Verfahrensverzeichnis

Das Verfahrensverzeichnis, offiziell Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, ist eine nach Art. 30 DSGVO vorgeschriebene Dokumentation aller Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten in einer Organisation. Es hält unter anderem Zweck, Kategorien betroffener Personen, Datenkategorien und Löschfristen fest und dient sowohl der internen Steuerung als auch dem Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden.