Ist Kirchenasyl aus deiner Sicht eine ethische Pflicht der Kirche?

Ja ganz klar und diese Antwort steht für mich nicht allein, sondern in einer sehr langen Tradition. Der Gedanke, dass ein heiliger Ort zugleich ein Schutzort ist, ist deutlich älter als das Christentum. Auch das Alte Testament kennt mit den Asylstädten einen Mechanismus, an den man fliehen konnte, um einer Blutrache zu entgehen. Ab dem 4. Jahrhundert ist belegt, dass Menschen in christlichen Kirchen Zuflucht suchten, im 5. Jahrhundert wurde das kirchliche Asylrecht offiziell staatlich anerkannt und über das gesamte Mittelalter hinweg war es fester Bestandteil des Kirchenrechts. Im 20. Jahrhundert lebte diese Tradition wieder auf, Pfarrhäuser der Bekennenden Kirche boten während der NS-Zeit Verfolgten Schutz. Wenn eine Kirche heute Kirchenasyl gewährt, setzt sie also etwas fort, das zu ihrem Selbstverständnis gehört, seit es Kirchen gibt.

Meine eigene Position speist sich aus einer Kombination von drei Gründen, die sich für mich gegenseitig verstärken.

Der erste ist biblisch: Das Liebesgebot verpflichtet zum Schutz des Schutzlosen, und Kirchenasyl ist die gelebte, jahrhundertealte Praxis genau dieser Haltung. Eine Kirche, die diese Tradition aufgeben würde, sobald es politisch unbequem wird, würde einen ihrer Kernaufträge preisgeben.

Der zweite ist gesellschaftlich: Ein Rechtsstaat braucht Menschen und Institutionen, die auf bestehende Ungerechtigkeiten hinweisen und sie überwinden. Kirchenasyl ist genau das, kein Akt gegen den Rechtsstaat, sondern einer, der ihn ergänzt, an den Stellen, an denen Verfahren im Einzelfall nicht ausgereicht haben.

Der dritte ist mein Blick als Jurist: Ich hatte meine Wahlstation bei einem sehr guten Bekannten gemacht, ein Fachanwalt für Asylrecht der leider viel zu früh verstorben ist, dort sah ich aber durchaus eklatante Fehler die später ebenfalls gerichtlich bemängelt wurden. Darüber hinaus gibt es immer wieder Härtefällen, bei welchen das Verfahren formal korrekt und trotzdem im Ergebnis falsch sein könnte, etwa wenn eine Abschiebung Menschen in Gefahr bringt, obwohl die Aktenlage sie eigentlich zulässt. Genau für solche Fälle braucht es einen Korrekturmechanismus.

Was viele nicht wissen ist, dass in der häufigsten Konstellation, den sogenannten Dublin-Fällen, das Kirchenasyl gar kein stiller Widerstand gegen den Staat ist. In meiner eigenen Landeskirche, der EKvW, läuft das über eine feste Vereinbarung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Bevor eine Gemeinde Kirchenasyl gewährt, braucht es einen ordentlichen Presbyteriumsbeschluss. Der Aufenthaltsort wird dem BAMF und der zuständigen Ausländerbehörde aktiv gemeldet und eben nicht verschwiegen. Dann wird ein Dossier mit den individuellen Härtefallgründen eingereicht, über das die Behörde innerhalb weniger Tage entscheidet.

Kirchenasyl ist damit, jedenfalls in dieser häufigsten Form, kein Rechtsbruch, den man ethisch rechtfertigen müsste, sondern ein vom Staat selbst mitgetragenes Antragsverfahren auf nochmalige Prüfung. Genau deshalb halte ich es nicht nur für ethisch vertretbar, sondern für eine echte Pflicht der Kirche. Sie hat ein Instrument, das der Rechtsstaat kennt und mitträgt, um im Einzelfall genauer hinzusehen und trägt zugleich eine Tradition weiter, die deutlich älter ist als sie selbst.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Auffassung wieder. Er stellt keine Stellungnahme der Evangelischen Kirche von Westfalen oder des Landeskirchenamtes dar.