebäude, die Ausrichtung von Gottesdiensten, Taufen und Trauungen, und nicht zuletzt die Verwaltung, ohne die eine Organisation dieser Größe gar nicht funktionsfähig bliebe.
Eine Schieflage in der Praxis
Aus eigener Erfahrung in einem Jugendhilfeausschuss lässt sich ein Punkt ergänzen, der in der öffentlichen Debatte selten vorkommt. Bei der Festlegung von Eigenanteilsquoten für Kindertageseinrichtungen werden kirchliche Träger in nicht wenigen Kommunen mit höheren Quoten belegt als andere freie Träger, häufig mit der pauschalen Begründung, die Kirche habe ohnehin mehr Geld. Diese Annahme trifft in vielen Fällen nicht zu und blendet aus, dass die Kirche mit dem Betrieb solcher Einrichtungen eigentlich einen Auftrag erfüllt, für den ursprünglich der Staat zuständig wäre. Entscheiden sich Kirchengemeinden und Kirchenkreise bewusst dagegen, bei den Kitas zu sparen, muss das Geld an anderer Stelle eingespart werden. Die kirchlichen Mittel für diesen Ausgleich sind angesichts sinkender Mitgliederzahlen und schwindender Kirchensteuerkraft in der Fläche keineswegs unbegrenzt vorhanden.
Der Wert einer Struktur, die über die eigene Mitgliedschaft hinausreicht
Die Zahlen machen deutlich, dass Kirche mit ihrer Wohlfahrtsarbeit eine gesellschaftliche Infrastruktur trägt, deren Wirkung weit über die eigene Mitgliederschaft hinausreicht und welche angesichts schrumpfender Mitgliederzahlen bemerkenswert stabil geblieben ist. Genau diese Struktur steht derzeit unter Druck. Wie konkret Kürzungen aussehen können, zeigt der Blick in aktuelle Landtagswahlprogramme.
Die AfD in Sachsen-Anhalt hatte in einem frühen Entwurf ihres Regierungsprogramms angekündigt, die jährlichen Staatsleistungen von damals rund 43 Millionen Euro ohne weitere Kompensation einzustellen und den Kirchensteuereinzug über die Finanzämter zu beenden. Im später beschlossenen Programm wurde diese Forderung abgeschwächt. Die Staatsleistungen von rund 40 Millionen Euro sollen den Kirchen nun proportional zu ihrer Mitgliederzahl zufließen und ausdrücklich auf Kosten für Geistliche und Gebäudeerhalt beschränkt bleiben, verbunden mit einer Rechenschaftspflicht über die Verwendung der Mittel. In beiden Fassungen bleibt die Grundrichtung erkennbar, die finanzielle Basis der beiden großen Kirchen deutlich zu verkleinern.
Auch bei der schulischen Inklusion, einem der Arbeitsfelder, in denen Diakonie und Caritas tätig sind, finden sich klare Festlegungen. Im Bundeswahlprogramm der AfD wird eine ideologisch motivierte Inklusion abgelehnt, Kinder mit Behinderung seien nach dieser Auffassung an Förder- und Sonderschulen besser aufgehoben als in Regelschulen. Die AfD Sachsen-Anhalt formuliert das in ihrem Regierungsprogramm noch deutlicher und bezeichnet die schulische Inklusion als gescheitertes Experiment. Das sächsische Landtagswahlprogramm fällt demgegenüber moderater aus und spricht von Inklusion mit Augenmaß bei gleichzeitigem Erhalt der Förderschulen, was zeigt, dass sich die Positionen selbst innerhalb derselben Partei von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Diese Festlegungen betreffen keine unterstellten Absichten. Sie stehen so in den jeweiligen Programmen. Wer sie ernst nimmt, muss auch die Folgen mitdenken, die sich daraus für ein bundesweit gewachsenes System von Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen, Pflegeangeboten und schulischer Inklusion ergäben, das derzeit ganz überwiegend von Kirche, Diakonie und Caritas mitgetragen wird und das jeweils unabhängig davon, ob die Menschen, die auf dieses System angewiesen sind, selbst Mitglied einer Kirche sind. Wer über die Zukunft der Kirchenfinanzierung diskutiert, sollte diesen Zusammenhang mitdenken, bevor er allein auf die Höhe der Abgabe schaut.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Auffassung wieder. Er stellt keine Stellungnahme der Evangelischen Kirche von Westfalen oder des Landeskirchenamtes dar.