Organische Treuepflicht

Die organschaftliche Treuepflicht verpflichtet Mitglieder eines Organs, etwa eines Vorstands, Aufsichtsrats oder einer Geschäftsführung, ausschließlich im Interesse der Organisation zu handeln und Interessenkonflikte zu vermeiden. Sie gilt unabhängig von der konkreten Rechtsform, wird aber unterschiedlich ausgestaltet, etwa als vereinsrechtliche Treuepflicht nach den §§ 26 ff. BGB oder als gesellschaftsrechtliche Treuepflicht im GmbH- und Aktienrecht. Besondere Bedeutung gewinnt sie bei Entscheidungen in eigener Sache, etwa der eigenen Wiederwahl oder Vergütung.